Hallo Marlene,
ich möchte den Vorgang einmal aus der rechtlichen Sicht und einmal aus der Sicht des Zusammenlebens beantworten.
Was für den Einen oder Anderen unbegreiflich sein, aber der Mieter kann tatsächlich den Zugang durch die Wohnung verweigern. Der Vermieter muss dann die Fenster von aussen streichen lassen. Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass ein Vermieter wegen Aussenarbeiten etwas in der Wohnung zu suchen hat. Der Vermieter muss notfalls ein Gerüst aufstellen lassen. Solche Aussenarbeiten sind - wie z.B. auch Arbeiten am Balkon - von aussen jederzeit unter entsprechendem Kostenaufwand für den Vermieter zumutbar. Die Privatspähre ist höher zu bewerten als das wirtschaftliche Interesse des Vermieters.
Aus der privaten Sicht sollte - wenn möglich - solcher Kleinkram mit juristischen Raffinessen - vermieden werden. Jedoch setze ich schon voraus, dass der Vermieter so vernünftig ist/war, dass er die Arbeiten mit den Mietern abspricht, auf deren Belange auch eingeht und nicht mit „allen Mittel seinen Kof durchdrücken“ will. Auch hat der Vermieter mit den Mietern zu klären wann gearbeitet werden soll und vor allem dass die Arbeiten nicht erst bei kalter Witterung vorgenommen werden. Ich kenne druchaus die Gepflogenheiten, da Arbeiten jetzt günstiger angeboten werden, auf Kosten der Mieter und deren Heizkosten durchzuführen, um eigene Kosten zu sparen.
mal angenommen, die Fenster eines 8-Familienhauses sollen von
außen gestrichen werden. Die HV will kein Gerüst stellen,
sondern die Maler sollen die Fenster von der Wohnung aus
streichen mit der Begründung, der Falz müßte ja auch
gestrichen werden, deshalb müssten die Fenster sowieso
geöffnet werden.
Die Maler müßten morgens zum vorstreichen in die Wohnung und
nachmittags zum Hauptstreichen.
Wenn hier jemand zu Hause bleiben muss, dass sich den Verdienstausfall erstatten lassen. Dies muss schriftlich aber vorher vereinbart werden, ebenso muss schriftlich vereinbart sein, wenn die Maler irgendwelche Schäden verursachen oder Schmutz, dass mindestens pro Stunde 10 € gezahlt werden.
Die Behauptung, dass am Morgen vorgestrichen und am Mittag dann das Hauptstreichen erfolgt glaube wer will. Gerade jetzt, wenn es kälter wird, geht es länger bis die Farbe trocknet. Wird das Fenster aber zu früh geschlossen verklebt die Farbe und am Ende muss das Fenster mit Gewalt geöffnet werden. Hierbei wird der neue Anstrich oftmals zerstört. Also sollte in solchen Fällen der Mieter mit dem Vermieter alle Fragen schriftlichen klären.
Gruss Günter