Hallo,
wie sieht es eigentlich in einer Wohnanlage aus? Da ist ein Hausmeisterdienst mit dem Schneeräumen beauftragt. Wer haftet aber wenn ein Mieter stürzt weil der Hausmeister dieser Pflicht nicht nachkommt? Der Hausmeisterdienst, die Hausverwaltung oder der Vermieter (Eigentümer einer Wohnung). Und muss der eigentlich auch sonntags räumen (heute z.B. hat es ja sehr viel geschneit)?
Grüße
Jessica