hi du kommulitone 
- KINDERGELD/EIGENHEIMZ./BAFÖG: Es ist uns sehr wichtig, dass
das Kindergeld und die Eigenheimzulage weiterläuft. Wie läuft
das ganze in Bezug auf Bafög? Wo liegen genau die Obergrenzen?
EHZ ist vom kindergeld abhängig. für KiG sind die einkünfte = gewinn sowie die bezüge = 1/2 bafög abhängig.
summe von Eink. & bezügen muss p.a. unter 7188 EUR liegen (2003). da bafög nun wieder einkünfteabhängig ist, kann man näherungsweise rechnen.
hierzu muss nun der anteilseigner genommen werden, der am meisten bafög enthält, da der gewinn der GbR zu 25% verteilt wird. heisst: xxx EUR gewinnanteil an GbR wirken sich bei A negativ aus, bei B,C,D vielleicht noch nicht…
für bafög-berechnungen: alle 4 förderbescheide in eine exceltabelle eingeben und dann mal anhand von www.bafoeg-rechner.de eingeben und prüfen, wie hoch der gewinn max. sein darf… problem, bafög ist auch elterneinkommensabhängig…
- KRANKENKASSE: Wie redet die Krankenkasse hierbei mit? Wo
sind die Höchtgrenzen und gibt es nicht auch eine Regelung,
das man 2 Monate im Jahr soviel Geld verdienen darf, wie man
möchte? Was kostet eine Versicherung, wenn wir die
Höchstgrenze überschreiten (ca.)?
m.E. seit ihr also familienversichert (KV.karte über mama&papa) —> wenn ihr (glaube) über 325 EUR verdient (oder sind es 400), dann müsst ihr euch studentisch versicheren (54 EUR mtl.). näheres: infomaterial bei krankenkassen anfordern.
- GBR: Es ist ja naheliegend, das wir eine GBR gründen, am
besten natürlich mit Gesellschaftervertrag usw. Braucht eine
GBR einen Firmensitz? Wenn ja wird es nämlich schwierig, wir
wohnen alle entweder im Studentenheim oder in Sozialwohnungen.
? wo ist hier das problem? es wird der „wohnsitz“ eines gesellschafters genommen, der am wahrscheinlichsten auf dauer bleibt. wenn also C noch vor hat 3 jahre dort zu wohnen, wo er wohnt, alle anderen schon mit umzug rechnen, dann ist wohnsitz von C am geeignetsten. zur gewerbeanmeldung müsst ihr alle 4 zum gewerbeamt und ein paar euronen abgeben.
- STEUER: Wenn ich es richtig verstehe, braucht man bis zu
einer Grenze nur eine vereinfachte Erklärung machen. Wo liegt
diese Grenze? Macht jeder Gesellschafter für sich eine eigene
Erklärung oder gibt es eine für die GBR? Bis zu welchem Punkt
ist man als Student steuerfrei?
nein, der student ist nicht steuerbefreit. umsatzsteuerlich sollte ihr euch mal nach der „kleinunternehmerregelung“ schlau machen. wenn die gbr unter 17.500 EUR umsatz macht, solltet ihr gem. § 19 UStG die vereinfachung wählen —> ihr habt mit der umsatzsteuer nix am hut. hierzu gibts auch gute broschüren/hilfen beim finanzamt, der ihk oder im internet…
ertragssteuerlich: ihr macht eine gewinnermittlung der GbR, also
einnahmen - ausgaben = gewinn.
diese gewinnermittlung geht samt „feststellungserklärung“ an das betriebsstättenfinanzamt. hier werden quasie zur gesellschaft die 4 gesellschafter benannt und der gewinnanteil (mutmaßlich jeder 25%) festgestellt.
eine einkommensteuererklärung ist dann für jeden einzelnen auch noch zu machen, hier wird dann nur noch auf die steuernummer der GbR bezug genommen. einzelne gewinnermittlungen gibt es nicht. wenn ihr probleme mit der „feststellung“ / gewinnermittlung habt, wäre ein existenzgründerkurs an der VHS/IHK sinnvoll, hier lernt man auch grundlagen zu buchführung. wenn ihr sparsam sein wollt, reicht ein buchführungsprogramm von lexware o.ä., ein steuerberater sollte zu rate gezogen werden, wenn ihr völlig ahnungslos seit!!!
- GEWINN: Stimmt es, das sich alle Obergrenzen auf den Gewinn
beziehen? Wenn ja könnte ich ja einfach ne Menge Rechner o.ä.
anschaffen und damit Versicherung usw. umgehen.
naja, die computer müssen auch objektiv geeignet sein, dem betrieb zu dienen. im übrigen mindern nur die abschreibungen, nicht die anschaffungskosten der anlagegüter den gewinn. hier solltet ihr aufpassen. wie gesagt buchführungsgrundkenntnisse sind immer von vorteil!
viel erfolg und
mfg vom
showbee