Maler wollen Fenster von innen streichen

Hallo,

mal angenommen, die Fenster eines 8-Familienhauses sollen von außen gestrichen werden. Die HV will kein Gerüst stellen, sondern die Maler sollen die Fenster von der Wohnung aus streichen mit der Begründung, der Falz müßte ja auch gestrichen werden, deshalb müssten die Fenster sowieso geöffnet werden.

Die Maler müßten morgens zum vorstreichen in die Wohnung und nachmittags zum Hauptstreichen.

Ist ein Mieter verpflichtet, das zuzulassen? Auf welche Rechtsgrundlage könnte man sich da beziehen?

Danke und Gruß
Marlene

Hallo Marlene,
sei mir nicht böse, aber wo ist das Problem?
Dass sie die wohnung betreten? Ist dies unzumutbar? glaube ich nicht.
Wer soll sich auf welche Rechtsgrundlage berufen?
Der Mieter auf keine, der Vermieter womöglich auf den vertrag, der bei baulichen Veränderungen oder Ausbesserungen ihm Zutritt zu der wohnung nach Vereinbarung eines Termins gewährt.
Wenn man nicht morgens und nachmittags da sein kann, dann vereinbart man mit ihm 2 Morgen- oder Nachmittagstermine hintereinander.
Man kann nicht seinen vermieter dazu zwingen, ein Gerüst aufzubauen, wenn es billiger geht und das Betreten der wohnung für (nicht mal)einen Tag zumutbar ist.

Gruß
Barbara

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sei mir nicht böse, aber wo ist das Problem?
Dass sie die wohnung betreten? Ist dies unzumutbar? glaube ich
nicht.

Nun sei Du mir bitte nicht böse, Barbara, aber soll Marlene vielleicht einen oder gar zwei Tage Urlaub für diese Arbeiten opfern?

Man kann nicht seinen vermieter dazu zwingen, ein Gerüst
aufzubauen, wenn es billiger geht und das Betreten der wohnung
für (nicht mal)einen Tag zumutbar ist.

Man kann seine Mieter nicht zwingen, Zeit zu opfern für Arbeiten, die der Erhaltung des Eigentums des Vermieters dienen.

Ich denke nicht, dass diese Forderung des Vermieters billig ist, lasse mich jedoch gern eines Besseren belehren.

Gruß
Eckard

Hallo Marlene,

ich möchte den Vorgang einmal aus der rechtlichen Sicht und einmal aus der Sicht des Zusammenlebens beantworten.

Was für den Einen oder Anderen unbegreiflich sein, aber der Mieter kann tatsächlich den Zugang durch die Wohnung verweigern. Der Vermieter muss dann die Fenster von aussen streichen lassen. Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass ein Vermieter wegen Aussenarbeiten etwas in der Wohnung zu suchen hat. Der Vermieter muss notfalls ein Gerüst aufstellen lassen. Solche Aussenarbeiten sind - wie z.B. auch Arbeiten am Balkon - von aussen jederzeit unter entsprechendem Kostenaufwand für den Vermieter zumutbar. Die Privatspähre ist höher zu bewerten als das wirtschaftliche Interesse des Vermieters.

Aus der privaten Sicht sollte - wenn möglich - solcher Kleinkram mit juristischen Raffinessen - vermieden werden. Jedoch setze ich schon voraus, dass der Vermieter so vernünftig ist/war, dass er die Arbeiten mit den Mietern abspricht, auf deren Belange auch eingeht und nicht mit „allen Mittel seinen Kof durchdrücken“ will. Auch hat der Vermieter mit den Mietern zu klären wann gearbeitet werden soll und vor allem dass die Arbeiten nicht erst bei kalter Witterung vorgenommen werden. Ich kenne druchaus die Gepflogenheiten, da Arbeiten jetzt günstiger angeboten werden, auf Kosten der Mieter und deren Heizkosten durchzuführen, um eigene Kosten zu sparen.

mal angenommen, die Fenster eines 8-Familienhauses sollen von
außen gestrichen werden. Die HV will kein Gerüst stellen,
sondern die Maler sollen die Fenster von der Wohnung aus
streichen mit der Begründung, der Falz müßte ja auch
gestrichen werden, deshalb müssten die Fenster sowieso
geöffnet werden.

Die Maler müßten morgens zum vorstreichen in die Wohnung und
nachmittags zum Hauptstreichen.

Wenn hier jemand zu Hause bleiben muss, dass sich den Verdienstausfall erstatten lassen. Dies muss schriftlich aber vorher vereinbart werden, ebenso muss schriftlich vereinbart sein, wenn die Maler irgendwelche Schäden verursachen oder Schmutz, dass mindestens pro Stunde 10 € gezahlt werden.

