Hallo,
ist es richtig, daß es eine neue Regelung gibt, die besagt,
das man bei Auszug nicht neu streichen muss ?
Wenn ja, gilt dies auch für gewerbliche Mietobjekte,
Wird im Mietvertrag diese Klausel dann ungültig,
Wo kann man dies nachlesen.
Was ist noch dabei zu beachten.
Danke für Eure Info.
Gruß Werner
ist es richtig, daß es eine neue Regelung gibt, die besagt,
das man bei Auszug nicht neu streichen muss ?
Wenn ja, gilt dies auch für gewerbliche Mietobjekte,
Wird im Mietvertrag diese Klausel dann ungültig,
Wo kann man dies nachlesen.
Was ist noch dabei zu beachten.
Hallo Werner,
wenn von Mietrecht gesprochen wird, ist damit i. a. Wohnraum gemeint und nicht Autos oder Gewerbeimmobilien. Für Gewerberaum herrscht Vertragsfreiheit, die ihre Grenzen in der Sittenwidrigkeit hat. Wohnraum betreffende Gesetzesänderungen haben i. a. keinen Einfluß auf Gewerberäume. Was im Vertrag steht, muß eingehalten werden.
Gruß
Wolfgang