Hallo,
angenommen ein Maler verrichtet seine Arbeit und verschwindet dann ohne Abnahmeprotokoll. Da hätte der Kunde Ansprüche auf Nachbesserung, oder?
Der fiktive Maler hat nicht nach der Farbe gefragt, also welchen genauen Farbton, welche Marke er nehmen soll. Er hat teilweise unsauber gearbeitet und überdies eigenmächtig das Bad betreten und sich eines Schwammes bedient der nicht für Malerfarbe gedacht ist.
So sollte das eigentlich nicht ablaufen, oder?
Danke für jede Anregung!
Beste Grüße
die Tanne
You get what you pay for
Servus,
das nächste Mal vielleicht einen Meisterbetrieb beauftragen?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
der Kunde selbst hat keinen fiktiven Maler beauftragt. Der Maler wurde von einem Möbellieferanten beauftragt und sollte die Mängel ausbessern, die die Möbellieferanten an an der Tapete verursacht haben.
VG
Servus,
dann ist es Sache des Möbellieferanten, die Schäden zu beseitigen, die er verursacht hat. Wie er es macht, ist seine Sache - aber ohne brauchbares Ergebnis gibts halt nicht das Geld, das er gerne hätte. Wenn er eine Schlamperei mit der anderen ausgleichen möchte, kommt unterm Strich eben nicht das heraus, was er liefern soll.
Schöne Grüße
MM
Hallo Tante,
dann ohne Abnahmeprotokoll. Da hätte der Kunde Ansprüche auf Nachbesserung, oder?
Der Anspruch aus Nachbesserung ergibt sich nicht aus dem fehlenden Abnahmeprotokoll. Der Kunde kann natürlich jederzeit die Geschäftsleitung, eine Schiedsstelle oder ein Gericht überzeugen
Der fiktive Maler hat nicht nach der Farbe gefragt, also welchen genauen Farbton, welche Marke er nehmen soll. Er hat teilweise unsauber gearbeitet
dass die Reparatur nicht fachgerecht ist,
und überdies eigenmächtig das Bad betreten
dass er sehr pingelig ist
sich eines Schwammes bedient der nicht für Malerfarbe gedacht ist.
und dass ein finanzieller Schaden zu ersetzen ist
Gruß
achim