Die Behauptung, dass am Morgen vorgestrichen und am Mittag dann das Hauptstreichen erfolgt glaube wer will. Gerade jetzt, wenn es kälter wird, geht es länger bis die Farbe trocknet. Wird das Fenster aber zu früh geschlossen verklebt die Farbe und am Ende muss das Fenster mit Gewalt geöffnet werden. Hierbei wird der neue Anstrich oftmals zerstört. Also sollte in solchen Fällen der Mieter mit dem Vermieter alle Fragen schriftlichen klären.

Gruss Günter

zu meiner Verteidigung *zerknirscht*

Hallo
wurde ja richtig plattgedrückt. Sorry, Marlene, Recht ist Recht und wenn dem Mieter das zusteht, wie Günter,wie immer, toll erklärt hat, dann muß ich meinen ton drosseln. Er kennt sich damit nachweislich besser aus.
Urlaub dafür nehmen würde ich auch nicht wollen.
Und ich bin auch immer der Meinung gewesen: lieber vorbeugen, als nachher dem ganzen hinterher rennen.
Aslo Eckard: natürlich nicht böse, war ja im Unrecht.

Aber Günter hat, glaube ich, verstanden, um was es mir ging.
Mit dem Vermieter muss man sich danach immer noch befassen und da sollte man ihm gegenüber einfach umgänglicher sein und Kompromisse schliessen, wenn es mit dem Zusammenauskommen klappen soll.
Wenn man seine Bedenken äußert und der Vermieter einem nicht entgegenkommen will, dann kann man immer noch die Gesetze bemühen. Denn dann geht es nicht mehr anders.
Ich habe die Erfahrung gemacht: Wenn man auf sein recht lautstark pocht, dann bockt der andere und dann holt er sich die Revange, wenn er kann. Rache wird gern kalt serviert.
Das alles nur am Rande und auch das dürft Ihr auseinanderpflücken, wenn es falsch ist.

Gruß
Barbara

Hallo Barbara,

Du musst nicht zerknirscht sein. Du hast die Frage in Form der praktischen konfliktfreien Umsetzung betrachtet. Daher habe ich, wie Du richtig erkannt hast - zwischen der rechtlichen Bewertung dieser Frage und der praktischen Lösung im Miteinander reagiert.

wurde ja richtig plattgedrückt. Sorry, Marlene, Recht ist
Recht und wenn dem Mieter das zusteht, wie Günter,wie immer,
toll erklärt hat, dann muß ich meinen ton drosseln. Er kennt
sich damit nachweislich besser aus.
Urlaub dafür nehmen würde ich auch nicht wollen.
Und ich bin auch immer der Meinung gewesen: lieber vorbeugen,
als nachher dem ganzen hinterher rennen.
Aslo Eckard: natürlich nicht böse, war ja im Unrecht.

nein, im Unrecht kann man nur sein, wenn man wider besseren Wissens etwas behauptet, nicht aber, wenn man praktische Erwägungen vor die rechtliche Bewertung setzt.

Aber Günter hat, glaube ich, verstanden, um was es mir ging.
Mit dem Vermieter muss man sich danach immer noch befassen und
da sollte man ihm gegenüber einfach umgänglicher sein und
Kompromisse schliessen, wenn es mit dem Zusammenauskommen
klappen soll.
Wenn man seine Bedenken äußert und der Vermieter einem nicht
entgegenkommen will, dann kann man immer noch die Gesetze
bemühen. Denn dann geht es nicht mehr anders.
Ich habe die Erfahrung gemacht: Wenn man auf sein recht
lautstark pocht, dann bockt der andere und dann holt er sich
die Revange, wenn er kann. Rache wird gern kalt serviert.
Das alles nur am Rande und auch das dürft Ihr
auseinanderpflücken, wenn es falsch ist.

Meine Erfahrung zeigt, dass jeder Rechtsstreit - egal wer ihn verliert - immer zu Folgestreitigkeiten führt und überwiegend Mietverhältnisse durch Rechtsstreitigkeiten derart belastet werden, dass meist innerhalb von sechs Monaten der Mieter sich freiwillig was sucht ( wenn der Vermieter verloren hat ) oder es zum Dauerstreit kommt ( wenn der Mieter verloren hat). Dann wird nachgetreten.

Gruss Günter

Danke!!!
Hallo alle,

wie immer habe ich hier für meine Mietfragen profunde und sehr hilfreiche Antworten erhalten. Meinen herzlichen Dank an alle, besonders natürlich an Barbara und vor allem Günter!

Beste Grüße
Marlene