ich wohne im Bundesland Hessen in der Stadt Kassel.
Auf meinem Grundstück stehen unter vielen anderen Bäumen auch zwei riesige Mammutbäume. ( Stammumfang in 1m Höhe- 1. Baum 3m, 2.Baum 3,50m, gesamt Höhe ca. 20Meter)
Der erste Baum steht 2,40m und der zweite ca. 5m weit weg vom Haus.
Bei dem Haus handelt es sich um einen Flachdachbungalow.
Ich habe versucht, mich durch die ganzen Gesetze etc. durch zu lesen- ich werde einfach nicht schlauer!
Meine Frage an euch:
Können die Bäume gefällt werden, aufgrund der Nähe zu Haus?
Oder anderer Gründe?!
Das ich eine Genehmigung benötige weiss ich bereits.
Unklar ist z.b. folgendes:
§5 Nr.3: Gefahren für Personen und Sachen-
Die Bäume stehen unmittelbar am Haus!
In der Vergangenheit, zuletzt bei unserem Sturm im Mai 2022, sind zwei Bäume ( einer der gleichen Art) 50 Meter weiter weg von mir durch den Sturm abgebrochen!
Dies war in einem Park und dadurch kein Sach oder Personenschaden.
Bei mir sind sämtliche dicke Äste abgebrochen.
Wenn die Bäume beim nächsten Sturm umfallen sollten, dann können wir uns auch aus dem Leben verabschieden;)
Die Gefahr besteht auch für sämtliche Nachbarn.
Weiterhin wird mir die Möglichkeit auf ein Solardach genommen.
Sämtliche Wurzeln sprießen im Garten heraus und bilden für die Kinder Stolperfallen.etc
" 1. von einem Baum unmittelbare Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand zu beheben sind,"
Grundsätzlich könnte das ein triftiger Grund sein. Ob dem so ist, kann im Zweifel ein Sachverständiger klären. Kurzgesagt: Wenn du einen Sachverständigen beauftragst, den Zustand deines Baumes zu beurteilen und dieser zu dem Schluss kommt, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, die nicht auf andere Weise abgewendet werden kann, dann könntest du damit das Fällen des Baumes rechtfertigen.
Ich bezweifle aus deinen Schilderungen aber sehr stark, dass das der Fall ist.
Welcher pflanzt denn 2,4 m und 5 m entfernt von einem Haus einen Baum? Und dazu noch einen „Mammutbaum“? Heilige Einfalt!
Sucht das persönliche Gespräch mit der Behörde, hier kann der Kotau nicht tief genug und die „mea culpa“-Rufe können nicht laut genug sein um dieses selbsterzeugte Problem zu beseitigen.
Wenn das Haus unterkellert ist, würde es mich wundern, wenn noch keine Schäden am Fundament bzw. an den Kellerwänden durch die Wurzeln verursacht wurden.
Insofern wäre das auch das schlagkräftigste Argument, wenn ihr um die Genehmigung zur Fällung der Bäume bittet.
Was @Zerschmetterling postet ist meiner Meinung nach das einzige Argument erfolgreich die Fällung zu beantragen.
Noch mal schriftlich per Einschreiben einen Antrag stellen und wenn das dann nicht erfolgreich ist, einen Anwalt einschalten. Der wird vermutlich empfehlen einen Gutachter zu beauftragen. Die Sache wird also vermutlich nicht billig.
Man weiß ja nie welche Querverbindungen es gibt. Vielleicht hast Du mal dem Bruder einer Tante von einem Nachbarn irgendwie versehentlich auf den Schlips getreten und das war das große Unglück in dessen Leben. Er hat jetzt vielleicht die Möglichkeit sich hier zu revanchieren. Es lohnt sich nicht darüber nachzudenken.
Ich bin auch der Meinung, dass die Genehmigung in dem Fall (Vermeidung eines großen Schadens am Haus) erteilt werden muss.
Das wäre dann die letztmögliche Lösung, die gerne angeführt wird, aber oft nicht stimmt.
Wie wurde der Antrag begründet? Allein das kann schon zu einer Fehleinschätzung geführt haben. Wurde dabei erwähnt, dass mehrere Experten der Meinung sind, dass …? usw. usw.
Mach die Gemeinde nochmal schriftlich darauf aufmerksam und auch, dass du im Falle eines auftretenden Sachschadens, der durch Untätigkeit eintreten sollte, dich wieder melden würdest.
falls die Bäume doch noch gesund genug sein sollten, könnte man die offenbar unmittelbare Gefahr eventuell durch eine Großbaumverpflanzung abwenden. Dann könnten die Bäume woanders weiter leben.
Schau, hier wurde sowas mal dokumentiert: https://www.youtube.com/watch?v=xq_FtLwv_Lo