Maler und Lackierer - Geselle oder Polier?

Ist es zulässig einen Malergesellen (gewerblicher Arbeitnehmer) einzustellen und diesen - ohne sein Wissen - einfach als Polier (Angestellter) zu führen, um so die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 21. Oktober 2009 (TV Mindestlohn) zu umgehen?

Im Arbeitsvertrag steht beispielsweise „Der Arbeitnehmer wird beschäftigt als Maler und Lackierer“, das Wort „Polier“ ist nicht erwähnt. Der Beispielarbeitnehmer ist Berufsanfänger ohne zusätzliche Qualifikation und führt ausschließlich Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks aus, die dem betrieblichen Geltungsbereich der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge dieses Handwerks zugerechnet werden.

Ist eine Einstellung als Polier an bestimmte Bedingungen/Voraussetzungen geknüpft? Müsste die Beschäftigungsbezeichnung „Polier“ nicht zumindest im Arbeitsvertrag stehen? Ansonsten könnte man ja alle Malergesellen als Poliere einstellen und löst so das lästige „Mindestlohnproblem“…

Hallo,

dieser Sachverhalt riecht schon ziemlich streng. Der TV kennt keine Unterscheidung zwischen Angestelltem und Arbeiter und auch nicht zwischen „Polier“ und sonstigem AN. Er unterscheidet lediglich zwischen gelerntem und ungelerntem Arbeitnehmer.
Für die Anwendung des TV ist lediglich die Branche des Betriebes (§ 1 Abs. 2) sowie die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 3) relevant.
http://bundesrecht.juris.de/tvmindestlohn_maler_5/

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

das ist so nicht korrekt.

Der „Arbeiter“ versteckt sich hinter dem Wort „gewerblich“, so ist es in der Baubranche, aber auch im Handel (Arbeiter = gewerblich = Auffüller, kaufmännisch = Angestellter = Verkäufer).

http://www.baurecht-woerterbuch.de/bauarbeitsrecht/g…

Insofern gibt es keinen Mindestlohn für Poliere.

VG
EK

Hallo,

Ist es zulässig einen Malergesellen (gewerblicher
Arbeitnehmer) einzustellen und diesen - ohne sein Wissen -
einfach als Polier (Angestellter) zu führen, um so die Fünfte
Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und
Lackiererhandwerk vom 21. Oktober 2009 (TV Mindestlohn) zu
umgehen?
Im Arbeitsvertrag steht beispielsweise „Der Arbeitnehmer wird
beschäftigt als Maler und Lackierer“, das Wort „Polier“ ist
nicht erwähnt. Der Beispielarbeitnehmer ist Berufsanfänger
ohne zusätzliche Qualifikation und führt ausschließlich
Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks aus, die dem
betrieblichen Geltungsbereich der für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifverträge dieses Handwerks zugerechnet werden.

ein Polier in diesem Sinne ist eine Führungskraft. Im Vertrag muss das nicht stehen, es geht um die tatsächliche Tätigkeit. Der AN wird wissen, ob er etwas zu führen hat oder nicht. Dass der Polier auch produktiv ist und daher Tätigkeitkeiten des Handwerks ausführt, ist kein Problem, solange er die Leitung hat.

Auch wer keine Führungskraft ist, aber überwiegend nichtgewerbliche Aufgaben hat, unterfällt nicht dem Tarif (z.B. hauptamtliche Bürokraft legt auch mit Hand an).

Ist eine Einstellung als Polier an bestimmte
Bedingungen/Voraussetzungen geknüpft? Müsste die
Beschäftigungsbezeichnung „Polier“ nicht zumindest im
Arbeitsvertrag stehen? Ansonsten könnte man ja alle
Malergesellen als Poliere einstellen und löst so das lästige
„Mindestlohnproblem“…

Es kann nicht nur Häuptlinge geben, insofern brauchen die Poliere ja einen Unterbau gewerblicher Arbeitnehmer, die sie führen. Gibt es diese Unterstellten nicht oder nicht in nennenswerter Zahl (die ein Mehrfaches der Poliere ausmachen muss), wäre die Umgehung offensichtlich.

VG
EK

Es kann nicht nur Häuptlinge geben, insofern brauchen die
Poliere ja einen Unterbau gewerblicher Arbeitnehmer, die sie
führen. Gibt es diese Unterstellten nicht oder nicht in
nennenswerter Zahl (die ein Mehrfaches der Poliere ausmachen
muss), wäre die Umgehung offensichtlich.

Danke für deine Argumentation EK!

Die letzten Angestellten-Gehaltstabellen im Maler- und Lackiererhandwerk von 2002 galten nur bis zum 31.12.2003, da die Gehaltstarife der Angestellten seit 2004 nicht mehr tarifiert werden. Die Gehälter können also frei vereinbart werden, wobei empfohlen wird, sich für die Eingruppierung an den alten Gehaltstabellen zu orientieren (seit 2004, letztes Eckgehalt = T 2, 1. Beschäftigungsjahr 2.189,- €) und bei Bedarf Anpassungen entsprechend der Entwicklung bei den gewerblichen Arbeitnehmern vorzunehmen.

Theoretisch würde ein Angestellter im Maler- und Lackiererhandwerk also auch ohne Mindestlohn mehr verdienen als ein Geselle (gewerbliche Arbeitnehmer). Im vorliegenden Fall hat er aber weniger verdient, nämlich unter Mindestlohn.

Meines Erachtens ist aufgrund des Sachverhaltes tatsächlich von einem vorsätzlichen Verhalten auszugehen. Ein fahrlässiges Verhalten ist nicht vorstellbar.

Inzwischen habe ich auch gelesen, dass sich nicht jeder einfach Polier nennen kann, sondern es einer Ausbildung zum Polier und einer Prüfung bedarf. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum Polier sind in der Regel die bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Bau zugeordnet werden kann, danach einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens 5 Jahre beträgt (also Ausbildung + zwei Jahre Berufserfahrung) oder eine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis.

Stimmt das oder kann sich auch sonst jeder mit dem Titel „Polier“ schmücken? Würde natürlich nur bei besserer Bezahlung Sinn machen…

Der TV kennt keine Unterscheidung zwischen Angestelltem
und Arbeiter und auch nicht zwischen „Polier“ und sonstigem AN. Er
unterscheidet lediglich zwischen gelerntem und ungelerntem
Arbeitnehmer.

Die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) machen keinen Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten, weil er eben nur für gewerbliche Arbeitnehmer gültig ist. Der Polier ist nach dem Tarifrecht Angestellter.

Hallo,

jedenfalls ein „geprüfter Polier“ ist ein Forbildungslehrgang der IHK, aber ich weiß nicht, ob alle „Vorarbeiter“ heutzutage, die umgangssprachlich vielleicht auch „Polier“ genannt werden, auch diese Prüfung abgelegt haben.

Wie gesagt muss man nur Angestellter sein, um aus dem Tarif herauszufallen.

VG
EK