Malerkosten bei 'zwangsweise' Auszug?

Hallo liebe Wissenden,

ich hoffe das ich in diesem Brett hier richtig bin, aber ich denk mal das meine Frage eher mietrechtlicher rechtlicher Art ist.
Also, es geht sich um folgendes:
Ich hab ja schon mehrfach hier geschrieben das wir mit einer Mieterin in unserem Haus massiv Probleme haben. Es geht jetzt schon seit mehreren Jahren das sie versucht uns durch völlig aus der Luft gegriffene Vorwürfe bei der Wohnungsverwaltung madig zu machen.

Nun sind wir zum Glück nicht die einzigen die ständig von ihr angefeindet werden und haben auch die Wohnungsverwaltung „auf unserer Seite“. Leider haben die keine Handhabe gegen die Frau und sehen keine Möglichkeit die Situation langfristig zu entspannen.

Jetzt haben wir überlegt in eine andere Wohnung (zwei Häuser weiter) umzuziehen um eine event. Eskalation des Problems zu vermeiden. Wir sind mittlerweile nervlich wirklich am ende.
Das Problem bei einem Unzug ist, das wir unsrige jetzige Wohnung komplett malern müssten.
Da das natürlich mit erheblichen Kosten verbunden ist, war jetzt meine Idee, die anfallenden Kosten, dieser Mieterin in Rechnung zu stellen.
Ich meine wir würden nicht im Traum dran denken aus unserer Wohnung auszuziehen (Wohnen dort jetzt 8 Jahre) wenn sie uns nicht seit Jahren das Leben zu Hölle machen würde.

Meine Frage daher, bevor ich teures Geld für ne Erstberatung beim Anwalt lasse (hab leider keine Rechtschutz), hätte das eine Aussicht auf Erfolg?

Ich wäre euch für jeden Hinweis dankbar.
Ronny

Nein!
Hallo Ronny,

hätte das
eine Aussicht auf Erfolg?

da du anscheinend bisher keine rechtliche Handhabe gegen deine Nachbarin hast, wie kommst du auf den Gedanken, dass sie dir die Malerkosten übernehmen muss?
Meine bescheidene Meinung: Null Chance! Vergiss es.

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.

da du anscheinend bisher keine rechtliche Handhabe gegen deine
Nachbarin hast,

Wie sollte die denn aussehen? Anzeigen wegen falscher Beschuldigung und Verleumdung gibt es zur genüge. Reicht das?

wie kommst du auf den Gedanken, dass sie dir
die Malerkosten übernehmen muss?

Ok. Mein Rechtsverständniss weicht warscheinlich etwas von dem geltenden Recht ab, daher meine „dumme Frage“. :frowning:
Ich sehe das so, SIE ist der einzige Grund warum wir ausziehen wollen bzw. müssen weil wir esw nicht mehr aushalten. Wenn sie uns nicht das Leben zur Hölle machen würde, würden wir ja nicht im Traum dran denken unserer Wohnung zu verlassen.
Mir entstehen jetzt also nur wegen dieser Person erhebliche Kosten die ich nicht hätte wenn sie sich vernünftig verhalten würde.
Das ganze hier im einzelnen Aufzuführen würde sicherlich den Rahmen sprengen und von der länge her an einen Roman grenzen.

Meine bescheidene Meinung: Null Chance! Vergiss es.

Hmm, na die befürchtung hab ich leider auch.
Trotzdem vielen Dank. :frowning:((

Grüße von
Tinchen

Gruß Ronny

da du anscheinend bisher keine rechtliche Handhabe gegen deine
Nachbarin hast,

Wie sollte die denn aussehen? Anzeigen wegen falscher
Beschuldigung und Verleumdung gibt es zur genüge. Reicht das?

Das ist richtig, allerdings habt Ihr ja scheinbar ein gutes Verhältnis zur Hausverwaltung.
Sollte dort etwas schriftliches Vorliegen, was euch diffamiert, dann lasst euch dieses doch geben und geht damit zur Polizei.
Dort kannst Du dann u.a. Anzeige wegen Verleumdung, Rufmord etc. stellen.
Eventuell auch wegen Belästigung (falls Ihr belauert werdet!).

Euch selbst bringt das nichts, aber wenn sich das Verhalten der Person in irgendeiner Form nachweisen lässt, dann wird Sie mit einem Busgeld bestraft.
Vielleicht zeigt Ihr das nachdrücklich, dass Ihr euch dieses Verhalten auch nicht mehr gefallen lassen werdet.

Ggf. sind auch zivilrechtliche Schritte möglich (Unterlassungsklage!).

Selbstverständlich sollte dem allem erstmal der Versuch eines klärenden gespräches vorangehen.
Vielleicht liesse sich die betreffende Mietpartei auch mal die die Hausverwaltung schriftlich ermahnen.

