Angenommen… es wurde mit dem Vermieter vereinbart, dass die Außenmauer im Terrassenbereich gestrichen wird, Mieter fängt an die Grundierung zu streichen (da Fachmann), Vermieter wird aus irgendeinem Grund sauer und verbietet weiter zustreichen, dass heißt nun überall weiße Grundierungsfarbe. und um den Mieter zu ärgern … sagt er es wird so gelassen und keiner darf das mehr fertig machen.
Ist der Vermieter verpflichtet die Außenmauern in Ordnung zu halten? bzw. fertig zu streichen?
die Instandhaltung einer Wohnung, eines Hauses etc. obliegt immer dem Besitzer (Vermieter).
Er kann aber diese Verpflichtung für bestimmte Bereiche seinen Mietern übertragen. Dies betrifft aber nicht die Außenbereiche eines Hauses, sondern lediglich die vermieteten Innenräume. Schon die Fenster muss er außen selbst schönheitspflegen (nicht putzen, streichen etc.).
Allerdings geht es bei der Instandhaltung hauptsächlich darum, dass eine Sache keine Mängel aufweisen soll. Insoweit könnte es sein, dass eine nur grundierte Außenmauer - wenn der Eigentümer sie so lassen will - nicht unter diese Klausel fällt.