Angenommen es zieht jemand als Untermieter in ein WG-Zimmer, in das der Hauptmieter eine Wand mit dunkler Farbe bemalt hat. Die WG wird irgendwann aufgelöst und der Hauptmieter engagiert einen Maler, der die bemalten Räume wieder weißt. Darf der Hauptmieter diese Malerkosten von der Kaution des Untermieters abziehen?
das wär ja was… hauptmieter verbockt, und untermieter muß zahlen.
also nein - sofern die beiden nicht vertraglich irgendwas schräges vereinbart haben, gilt immer noch:
hauptmieter haftet gegenüber vermieter.
wenn hauptmieter die wand angemalt hat (vor einzug des untermieters), dann muß auch hauptmieter das schandstück beseitigen. und zwar auf eigene kosten und nicht auf kosten des untermieters.