ein Mieter findet einen Brief mit folgendem Inhalt vor der Tür:
_Liebe Mieter,
ab 2011 wird die wöchentl. Reinigung des Treppenhauses durch eine Reinigungskraft übernommen. Die Gehwegreinigung mit Winterdienst übernimmt ab 2011 ebenfalls ein Reinigungsunternehmen. Die Kosten werden anteilig in der Jahresnebenkostenabrechnung berücksichtigt._
Das ist kein Witz. Der Mieter hat den Text weder gekürzt, noch geändert wiedergegeben.
In dem Mietshaus wohnen vier Mietparteien, von denen zwei Parteien nicht mit der angekündigten Neuregelung der Treppenhaus- und Gehwegreinigung einverstanden sind.
Ein Gespräch zu dem Thema wird angestrebt, hat aber noch nicht stattgefunden.
Fakten:
a) Regelung im Mietvertrag (ungekürzt) zu
Treppenhausreinigung: „wird vom Mieter durchgeführt bzw. antlg. nach WE“
Private Gehwegreinigung: „gem. Rechnung, antlg. nach m2/Wohneinheit“
öffentliche Strassereinigung: „wird vom Mieter durchgeführt (Anlage), bzw. antlg. nach m2“
b) zum Mietvertrag gehört auch eine Hausordnung
Hier steht unter Punkt III „Reinigung“ auszugsweise: „2.) …, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen.“„8.) Die Bewohner des zutiefst gelegenen Geschosses des Hauses (Anm.: das sind die Vermieter) haben außerdem für die Reinigung des Bürgersteiges … Sorge zu tragen. Ferner obliegen ihnen die Befreiung des Bürgersteiges … von Schnee- und Eisglätte“
Die Mieter, die sich gegen den Einsatz von fremden Reinigungsfirmen wehren wollen,
sind nicht gerade Putzteufel
wurden vor ca. 2 Jahren mündlich aufgefordert öfter zu putzen, da sonst eine Reinigungsfirma bauftragt würde, woraufhin nun regelmäßig alle zwei Wochen geputzt wurde.
wurden nicht schriftlich abgemahnt
fragen sich nun, ob ihre Weigerung der Neuregelung zuzustimmen Aussicht auf Erfolg hat. Was meint ihr?
Hallo Andreas,
grds. hat der VM ein Interesse daran, die Substanz seines Eigentums zu erhalten.
Wenn im geschilderten Fall die Fremdvergabe der Reinigungsarbeiten für den Fall, dass einige Mieter ihren Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommen bereits angekündigt wurde und sich der Zustand des Hauses nicht gebessert hat, scheint mir diese Maßnahme gerechtfertigt.
HTH
G imager
nach der mündlichen Aufforderung immer regelmäßig geputzt wurde
keine schriftliche Abmanhnung erfolgt ist, und somit nicht einfach eine Reinigungskraft beauftragt werden kann, wenn nicht ALLE Mietparteien damit einverstanden sind.
Gemäß Hausordnung NUR die Erdgeschossmieter zur Gehwegreinigung verpflichtet sind
… was aber auf die Rechtmäßigkeit des Handelns keinerlei
Auswirkungen hat.
vnA
Ihr lieben Leute,
bitte sprecht doch nicht in Rätseln. Wie sieht denn die rechtliche Seite aus? Kann da niemand Stellung zu nehmen?
Und überhaupt, die Mieter putzen doch regelmäßig das Treppenhaus nachdem sie mündlich dazu aufgefordert wurden. Es kann doch nicht zu Lasten der anderen Mieter gehen, wenn die Vermieter im Erdgeschoss aus Krankheitsgründen, und die anderen Mieter wegen Baby ihren Reinigungspflichten nicht mehr nachkommen können.
Wie sieht denn die rechtliche Situation in Bezug auf die Gehwegreinigung aus? Was ist vorrangig zu beachten, die Hausordnung oder der Eintrag im Mietvertrag, die sich ja wiedersprechen?
es gibt den mietvertrag der die sache regelt. eine einseitige änderung des vertrages ist grundsätzlich mal nicht gültig.
wie es aussieht, wenn der mieter seinen pflichten nicht nachkommt, kann ich dir nicht sagen.
ab 2011 wird die wöchentl. Reinigung des Treppenhauses durch eine Reinigungskraft übernommen. Die Gehwegreinigung mit Winterdienst übernimmt ab 2011 ebenfalls ein Reinigungsunternehmen. Die Kosten werden anteilig in der Jahresnebenkostenabrechnung berücksichtigt.
Fakten:
a) Regelung im Mietvertrag (ungekürzt) zu
Treppenhausreinigung: „wird vom Mieter durchgeführt bzw.
antlg. nach WE“
Private Gehwegreinigung: „gem. Rechnung, antlg. nach
m2/Wohneinheit“
öffentliche Strassereinigung: „wird vom Mieter
durchgeführt (Anlage), bzw. antlg. nach m2“
Wie muss man denn dieses „anteilig nach m²“ verstehen? Könnte man das so interpretieren, dass damit eine Kostenverteilung gemeint ist? Denn eine selbst durchgeführte Reinigung anteilig nach m² stelle ich mir recht interessant vor.
Gibt es im Mietvetrag noch irgendwo eine Stelle, in der alle Nebenkosten aufgeführt werden, die abgerechnet werden können?
b) zum Mietvertrag gehört auch eine Hausordnung
Hier steht unter Punkt III „Reinigung“ auszugsweise: „2.)
…, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die
Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der
nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu
sorgen.“„8.) Die Bewohner des zutiefst gelegenen
Geschosses des Hauses (Anm.: das sind die Vermieter) haben
außerdem für die Reinigung des Bürgersteiges … Sorge zu
tragen. Ferner obliegen ihnen die Befreiung des Bürgersteiges
… von Schnee- und Eisglätte“
Das konkretisiert lediglich die durchführung der Aufgaben, wenn sie von den Mietern durchgeführt werden sollen. Wenn es eine Firma macht, wird das natürlich hinfällig.
Die Mieter, die sich gegen den Einsatz von fremden Reinigungsfirmen wehren wollen,
sind nicht gerade Putzteufel
wurden vor ca. 2 Jahren mündlich aufgefordert öfter zu putzen, da sonst eine Reinigungsfirma bauftragt würde,
woraufhin nun regelmäßig alle zwei Wochen geputzt wurde.
wurden nicht schriftlich abgemahnt
fragen sich nun, ob ihre Weigerung der Neuregelung
zuzustimmen Aussicht auf Erfolg hat. Was meint ihr?
Also wenn man da mit dem Vermieter zu keinem klärenden Gespräch kommt, ist vielleicht der Gang zum Mieterverein oder Anwalt sinnvoll. Dort weiß man dann auch, wie dieses "vom Mieter bzw. anteilig nach m² zu interpretieren ist, wobei Unklarheiten im Zweifel zu Lasten des Verwenders, also Vermieters gingen.
Aber mal ganz vorsichtig vermutet, würde ich meinen, dass der Vermieter einen solchen Vertrag gewählt hat, der dies ermöglicht.
Und falls es nur an den Abmahnungen scheitern sollte, dann kommen die bestimmt bald ;o)