Malerarbeiten zahlen, obwohl vertrag gekündigt?

hallo.
folgendes problem: partner wohnten 3 jahre in gemeinsamer wohnung, beide hatten den mietvertrag unterschrieben. partner A ist zum 1.5. ausgezogen, der vermieter hat ihn mit einer vereinbarung zum mieterwechsel aus dem gemeinsamen mietvertrag entlassen, partner B wohnt weiterhin in der wohnung.
nun bekam A einen anruf von B, A solle ihm die hälfte der malerarbeiten (gesamt ca. 350€) bezahlen, da A ja mit in der wohnung gewohnt habe und diese mit „abgenutzt“ habe. B hat A vorher nie darüber informiert, dass er die whg streichen lassen wolle.
-ist das überhaupt rechtens, nachdem A aus dem vertrag raus ist? A ist der meinung, dass er durch den austritt des mietvertrags keinerlei pflichten diesbezüglich hat.
-kann B verlangen, ohne vorherige informationen, dass er eine firma beauftragt, dass A das zahlen muss? B hätte es ja auch selber machen können, was wesentlich günstiger gewesen wäre.

A fühlt sich nun etwas verarscht und sieht es nicht ein die kosten mitzutragen, weil B seine wohnung verschönern will. die kosten dafür sind nicht angemessen, da man hätte nicht alles streichen müssen.

danke für eure antworten

Hallo !

Sicherlich war im Vertrag geregelt wie es mit Unterhaltung-renovierungen während der Mietzeit aussieht.
Und in 3 Jahren kann sich sicher bereits ein Anstrich abnutzen,kommt halt auf den Einzelfall an.
Also muss man grundsätzlich auch streichen. Und A wohnte 3 Jahre dort,hat aber nicht renoviert.
Nun mag es eben mindestens anteilig fällig werden.

Und wenn B nicht selbst zum Pinsel greifen kann/will,dann ist das eben so. Hätte denn A auf Bitte von B mitgeholfen ?

Wohl kaum,oder ? A meint ja sogar,wenn er auszieht ist alles für ihn erledigt.
Ob die Hälfte der Malerkosten fällig ist,da kann man womöglich drum streiten,aber grundsätzlich muss man sich beteiligen.

MfG
duck313

Mahlzeit,

hm ich sehe das so:
A und B waren beide Hauptmieter der Wohnung.
Eigentlich kann ja bei dieser Konstellation ein einzelner Partner den MV gar nicht kündigen.
Hier wurde aber über eine Mietaufhebungsvereinbarung der Mietvertrag auf die neue Situation angepasst und A aus dem Vertrag entlassen. Zustimmung dafür ist von allen Parteien erforderlich (A, B und VM).
Der neue Mieter übernimmt dann alle Rechte und Pflichten die sich aus dem Vertrag ergeben, so auch die Renovierung.
Nachdem A nun aus der Sache entlassen wurde offenbar ohne dass weitere Absprachen getroffen wurden, sehe ich zumindest gegenüber dem VM keine weiteren vertraglichen Pflichten.
Die Parteien A und B müssten sich dann im Innenverhältnis einigen.

Gruß
M.