Mama zieht nach Bayern - Kind zu Oma in Hessen

Hallo,
ich ziehe in Kürze von Hessen nach Bayern. Die Umstände machen es notwendig, dass mein Sohn (11 Jahre) in Hessen bei der Oma bleibt erstmal. Mein Sohn ist durch meine Berufstätigkeit eh schon meist bei Oma gewesen und es war seine Entscheidung erstmal hier zu bleiben.

Nun überlege ich natürlich, wie ich das am Besten mache. Ich werde mich natürlich in Bayern anmelden. Da mein Sohn ja nicht auf der alten Adresse bei mir angemeldet bleiben kann, und hier auf seiner Schule bleibt, überlege ich nun, wie und was am Besten machen…

Da es sich erstmal um eine vorübergehende Pflegschaft handelt, muß ich das ja dem Jugendamt nicht melden.
Melde ich ihn dann am Besten bei Oma an?
Wie wird das mit dem Kindergeld? Wenn ich den Kleenen ja nicht bei mir in Bayern anmelde, kann ich ja von der Familienkasse in Bayern kein Kindergeld beantragen, die ja zuständig wäre, oder?
Kindergeldberechtigt bin ja nur ich? Muß dann meine Mutter das Kindergeld beantragen?

Wie sieht das für Vollmachten aus? Ich habe überlegt für alltägliche Dinge einfach Vollmachten auszustellen.

Und in der Krankenkasse kann er bei mir bleiben, oder?

Vielleicht hat ja jemand schon mal sowas regeln müssen und kann mir weiterhelfen.

Danke schon mal im Voraus und Grüße,
Manu

Hallo,

kann Dir nur zu einer Frage die Antwort geben: Kindergeldberechtigt ist derjenige, bei dem das Kind lebt/gemeldet ist. Was ja auch Sinn macht.

Zu allen anderen Fragen kann ich nichts sagen.

Gruß
A.A.

Hallo

Nun überlege ich natürlich, wie ich das am Besten mache. Ich
werde mich natürlich in Bayern anmelden.

Laut aktueller Aussage meines Bürgeramtes ist das Kind bis zum 18 Geburtstag zwangsweise auf die Mutter gemeldet und kann auch nicht umgemeldet werden solange die Mutter einen Teil des Sorgerechtes hat.

Allerdings stimmen die Aussagen der Ämter hier selten.

MfG Frank

Der Ansprechpartner für all diese Fragen ist das Jugendamt!

Wieso wendest du ich nicht an die?

Hallo,

Da es sich erstmal um eine vorübergehende Pflegschaft handelt,
muß ich das ja dem Jugendamt nicht melden.

Du gibst ja das sorgerecht nicht aus der hand, oder ? das müßtest du dann melden.

Melde ich ihn dann am Besten bei Oma an?

Beim einwohnermeldeamt meldest du ihn da an, wo er wirklich wohnt. sonst kannst du probleme mit der schule haben. aber eventuell kannst DU ja bei der mutter deinen erstwohnsitz angeben, und dann bei deiner neuen arbeiststelle deinen zweitwohnsitz ? dann gehst du ev komplikationen mit dem Jugendamt aus dem weg.

Wie wird das mit dem Kindergeld? Wenn ich den Kleenen ja nicht
bei mir in Bayern anmelde, kann ich ja von der Familienkasse
in Bayern kein Kindergeld beantragen, die ja zuständig wäre,
oder?
Kindergeldberechtigt bin ja nur ich? Muß dann meine Mutter das
Kindergeld beantragen?

Kindergeldberechtigt ist derjenige der das kind umsorgt und das sorgerecht hat. aber wie das mti getrennten wohnsitzen ist ? keine ahnung.

Wie sieht das für Vollmachten aus? Ich habe überlegt für
alltägliche Dinge einfach Vollmachten auszustellen.

du solltest auf jeden fall im kindergarten und für medizinische dinge eine vollmacht ausstellen. das wäre wichtig.

Und in der Krankenkasse kann er bei mir bleiben, oder?

Ja.

lg, brenna

Hi,
mit den versicherungstechnischen Dingen kennen ich mich nicht aus.
Du solltest aber auf jeden Fall zusammen mit deiner Mutter zur Klassenleitung deines Kindes gehen und die Situation besprechen. Vollmachten braucht deine Mutter natürlich auch aber ein persönliches Gespräch ist noch besser.

viele Grüße
Susanne