Mal wieder Urheberrecht; Bilderklau im Netz

Hallo liebe Wissende,

immer wieder tauchen Foren-Beiträge im Zusammenhang mit Abmahnungs-Verfahren wg Urheberrechtsverstößen auf; so in etwa wie

„Privatmann stellt auf seiner privaten Homepage ein Foto ein, welches er auf einer der Millionen Fun-Pic-Seiten gefunden hat.
Nun kommt Privatmann B (möglichst gleich mit Anwalt) und fordert Schadensersatz, weil das Foto ja auf seiner Homepage stehe.“

Was ich dabei immer überlege: muss B nicht eigentlich irgendwie beweisen, dass das Bild tatsächlich von ihm ist? Er könnte es doch ebenso von einer der Millionen Seiten runtergezogen haben… Oder zählt hier einfach „wer zuerst kommt, mahlt zuerst?“

Dank und Gruß
vom Käptn

Hallo Käpt´n,

natürlich muss derjenige, der die Forderungen stellt, sie im Ernstfall auch beweisen.
Aber wenn der Privatmann weiß, dass er selbst das Urheberrecht nicht inne hat, wird er es wohl kaum darauf ankommen lassen.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,
vielen Dank für deine superschnelle Antwort!

Und wenn Privatmann B eigentlich ein „Privatmann B“ ist? Und gleich mit dem vollen Anwaltsprogramm zuhaut, also mit Unterlassungserklärung und Honorar und Schadensersatz und möglicher Gerichtsverhandlung und was weiss ich nicht noch alles… riecht dann immer ein bisschen nach Einschüchterung und Abzocke, finde ich…

nochmals besten Gruß
vom Käptn

Geklaut - nennt man auch Diebstahl
Hallo Kapt´n

verbuche das unter Lehrgeld. Gerichte berechnen etwa 200 bis 300 € pro Bild, plus die gegnerischen Anwaltskosten, plus Gerichtskosten.

Wo stellst Du Dein Auto ab? Da könnte ich ja mal kommen und es für eine kleine Spritztour mitnehmen.
LG
R

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Hallo Ratloser,
danke für deine Antwort;

mir gehts aber eher darum: dieses Bild ist dutzende Male im Netz zu finden, eben auf diesen besagten Fun-Pics-Seiten, die keinerlei copyright-Verweise oder sonst etwas enthalten.
Jetzt schnappt sich einfach einer das Bild und sagt, „es ist von mir“, weil es vermutlich unmöglich ist, den originalen „Einsteller“ rauszufinden.
In diesem Fall: Privatmann B belegt, dass er das Bild 2008 eingestellt hat. Es gibt aber andere Fundorte, an denen das Bild seit 2006 eingestellt ist!? Also müsste Privatmann B nicht eigentlich nun beweisen, dass es sein Bild ist?

nochmals Dank und
Gruß vom Käptn

Moin,

mir gehts aber eher darum: dieses Bild ist dutzende Male im
Netz zu finden, eben auf diesen besagten Fun-Pics-Seiten, die
keinerlei copyright-Verweise oder sonst etwas enthalten.

Es bedarf keinerlei gesonderten Hinweises, dass ein Bild dem Urheberrecht unterliegt. Ich nutze meine Bilder auch im Netz, gelegentlich lade ich einige auch irgendwo hoch. Das darf ich, sie sind meine. Das gibt aber niemandem das Recht, sie sich herunterzuladen und anderwo (öffentlich) weiterzuverwenden - es sei denn die Person hat meine explizite Erlaubnis - und sei es bspw. in Form einer Creative Commons - Lizenz. Kein solcher Hinweis oder Erlaubnis = nichts erlaubt.

Ja, ich bin mir bewußt, dass es bei diesen Free Pic - Seiten quasi nicht möglich ist, etwas über deren Lizenz in Erfahrung zu bringen.

Jetzt schnappt sich einfach einer das Bild und sagt, „es ist
von mir“, weil es vermutlich unmöglich ist, den originalen
„Einsteller“ rauszufinden.

Dann kann man’s drauf ankommen lassen, sich verklagen lassen und den Kläger vor Gericht beweisen lassen, dass er die Urheberrechte an dem Bild besitzt.

Gruß,
Ingo

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