Ist es zulässig einen Malergesellen (gewerblicher Arbeitnehmer) einzustellen und diesen - ohne sein Wissen - einfach als Polier (Angestellter) zu führen, um so die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 21. Oktober 2009 (TV Mindestlohn) zu umgehen?
Im Arbeitsvertrag steht beispielsweise „Der Arbeitnehmer wird beschäftigt als Maler und Lackierer“, das Wort „Polier“ ist nicht erwähnt. Der Beispielarbeitnehmer ist Berufsanfänger ohne zusätzliche Qualifikation und führt ausschließlich Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks aus, die dem betrieblichen Geltungsbereich der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge dieses Handwerks zugerechnet werden.
Ist eine Einstellung als Polier an bestimmte Bedingungen/Voraussetzungen geknüpft? Müsste die Beschäftigungsbezeichnung „Polier“ nicht zumindest im Arbeitsvertrag stehen? Ansonsten könnte man ja alle Malergesellen als Poliere einstellen und löst so das lästige „Mindestlohnproblem“…