Mal wieder Romanrecherche

Hallo!

Ich brauche mal wieder ein paar Informationen für meinen Roman. Es geht um einen Konflikt zwischen Nachbarn, die gegenüber an einer Straße wohnen. Auf der einen Seite eine nette Frau, auf der anderen Seite ein gehässiger Mann. Eines Tages tut der Mann etwas, das so fies und gemein ist, dass die Frau vor Gericht geht und damit rechnet, Recht zu bekommen, doch es kommt anders. Der Mann bekommt Recht und verläßt triumphierend das Gericht.

Wie könnte man das anstellen?

Ich habe eine Idee, weiß aber nicht, ob sie gut ist. Die Frau hat eine Katze, die sie sehr liebt. Der Nachbar hasst die Katze. Eines Tages ist die Katze nachts draußen, vor dem Haus der Frau, aber noch auf deren Grundstück, und macht Lärm. Daraufhin schießt der Nachbar mit dem Luftgewehr von seinem Grundstück aus quer über die Straße auf die Katze und verletzt sie schwer. Vor Gericht sagt er, es sei Notwehr gewesen, denn die Katze hätte ihm seine Nachtruhe geraubt. Er bekommt Recht.

Realistisch oder nicht?

Grüße

Andreas

*grusel*
Die körperliche Unversehrtheit von Mensch und Tier steht stets über etwaigen Nacht- und Seelenfrieden.

To-i

PS.: Katzen kann man eleganter exterritorisieren, um es euphemisch auszudrücken.

Hallo Andreas,

mit „Notwehr“ würde der Mann wohl kaum als Sieger aus dem Gericht kommen, außerdem würde es hier unfreiwillig komisch.

Wie wäre es, wenn der Mann zweifellos die Katze im Mülleimer entsorgt hat, aber die gute Frau ihm nicht nachweisen kann, dass er sie selbst um die Ecke gebracht hat. Vor Gericht behauptet er dann, er hätte die Katze tot aufgefunden und aus hygienischen Gründen entsorgt, weil er so ein gewissenhafter Mensch ist.

Gruß!

Horst

Hallo!

Die körperliche Unversehrtheit von Mensch und Tier steht stets
über etwaigen Nacht- und Seelenfrieden.

Wo steht das?

PS.: Katzen kann man eleganter exterritorisieren, um es
euphemisch auszudrücken.

Es muss aber vorsätzlich und trotzdem legal sein. Deshalb kam ich auf Notwehr. Oder gibt es da noch mehr Möglichkeiten?

Grüße

Andreas

Absolut unrealistisch, zumal Notwehr einen MENSCHLICHEN Angriff voraussetzt.

Levay

Hallo Horst!

mit „Notwehr“ würde der Mann wohl kaum als Sieger aus dem
Gericht kommen.

Warum nicht?

Wie wäre es, wenn der Mann zweifellos die Katze im Mülleimer
entsorgt hat, aber die gute Frau ihm nicht nachweisen kann,
dass er sie selbst um die Ecke gebracht hat. Vor Gericht
behauptet er dann, er hätte die Katze tot aufgefunden und aus
hygienischen Gründen entsorgt, weil er so ein gewissenhafter
Mensch ist.

Klingt gut! Ist aber nicht fies genug. Die Katze leidet nicht lange genug.

Grüße

Andreas

Levay hat dir ja nun schon eine Einschätzung als Jurist gegeben.

Was das Leiden der Katze betrifft, da hast du ja viele kreative Möglichkeiten. Die gute Nachbarin kann ja so einiges beobachtet haben, ohne klipp und klar beweisen zu können, dass es der Nachbar war. Oder sie schaut in die Mülltonne und der Zustand der Katze lässt vermuten, dass sie bestimmt nicht an einem Herzinfarkt gestorben ist.

Gruß!

Horst

Hallo!

Danke für die klare Antwort.

Zum Begriff Notwehr: Nehmen wir an, ein Tier, kann auch ein Hund sein, greift einen Menschen an, beißt ihn z.B., und dieser wehrt sich notwendigerweise und verletzt das Tier. Das müßte doch erlaubt sein, oder?

Wenn sich das nicht Notwehr nennt, wie nennt es sich dann?

Grüße

Andreas

Wenn ein Mensch das Tier aufhetzt oder unbeaufsichtigt lässt, so dass man eine Unterlassungstäterschaft annehmen muss, dann ist es Notwehr.

Sonst gilt § 228 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/228.html

Levay

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Hallo!

