Malergebühr bei privatem Verkauf

Moin,

man nehme an in einem kleinen Dorf (3k Einwohner) steht ein Haus zum Verkauf welches auch via Makler angeboten wird. Nun erfährt A von seiner Familie (Ureinwohner in dem Dorf und über ganze Dorf verteilt) von diesem haus, besichtigt es privat (Kontakt wird über die Familie hergestellt) - der Makler hat also rein gar nichts zur Vermittlung beigetragen.
Inwiefern hätte hier ein Makler Anspruch auf eine Provision? Bitte ggf. mit Nennung von Paragraphen bzw. entsprechenden Urteilen.

Gruß
Bernd

Hallo Bernd,

gleich zu Anfang möchte ich bemerken dass ich den Sachverhalt nicht juristisch einwandfrei bewerten kann, da mir dazu die entsprechende Kenntnis fehlt. Ausnahmsweise möchte ich aber trotzdem mal von der juristisch korrekten Sichtweise absehen und meine laienhafte persönliche Meinung dazu sagen.

Sofern der Kontakt nur zwischen Käufer und Eigentümer stattgefunden hat, und der Makler nie mit dem Käufer zu tun hatte, kann der Makler keinen Anspruch gegen den Käufer haben, da Käufer und Makler kein Vertragsverhältnis haben.

Allerdings könnte es sein dass der Makler einen Vertrag mit dem Eigentümer (Verkäufer) hat, und in diesem Vertrag festgehalten wurde dass der Verkauf nur über dem Makler erfolgen darf.

In diesem Fall dürfte der Eigentümer nicht direkt an den Käufer verkaufen, sondern müsste diesen an den Makler verweisen. Sollte der Eigentümer gegen einen solchen Vertrag verstoßen und trotzdem direkt an den Käufer verkaufen, dann könnte der Makler Ansprüche gegen den Eigentümer geltend machen, aber nicht gegen den Käufer.

Wie bereits gesagt, bin ich mir nicht sicher ob ich das juristisch gesehen richtig einschätze. Aber rein logisch (aus Laiensicht) müsste meine Einschätzung eigentlich richtig sein.

Gruß
N.N

So ist es !!! (owt)

Moin,

ich denke es ja auch doch unjuristisches hilft halt nicht wirklich - Justiz ist nicht immer logisch ;o)

Gruß

Bernd

Es ist so, wie es N.N. geschrieben hat: Verkäufer und Makler können keinen Vertrag schließen, der eine Provisionspflicht des Käufers zum Inhalt hätte. Das ist rechtlich nicht möglich.
Wenn der Käufer keinerlei Kontakt zum Makler hatte, schuldet er auch keine Provision.
Hat der Verkäufer dem Makler einen Alleinauftrag erteilt, dann schuldet er ihm die entgangene Provision, aber das muss den Käufer nicht interessieren.
Einzig mögliche Problematik: es gibt noch einen anderen Interessenten, der die Provision zu zahlen bereit ist und der Verkäufer kann damit die eigene Zahlungspflicht ausschließen.

Moin,

als Ergänzung - es ist auch die Frage wichtig inwiefern Makler Ansprüche gegen Verkäufer (!) hat und nochmal - eine Antwort ohne „Nachweis“ hilft mir nicht - also bitte mit PAragraphen oder sonstigem NAchweis.

Man nehme an das der Kauf solange scheitert solange Makler Ansprüche - gegen wen auch immer - geltend machen kann!

Gruß
Bernd

Moin,

als Ergänzung - es ist auch die Frage wichtig inwiefern Makler
Ansprüche gegen Verkäufer (!) hat und nochmal - eine Antwort
ohne „Nachweis“ hilft mir nicht - also bitte mit PAragraphen
oder sonstigem NAchweis.

Hi,

es gibt nicht für alle Lebenslagen einen §. Ob und welche Ansprüche der Makler hat, dürfte in dem Vertrag stehen, den der Makler mit dem Verkäufer geschlossen hat.

Gruß
Tina

der Makler hat
also rein gar nichts zur Vermittlung beigetragen.
Inwiefern hätte hier ein Makler Anspruch auf eine Provision?
Bitte ggf. mit Nennung von Paragraphen bzw. entsprechenden
Urteilen.

stichwort ist hier der „qualifizierte alleinauftrag“

wenn der makler diesen mit dem verkäufer abgeschlossen hat, dann ist es egal wie der kontakt zwischen käufer und verkäufer zustande kommt.

der verkäufer muss den makler dann zahlen.

allerdings werden diese qualifizierten alleinaufträge idr individuell ausgearbeitet und beinhalten möglicherweise passagen, die den vertrag zumindest abgreifbar machen (laufzeit z.b. zu lange).

vom anwalt prüfen lassen.

gruß inder