Klar gibt es genügend solche „Pippifx“-Anzeigen/Klagen, aber manche Leute merken erst dadurch, dass Sie übertreiben, bzw. erst dann wenn es im Geldbeutel weh tut (bei Busgeldern!).

Hallo Thovan,
auch dir vielen Dank für deine Antwort.

Das ist richtig, allerdings habt Ihr ja scheinbar ein gutes
Verhältnis zur Hausverwaltung.

Ja das stimmt, nicht zuletzt weil die auch tierisch genervt sind von dieser Mieterin und auch irgendwie nicht gegen sie ankommen.

Sollte dort etwas schriftliches Vorliegen, was euch
diffamiert, dann lasst euch dieses doch geben und geht damit
zur Polizei.

Rücken die nicht raus. Datenschutz usw. Die wurden wohl schon ein paar mal von dieser Mieterin verklagt und mittlerweile schreibt sie ihre Beschwerdebriefe nicht mehr selber sondern lässt jedesmal ihren Anwalt schreiben.

Dort kannst Du dann u.a. Anzeige wegen Verleumdung, Rufmord
etc. stellen.

Schon mehrfach gemacht.

Eventuell auch wegen Belästigung (falls Ihr belauert werdet!).

Auch schon gemacht.

Euch selbst bringt das nichts, aber wenn sich das Verhalten
der Person in irgendeiner Form nachweisen lässt, dann wird Sie
mit einem Busgeld bestraft.

Schön wärs. Die Sachen werden jedesmal eingestellt. Entweder wegen „pille-palle“ oder weil kein öffendliches Interesse vorliegt oder was auch immer.
MIttlerweile bin ich fast alle 14 Tage bei der Polizei zur aussage weil entweder sie ne Anzeige gegen uns macht oder wir gegen sie.
Ich hab da echt keinen Bock mehr drauf. Sorry für diese Ausdrucksweise, aber mir schwillt gerade wieder Hals.

Vielleicht zeigt Ihr das nachdrücklich, dass Ihr euch dieses
Verhalten auch nicht mehr gefallen lassen werdet.

Nein, macht es leider nicht. Im Gegenteil. Auf jede Anzeige von uns folgen zwei von ihr.
Die Frau ist, und das ist jetzt kein Quatsch, warscheinlich psychisch etwas gestört. Aber man kann es ihr nicht nachweisen. Auch nicht das sie eine Gefahr darstellt.

Ggf. sind auch zivilrechtliche Schritte möglich
(Unterlassungsklage!).

Super, zivielrechtlich heist doch aber das ich das auch bezahlen darf?! Dann zieh ich doch lieber aus und hab meine Ruhe!

Selbstverständlich sollte dem allem erstmal der Versuch eines
klärenden gespräches vorangehen.

Alles schon versucht. Mit ihr selber, mit Ihr und der Wohnungsverwaltung zusammen…
Das problem ist, die gute Frau ist Osteuropäischer Herkunft mit deutschem Pass. Alles was man ihr sagt wird sofort als ausländerfeindlich und rassistisch ausgelegt.

Vielleicht liesse sich die betreffende Mietpartei auch mal die
die Hausverwaltung schriftlich ermahnen.

Alles schon probiert. Wird von ihrem Anwalt sofort Angefochten.

Klar gibt es genügend solche „Pippifx“-Anzeigen/Klagen, aber
manche Leute merken erst dadurch, dass Sie übertreiben, bzw.
erst dann wenn es im Geldbeutel weh tut (bei Busgeldern!).

Wenns denn mal so wäre. Leider genießen solche Leute in unserem lieben Rechtsstaat Narrenfreiheit.

Kleine Geschichte zum Schluss:
Die Wohnungsverwaltung hatte ihr eine Ausweichwohnung angeboten um endlich Ruhe im Haus zu bekommen.
Daraufhin schrieb ihr Anwalt: Das Vorschlag der Verwaltung symbolisiere eine Vertreibung aus ihrem Heim und würde als Ausländerfeinlich und rassistisch aufgefasst!!!

Da fehlen einem doch die Worte, oder?
Ronny

[MOD]: Thema abgeschlossen
Dumm nur dass du dein Problem micht allgemeingültig formuliert hast, so dass ich das ganze abschließen muss, damit keiner gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.

Eine allgemeingültige Überlegung solltest du allerdings durch den Kopf gehen lassen:

Ist ein Umzug ohne Zwangsräumung wirklich ein zwangsweiser Umzug? Oder doch eher ein freiwilliger, wengleich auch widerwilliger?
Wie hoch sind da wohl die Chancen von jemand anders die Kosten für die Renovierung nach einem freiwilligen Umzug zu bekommen?

Gruß Ivo