Maleraebeiten bei Erstvermietung

Ist es üblich, dass bei Erstvermietung der Mieter die Maler- u. Tapezierarbeiten übernimmt? Vertragsdauer des Mietvertrags mind. 2 Jahre vorgesehen.

Hallo!

ich weiß nicht ob das „inzwischen“ üblich geworden ist, aber ich würde es als Frechheit und Zumutung empfinden.
Denn was sollte Erstvermietung anderes sein als Neubau ? Und da hat der Vermieter oder Wohnbaugesellschaft den Maler eingespart und lässt die Mieter das machen ?

Denn bisher gehen die Gerichte davon aus, war nicht renoviert am Beginn, dann muss auch beim Auszug nicht renoviert werden.

MfG
duck313

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Damit zieht der Mieter dann in eine unrenovierte Wohnung ein und dazu gibt´s ein gaaanz neues BGH Urteil:


ramses90

Ich nicht. Ich renoviere lieber am Anfang, wenn ich weiß, dass ich dort erstmal wohnen bleibe, für mich, als beim Auszug für irgendeinen Nachmieter, der es vielleicht lieber ganz anders gehabt hätte.

Ja und? Ist doch nicht schlimm, war bei uns auch so.

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naja, da meine Wohnungen immer schon diverse Farben hatten ist eine frisch gestreichene weiße Wohnung doppelt gemoppelt. Auch nicht Sinn der Sache.

Gebraucht, z.B. Eingentümer zieht aus und vermietet dann die Wohnung.

Nicht nur dies, auch während der Mietzeit ist er dann nicht verantwortlich für die Arbeiten. Dazu hat der Pharao ja schon was gepostet.

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