Hallo Ihr.
Gehen wir davon aus, es liegt eine ganz normale Kündigung vor, beide Parteien ( Mieter / Vermieter ) sind sich einig darüber, die neue Küche, ( erworben vom Mieter ) bleibt drin und der Vermieter bemüht sich, die Wohnung mitsamt der Küche neu zu vermieten, da ER die Küche nicht ablösen will.
Die Wohnung bleibt sechs Monate unbewohnt, was den Vermieter frustet, es gibt Streß und nun soll der Mieter die Küche entfernen.
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Frage dazu:
Wie verhält es sich mit den Malerarbeiten in der Küche? Eine Wand wurde erst nach dem Einbau der Küche gestrichen, also quasi „um die Küche herum“. Muss der ehemalige Mieter nach 6 Moanten Leerstand diese Wand nun wieder in den alten Zustand zurückversetzen, sprich weiß streichen auf seine Koten oder ist das Vermieterangelegenheit? -
Frage:
Der Vermieter erlaubt den Zutritt zur Wohnung zum Abbau der Küche nur in seinem Beisein, was zeitlich SEHR schwierig ist, da er die ganze Woche arbeitet, der Exmieter aber 700 KM an Fahrtstrecke hat und es zeitlich nur unter der Woche / nicht am WE einrichten kann abzubauen.
Darf der Vermieter den Zutritt verweigern, so dass der Exmieter sein Eigentum nicht herausholen kann?
Danke sehr und Grüße von
funracer