Was ist wenn Person A von einem Händler, Person Z, ein Zeitschriftenabo für 2 Monate „geschenkt“ bekommt, dieser Händler erklärt auch extra das man nur 2 Monate die Zeitschrift kostenlos bekommt, und der Vertrag dann automatisch endet und man nix bezahlen muss( nur das man einen Anruf bekommt ob man die Zeitung auch bekommen hat) 3-4Wochen später bekommt Person A ein Schreiben auf den dann fiktiver Weise steht: Danke für Zeitschriftenabonomment über 14 Monate( ersten 2 Monate Kostenlos - andere 12Monate bezahlen). Nach erhalt diesen Briefes schaut sich Person A den Durchschlag den er/sie bekomemn hat (beim „Vertragsabschluss“) an und stellt fest das darauf steht, dass er 2 Monate kostenlos bekommt und die anderen 12 bezahlen muss.
um schnell zu reagieren ruft die Person A natürlich schnell beim Verlag an, wo ihr mitgeteilt wird das die 2 Wochen Wiederrufsrecht schon abgelaufen sind. Was ist allerding wenn auf den Zettel den Person A von Händler Z bekommen hat zB steht: „Die Frist beginnt frühestens am Tag nach erhalt dieser Belehrung in Textform“? Gilt dann nicht der erhaltene Brief(den Person a 3-4Wochen später bekommt) als Belehrung in Textform? Und beginnt nicht erst dann die 2 Wochen Wiederrufsrecht?
Wie ist es außerdem wenn der Händler Z einen ja gar nicht darüber aufgeklärt hat, das es sich um einen 14 MOnatigen Vertrag handelt, sowie auch nicht auf die Wiederrufsbelehrung hingewiesen hat. Ist das dann nicht eine arglistige Täuschung?
Wie ist es außerdem wenn der Händler Z einen ja gar nicht
darüber aufgeklärt hat, das es sich um einen 14 MOnatigen
Vertrag handelt, sowie auch nicht auf die Wiederrufsbelehrung
hingewiesen hat. Ist das dann nicht eine arglistige Täuschung?
Nein, keine Täuschung. Aber das Widerrufsrecht (ohne ie) endet dann nie. Seine (Ab-)Laufzeit beginnt immer mit der Bekanntmachung.
Keine nachweisbare Bekanntmachung - kein Ablauf. Du kannst somit immer widerrufen.
was ist allerdings wenn auf den Durschlag den Person A unterschieben hat(in Annahme des 2 Monatigen kostenlosen Abo’s) steht das man wie oben schon geschrieben 2 wochen zeit hat es zu widerrufen (siehe oben: Die Frist beginnt frühestens am Tag nach erhalt dieser Belehrung in Textform"). Kann A dann trotzdem noch später als 2 Wochen davon zurücktreten?
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was ist allerdings wenn auf den Durschlag den Person A
unterschieben hat(in Annahme des 2 Monatigen kostenlosen
Abo’s) steht das man wie oben schon geschrieben 2 wochen zeit
hat es zu widerrufen (siehe oben: Die Frist beginnt frühestens
am Tag nach erhalt dieser Belehrung in Textform"). Kann A dann
trotzdem noch später als 2 Wochen davon zurücktreten?
Dann wird es wohl darauf hinauslaufen, daß man beweisen kann, daß man über das Widerrufrechts nichts gehört hat. Was aber schwierig werden dürfte, da man ja eine Unterschrift geleistet hat.
Man sollte das vielleicht als Lehre dafür nehmen, daß man immer und unter allen Umständen das Kleingedruckte lesen sollte.