Malern bei Auszug?

In unserem Mietvertrag steht:
“Der Zustand der Wohnung bei Einzug: Wände, Decken, Türen, Fenster, Heizkörper und Fußleisten sind frisch gestrichen. […] Bei Auszug muss die Wohnung so übergeben werden, wie sie beim Einzug übernommen wurde.”

Ist das eine rechtsgültige Klausel, obwohl weder Mietzeitraum noch Abnutzung berücksichtigt wird?

Müssen wir also bei Auszug streichen? Wir wohnen das zweite Jahr in der Wohnung.

Moin,
eine Antwort auf diese Frage wäre eine Rechtsauskunft. Da ich kein Rechtsanwalt bin darf ich dazu keine Aussagen machen. Anomysiere deine Anfrage und stelle sie ins Forum. Dort wirst du Antworten bekommen: Mieter x hat einen Mietvertrag in dem steht …

vnA

Danke für den Hinweis.
Solch rechtliche Feinheiten hatte ich nicht im Hinterkopf.
Auf ins Forum :wink:

Hallo Pixel2,

die Wohnung ist so zu übergeben, wie sie beim Einzug vorgefunden wurde. Des Weiteren ist es meines Wissens nach so geregelt, dass wer beim Einzug nicht streicht, die Wohnung beim Auszug dann streichen muß.
Der Mieterverein kann aber darüber ganze ganaue Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

Petra0801

Hallo!

Folgendes habe ich dazu gefunden:

  1. Individuelle Vereinbarung über Endrenovierung bei Auszug
    Ist der Mieter aufgrund einer individuellen Vereinbarung (also nicht durch AGB) zur Endrenovierung der Wohnung bei Auszug verpflichtet, dann ist diese nach einer Entscheidung des BGH (Az. VIII ZR 71/08) wirksam. Dies gelte auch dann, wenn andere Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ungültig sind. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes besteht die Verpflichtung zur Renovierung aber nur dann, wenn die Endrenovierung nach Abschluss des Mietvertrages und außerdem individuell vereinbart wurde.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Ich würde das aber trotzdem unbedingt von einem Anwalt checken lassen. Denn: Ist es doch ungültig würden Sie eine Menge Arbeit und Geld sparen. Hier kann man das recht günstig und sicher: www.mietvertrags-check.de

LG!

Ich würde mich hier

Also ich würde schon sagen, dass die Klausel rechtsgültig ist.
Schließlich habt ihr dafür unterschrieben und euch zwei Jahre lang nicht beschwert.

Außerdem ist es üblich, dass bei Auszug die Wohnung renoviert wird.

Die Abnutzung hat ja mit der Tatsache, dass ihr da einmal drüberstreicht nichts zu tun.

Nach meinem Kenntnisstand muss die Wohnung nur besenrein übergeben werden. In der persönlichen Farbwahl darf man nicht eingeschränkt werden, daher fällt auch ein Weißanstrich flach.

Malern gehört zur Schönheitsreparatur, zu der man sich zwar im Mietvertrag verpflichtet, welche aber nicht zwingend aussagen darf, dass der Mieter sie bei Beendigung des Mietverhältnisses auszuführen hat. Sie muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, wenn die Wohnung also momentan noch gut in Schuss ist > Bohrlöcher verschlossen, Tapeten kleben noch, keine Löcher in den Türen

Hallo,
meines Wissens muss die Wohnung somit in einem guten Zustand übergeben werden. Dabei gilt es aber zu beachten, dass im Wohnzimmer bei Raufasertapete lediglich alle 7 Jahre gestrichen werden muss. Sollten die Wände also noch in Ordnung sein ist ein Streichen nicht unbedingt erforderlich.

Viele Grüße

Hallo,
sind die Renovierungsfristen bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht abgelaufen und ist die Wohnung auch nicht übermäßig abgewohnt, so muss der Mieter auch dann nicht renovieren, wenn im Mietvertrag eine sog. Endrenovierungsklausel vereinbart wurde. Wichtig: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass durch Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag vereinbarte Klauseln, die den Mieter zur laufenden Renovierung und zusätzlich zu einer Endrenovierung verpflichten, unwirksam sind. Dagegen soll der Mieter trotz ansonsten unwirksamer Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen zur Endrenovierung verpflichtet sein, wenn diese individuell vereinbart wurde. Was das in Eurem Fall heißt, kann ich jetzt nicht genau sagen.
Viele Grüße
Sukkuladi