Die Elektroanlage in unserer Mietwohnung muss komplett erneuert werden. Wer ist für die anschließenden Malerarbeiten hinsichtlich der Kosten zuständig (Vermieter oder Mieter)?
Hallo,
die Wohnung hat nach Instandsetzungs- oder Modernisierung in den ursprüngleichen Zustand gesetzt zu werden.
Generell hat der Vermieter die Pflicht die Wohnung in vertragsmäßigem Zustand zu halten und daraus entstehende Schäden zu beseitigen.
Dazu gehören auch die Taperzier- und Malerarbeiten.
Ausnahme - wenn der Zustand generell mal wieder eine Renovierung sehr nötig hätte.
LG
tina
HAllo Wilma 1,
falls im Mietvertrag nichts extra vereinbart ist, muss der Vermieter sowohl die Instandsetzung als auch die anschließend notwendigen Reinigungsarbeiten und Schönheitsreparaturen tragen.
Gruß von Heihei
Die Elektroanlage in unserer Mietwohnung muss komplett
erneuert werden. Wer ist für die anschließenden Malerarbeiten
hinsichtlich der Kosten zuständig (Vermieter oder Mieter)?
Danke für Deine Antwort. Wann hat eine Wohnung denn dringend eine Renovierung nötig? Da gehen die Meinungen sicher weit auseinander, oder?
LG von Kati
Hallo,
die Wohnung hat nach Instandsetzungs- oder Modernisierung in
den ursprüngleichen Zustand gesetzt zu werden.
Ausnahme - wenn der Zustand generell mal wieder eine
Renovierung sehr nötig hätte.LG
tina
Die Elektroanlage zahlt eohl der Vermieter, wenn der Mieter bisher die Wohnung in Schuss gehalten hat, gehören die Arbeiten zu der Elektroerneuerung und somit auch Kosten des Vermieters.
MfG.
Die Elektroanlage in unserer Mietwohnung muss komplett
erneuert werden. Wer ist für die anschließenden Malerarbeiten
hinsichtlich der Kosten zuständig (Vermieter oder Mieter)?
Hallo Kati,
starre Fristen gibt es da nicht mehr und die Meinungen gehen da in der Tat auseinander.
Verputzen und Tapezieret werden muss nach solchen Arbeiten ja im Grunde immer und das darf dann auch nicht am Mieter hängen bleiben.
Der ursprüngliche Zustand muss auf jeden Fall wieder her gestellt werden.
Wichtig sind immer vorher- nachher Bilder
Ach ja…und nicht den Strom vergessen. Der wird bei solchen Arbeiten gern vom Mieter oder vom Allgemeinstrom gezapft.
LG
tina
Vielen, vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort! Bin gespannt, wie sich unsere Hausverwaltung diesbezüglich so hat…
LG von Kati
Hallo Wilma1,
entschuldige die späte Antwort. Ich nehme an , der Vermieter hat die Elektroarbeiten veranlasst. Dann ist er natürlich auch für die Folgearbeiten zuständig.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
Der vermieter
Die Elektroanlage in unserer Mietwohnung muss komplett
erneuert werden. Wer ist für die anschließenden Malerarbeiten
hinsichtlich der Kosten zuständig (Vermieter oder Mieter)?