Vielen Dank dafür. Jetzt ist alles klar.

Neue Version:

Der Nachbar schießt auf die Katze und kommt vor Gericht. Dort lügt er, die Katze hätte sein Grundstück betreten. Sie hätte ihn angesprungen und gekratzt, worauf er sie von sich geworfen hätte. Daraufhin hätte die Katze erneut zum Sprung angesetzt, und er hätte mehrmals mit dem Luftgewehr auf sie geschossen, das er zufällig gerade in der Hand hatte. Ein paar Kugeln seien dabei versehentlich über die Straße aufs Nachbargrundstück geflogen.

Ein paar Leute in den Zuschauerreihen lachen und tippen sich an die Stirn.

Der Richter sagt, die Geschichte sei dermaßen hahnebüchen, dass er sich verarscht vorkäme.

Aber der böse Nachbar läßt seinen 15jährigen Sohn als falschen Zeugen aussagen, vielleicht sogar unter Eid (geht das?), er hätte es beobachtet, und es sei genau so gewesen.

Jetzt realistisch?

Grüße

Andreas

Ich brauche mal wieder ein paar Informationen für meinen
Roman. Es geht um einen Konflikt zwischen Nachbarn, die
gegenüber an einer Straße wohnen. Auf der einen Seite eine
nette Frau, auf der anderen Seite ein gehässiger Mann. Eines
Tages tut der Mann etwas, das so fies und gemein ist, dass die
Frau vor Gericht geht und damit rechnet, Recht zu bekommen,
doch es kommt anders. Der Mann bekommt Recht und verläßt
triumphierend das Gericht.

Wie könnte man das anstellen?

Ich habe eine Idee, weiß aber nicht, ob sie gut ist. Die Frau
hat eine Katze, die sie sehr liebt. Der Nachbar hasst die
Katze. Eines Tages ist die Katze nachts draußen, vor dem Haus
der Frau, aber noch auf deren Grundstück, und macht Lärm.
Daraufhin schießt der Nachbar mit dem Luftgewehr von seinem
Grundstück aus quer über die Straße auf die Katze und verletzt
sie schwer. Vor Gericht sagt er, es sei Notwehr gewesen, denn
die Katze hätte ihm seine Nachtruhe geraubt. Er bekommt Recht.

Dass das nicht funktioniert, hat man Dir ja schon gesagt. Aber da gibt es doch tausend Alternativen, z.B. die, dass die Frau lediglich zur Miete in ihrem Haus wohnt, welches dem Gehässigen gehört, der Gehässige ihr gekündigt hat und man vor Gericht streitet, ob Eigenbedarf gegen ist oder nicht. Oder die Situation, dass der Griesgram der Mann von Frau ist, mit dem Sie sich gerade einen Scheidungskrimi/Sorgerechtsstreit/was auch immer liefert. Oder er ist ein böser Bruder, mit dem Frau sich um ein Erbe streitet mit der Begründung, der Böse sei gar nicht leiblicher Abkömmling des Verblichenen, usw. usw.

Aber mal ehrlich: Einen Roman, in dem das der Kern der Handlung ist, würde ich nicht lesen wollen - es sei denn es wäre eine brilliante Gesellschaftssatire.

Hallo Andreas,

vielleicht nutzt dir das hier etwas:

„Siegen: Am Freitag den 5. November 2004 fand vor dem Amtsgericht Siegen die Verhandlung gegen Herrn S. aus Siegen statt. Ihm wurde zur Last gelegt, seine Katze im Juni diesen Jahres erstochen zu haben. Mehrere Zeugen wurden teils unter Eid vernommen. Der Beschuldigte bestritt bis zum Schluss, die Tat begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah es im Anschluss an die Beweisaufnahme allerdings als erwiesen an, dass Herr S. in voller Absicht seiner Katze mit einem scharfen Messer in den Hals gestochen hatte, um sie zu töten. Der Richter folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Beschuldigten zu einer Haftstrafe von einem Monat, welche auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 400 €.“

Quelle: http://www.die-tierfreunde.de/index.html?http://www…

Angesichts einer solchen Strafe könntest du den bösen Nachbarn sogar verurteilen lassen und er würde mit hämischem Grinsen die Geldbuße bezahlen.

Gruß!

Horst

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Hallo,

Daraufhin schießt der Nachbar mit dem Luftgewehr von seinem
Grundstück aus quer über die Straße auf die Katze und verletzt
sie schwer. Vor Gericht sagt er, es sei Notwehr gewesen, denn
die Katze hätte ihm seine Nachtruhe geraubt. Er bekommt Recht.

