Maler verdient 'heimlich' ca. 1200€/Monat + Alg II

Hallo!

Person: Maler „verdient“ ca. 1200 Euro im Monat an dem Verkauf seiner „Werke“ und bekommt trotzdem Alg II! Kann/Darf das sein?
„Versteuert“/Angerechnet werden meines Wissens die Werke nicht!

Ich danke!

Greez
MAze

Hallo

Person: Maler „verdient“ ca 1200Euro im Monat an dem Verkauf seiner „Werke“ und bekommt trotzdem H4! Kann/darf das sein?

Kann man das diesen Maler nicht selber fragen?
Und ihm sagen, wenn man das nicht gut findet?
Irgendwie muss man ihn doch kennen, sonst wüsste man das doch nicht.

MfG

Hi,

Person: Maler „verdient“ ca 1200Euro im Monat an dem Verkauf
seiner „Werke“ und bekommt trotzdem H4! Kann/darf das sein?

Wenn er im Monat für 1.200 € verkauft muss er schon ziemlich gut sein oder ein Verkaufsgenie.

Wenn er nebenbei noch harzt, dann fällt der für mich unter eine Gruppe Menschen, die ich hier nicht erwähnen möchte, da ich sonst gelöscht werde. *g

Gruß,
Anja

Hallo,

was er verdient, weisst Du jetzt.
Wenn seine Kosten für die Bildchen 1200€ im Monat sind (Miete, Leinwand, Farben, Pinsel…), ist nicht´s verwerfliches daran zu sehen.

Klingt eher nach…na lassen wir das! :wink:

VG René

Hi Anja,

da ich sonst gelöscht werde.

achwas - Dich löschen? Dazu brauchts mehr.

Kleine paar Jährchen, im Idealfall paar Jahrzehnte, hammer noch. Es ist noch genug Zeit, zu überlegen, ob so ein einfaches, stilles Verlöschen, zwischen Nacht und Morgen, nicht vielleicht der ideale Abgang wäre.

Erstmal stehn noch paar andere, erfreulichere Dinge an. Morgen z.B. Hühnersuppe und Mohnkuchen.

Schöne Grüße

MM

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Mit „meines Wissens“ haben sich schon etliche Leutchen arg in die Nesseln gesetzt. Vor allem, wenn sie Vermutungen anstellen über die private finanzielle Situation ihrer Mitmenschen (die vielleicht - wie wohl die meisten anderen Menschen auch - einfach keine Lust haben und keinen Grund sehen, jedem Hans und Franz ihre Einkommen darzulegen oder ihren Leistungsbezug zu erklären und vorzurechnen ?)

Natürlich darf jemand als ALG II - Bezieher auch selbständig / freiberuflich arbeiten… er soll ja alles Zumutbare tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Je nachdem, wie es mit seiner Kunst abläuft, unterliegt er u.U. nicht der Gewerbeordnung u. muss kein Gewerbe anmelden, aber als Künstler beim Finanzamt gemeldet sein. Verkauft er seine Werke regelmäßig z.B. über eBay o.s., müsste er ein Gewerbe anmelden. Dem ALG2- Leistungsträger muss er seine Tätigkeit bzw. die Einkommen so oder so melden und nachweisen.
Für’s ALG2 gilt Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Der Gewinn minus Abzugsbeträge nach § 11 SGB II = sein anzurechnendes Einkommen.Insofern könnte es bei entsprechenden Betriebsausgaben und durch die Freibeträge je nach persönlicher Bedarfs- Situation durchaus sein, dass er trotz der Verkäufe noch ergänzende ALG2- Leistungen benötigt und erhält.
Spätestens alle 6 Monate beim Weiterbewilligungsantrag hat der Leistungsträger Einblick in seine Kontoauszüge. Insofern ist zumindest fraglich, ob jemand, dem die Sanktionsmöglichkeiten beim ALG2 ja bekannt sind, so „offen“ (und für jeden entfernten Bekannten erkennbar) Verkaufs- Einkommen erzielen würde, ohne es bei der ARGE zu melden.
Aber wenn ein Außenstehender da berechtigten Verdacht auf Leistungsmissbrauch hat und das ggf. auch belegen kann, dann steht es ihm ja frei, das dem Jobcenter mitzuteilen. Hoffentlich dann aber zumindest unter ehrlicher Angabe seiner Personalien…als pflichtbewusster Bürger sollte man schließlich zu dem stehen, was man tut.