Malerkosten bezahlen ohne Rechnung?

Hallo liebe Experten,

muss man Malerkosten bezahlen, wenn man vom Vermieter darüber keine Rechnung erhält? Diese sollen nach Mietkündigung (für kleine Ausbesserungsarbeiten) von einer Kaution abgezogen werden.

Und kann mir jemand sagen, wofür ein Vermieter eine „Nebenkostensicherheit“ einbehält und wann man dieses Geld zurück bekommt?

Vielen Dank für Informationen!
Gruß - iceage

Hallo liebe Experten,

muss man Malerkosten bezahlen, wenn man vom Vermieter darüber
keine Rechnung erhält?

NEIN; der Vermieter muß seine Ansprüche nachweisen und wenn eine Malerfirma das erledigt hat, muß er eine Rechnung vorlegen, damit sie die Richtigkeit der Rechnung bewerten können.

Übrigens: der Vermieter muß für eine Mängelbeseitigung dem Mieter eine Nachfrist setzen, damit der Mieter die Mängel selber beseitigen oder beseitigen lassen kann und erst nach Ablauf der Nachfrist darf die Mängelbeseitigung durch den Vermieter erfolgen…

Diese sollen nach Mietkündigung (für

kleine Ausbesserungsarbeiten) von einer Kaution abgezogen
werden.

Und kann mir jemand sagen, wofür ein Vermieter eine
„Nebenkostensicherheit“ einbehält und wann man dieses Geld
zurück bekommt?

Die Mietkaution dient der Sicherheit der Forderung des Mieters gegen den Vermieter u.a. für evtl. Mietrückstände, Rückstände aus Nebenkosten oder wie vermutlich hier als Sicherheit für die Beseitigung der Mängel.

In den Mietvertrag nachlesen, hier ist mit Sicherheit geregelt, wann die Kaution zurückbezahlt werden muß; i.d.R. 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnis bzw. spätestens nach Vorlage der Nebenkostenabrechung; dürfte in ihrem Fall, wenn jetzt der Auszug war, Ende dieses bzw. Anfang nächsten Jahres sein.
Andere Möglichkeit:
Sie veranlassen eine Zwischenablesung der Nebenkosten (ggf. auf eigene Rechnung) und können dann bereits früher die Kaution zurückfordern.

mfg:wink:

Vielen Dank für Informationen!
Gruß - iceage

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wenn ein Vermieter es nicht nachweisen kann und sich (vielleicht darum) einfach nicht auf die Anfrage, eine Rechnung zu schicken, zurückmeldet… und dann aber die Malerkosten von der Kaution abzieht, kann man dann - außer zum Anwalt zu gehen - irgendwie unternehmen? (Sonst muss man ja wieder die Anwaltskosten aufbringen können.)

Für eine weitere Information bzw. Meinung dazu vielen Dank im Voraus!

Die Mietkaution dient der Sicherheit der Forderung des Mieters
gegen den Vermieter

Umgedreht

du musst ihn auffordern,den fehlenden rest zu bezahlen(frist setzen per einschreiben)–danach kannst du einen mahnbescheid beantragen(kostengünstig)

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