Mal wieder Räumpflicht - Hausmeister

Hallo,

wie sieht es eigentlich in einer Wohnanlage aus? Da ist ein Hausmeisterdienst mit dem Schneeräumen beauftragt. Wer haftet aber wenn ein Mieter stürzt weil der Hausmeister dieser Pflicht nicht nachkommt? Der Hausmeisterdienst, die Hausverwaltung oder der Vermieter (Eigentümer einer Wohnung). Und muss der eigentlich auch sonntags räumen (heute z.B. hat es ja sehr viel geschneit)?

Grüße
Jessica

Hallo!

Ja,man muss natürlich an ALLEN Tagen räumen und streuen,wenn Schnee und Eis liegt. Siehe die Satzung der Gemeinde/Stadt,die die genauen Räumzeiten nennt,meist ist am Sonntag ein etwas späterer Beginn als am Werktag zulässig,meist eine Stunde später.
Das betrifft die Grundstücksgrenzen,also die öffentlichen Fußwege dort.
Die private Hauszuwegung unterliegt nicht diesen Regeln direkt,allerdings sollte man sich auch dort an sie halten.

Wer haftet ?

Der,der die gesetzliche Räumpflicht hat = i.d.R.Grundstückseigentümer für öffentliche Wege und der Vermieter/Verwalter für die privaten Hauszuwegungen,Kellereingänge,Garagenplätze usw.
Je nach Weitergabe der Räumpflicht haftet dann z.B. die Versicherung des gewerblichen Hausmeisterdienstes für den Grundeigentümer.

mfG
duck313