Malerarbeiten durch Vermieter nicht erfolgt

Hallo zusammen,

kurze Schilderung des Falls:

Im Laufe des Jahres fanden in einem Haus mehrere Modernisierungsmaßnahmen statt (unter anderem anbau eines Balkons) Hierfür war es notwendig jeweils in einem Raum der Mietparteien ein Durchbruch zu setzen zur Anbringung der Balkone und einsetzen der Balkontüre etc.

Durch diese Arbeiten wurden die Wände beschädigt und diese sollten anschließend durch eine vom Vermieter beauftragte Malerfirma wieder neu tapeziert werden. Diese Arbeiten blieben bis heute aus.

Hat der Mieter das Recht, nach Fristsetzung zur Erldigung dieser Aufgaben, eine externe Firma zu beauftragen und die Kosten in Rechnung zu stellen bzw mit den Mietzahlungen zu verrechnen?

vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
Stefan

Hallo,

lies dir zum Thema mal folgenden Link durch: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Zusammenfassend müsste man wohl sagen: Im Prinzip ja, aber.

Gruß
Nita