Malerarbeiten

Liebe/-r Experte/-in,

ich musste einige Ungereimtheiten bei den Kostenvoranschlägen und Rechnungen meines Malers feststellen. Eine Frage bleibt für mich offen:
Gibt es bezüglich Aufmass u. Berechnung von Zimmerwänden mit Fenstern gem. VOB besondere Regelungen
(Zuschlag/Abzug Maler- u. Tapezierarbeiten)?

Ich freue mich für jede sachdienliche Anwort -
vielen Dank!

mfg ignaz

Ja hallo erstmal,
nach der VOB gibt es besondere Regelungen beim Aufmaß. Flächen (z. B. Fenster, Türen usw.) die 2,5m² werden abgezogen und die (z. B. Fenster) Laibungen oder auch Nieschen genannt, werden dazugezählt.

Gruß Chris

Liebe/-r Experte/-in,

ich musste einige Ungereimtheiten bei den Kostenvoranschlägen
und Rechnungen meines Malers feststellen. Eine Frage bleibt
für mich offen:
Gibt es bezüglich Aufmass u. Berechnung von Zimmerwänden mit
Fenstern gem. VOB besondere Regelungen
(Zuschlag/Abzug Maler- u. Tapezierarbeiten)?

Hallo! Ja,Fenster und Türen werden bis zu einem bestimmten Maß übermessen. Türen z.B., werden ab 2,05 m erst abgezogen. Hoffe, ich konnte helfen.

Ich freue mich für jede sachdienliche Anwort -
vielen Dank!

mfg ignaz

Hallo,
aus dem Stehgreif kann ich sagen dass alle zusammenhängenden Flächen über 2,5 qm sind abzugsfähig alle unter 2,5 qm werdem übermessen,
genaueres kann ich erst sagen wenn ich genau weiß um welche Flächen es sich bei Ihnen handelt,

MfG Druzgala