Über die Notwehr Geschichte haben jetzt schon einige was geschrieben. Aber ich finde schon die Geschichte mit dem Luftgewehr unglaubwürdig. Also schiess mit was anderem. Bei dem beschriebenen Abstand wird die Katze wahrscheinlich nicht schwer verletzt, sondern rennt schnell weg und das war’s.

MfG

Hallo!

Dass das nicht funktioniert, hat man Dir ja schon gesagt. Aber
da gibt es doch tausend Alternativen, z.B. die, dass die Frau
lediglich zur Miete in ihrem Haus wohnt, welches dem
Gehässigen gehört, der Gehässige ihr gekündigt hat und man vor
Gericht streitet, ob Eigenbedarf gegen ist oder nicht. Oder
die Situation, dass der Griesgram der Mann von Frau ist, mit
dem Sie sich gerade einen
Scheidungskrimi/Sorgerechtsstreit/was auch immer liefert. Oder
er ist ein böser Bruder, mit dem Frau sich um ein Erbe
streitet mit der Begründung, der Böse sei gar nicht leiblicher
Abkömmling des Verblichenen, usw. usw.

Danke für die Tipps.

Aber mal ehrlich: Einen Roman, in dem das der Kern der
Handlung ist, würde ich nicht lesen wollen.

Ich auch nicht.

Ich überlege auch schon, ob ich das Kapitel wirklich bringen soll, oder nicht.

Der Kern der Handlung ist ein anderer. Es ist eine Schatzsuche. Der Nachbarstreit ist eine Nebenhandlung.

Zuerst triumphiert der böse Nachbar, doch am Ende triumphiert die Nachbarin. Die Pflegekinder des Nachbarn finden Geld in einem leerstehenden Haus. Als jemand das Haus kaufen will, und schon einen Notartermin gemacht hat, nimmt sie das Geld, das darin liegt, geht an dem Termin, den der andere gemacht hat, zu dessen Notar und schnappt ihm tolldreist das Haus vor der Nase weg. Sie nimmt dem Nachbarn seine Pflegekinder weg und kauft auch noch dessen Haus und schmeißt ihn fristlos aus der Wohnung.

Der Clou: Das alles ist, auch wenn es unglaublich klingt, rechtlich korrekt.

Grüße

Andreas

Hallo!

Das ist gut! Aber es ist noch nicht dreist genug. Er soll völlig ungestraft davon kommen.

Grüße

Andreas

Hallo,

Realistisch oder nicht?

Wenn das realistisch wäre, hätte die WG ausm dritten Stock gegenüber schon lange keine lebenden Bewohner mehr.

Aber selbst unter der Prämisse, das unser Rechtssystem Menschen und andere Tiere noch sehr unterschiedlich behandelt, würde ich diese Version der Notwehr für entschieden überzogen und damit vor Gericht chancenlos halten.

Gruß,
Markus

PS zur Erinnerung: Nur 2 Semester, also keine Garantie :wink:

Hallo,

ziemlich weit hergeholt.

  1. vom technischen her: ein Luftgewehr, das in der Lage ist, aufgrund der Geschossernergie eine Katze tödlich zu verletzen, hat einen Knicklauf. Mir soll mal jemand vormachen, dass er in der Lage ist, derart schnell nachzuladen, um eine zum Sprung ansetzende Katze abzuschießen.

  2. Wenn „versehentlich“ verschiedene Geschosse das umfriedete Besitztum verlassen, handelt der Schütze strafbar nach dem Waffengesetz. Da wird er vor jedem Gericht bestraft. Nebenher könnte die Waffe eingezogen werden.

Nein, wenn du richtig gemein sein willst, dann vergiftest du die Katze vor Augen der Katzenhalterin, so dass sie es zwar weiss, aber nicht beweisen kann.

Zur Notwehr, die du weiter oben angeführt hast: Du kannst die Notwehr nur gegen einen von menschlichem Willen gesteuerten Angriff geltend machen (also auch, wenn der Hundehalter seinen Hund auf dich hetzt), geht aber von einer Sache, hier einer Katze, eine eigenständige Gefahr aus, so greift das BGB (§§228 oder 904, je nach Sachlage).

Gruss

Iru

Hallo Irubis!

Vielen Dank für die vielen guten Tipps!

Grüße

Andreas