eine person wird per testament enterbt.diese person meldet sich nun bei dem erben und verlangt seinen anteil.laut testament hat das vermögen einen betrag x und laut der berechnung der person wäre der anteil 10.000 euro.
nun verlangt die person in einem gespräch aber 15.000 euro,damit alles ruhig und sachlich abläuft ( ohne anwalt, usw. )
der erbe will auch keinen streß und streit und zahlt die 15.000 euro aus damit er seine ruhe hat.
was kann der person im nachhinein passieren ? sie hat ja mehr verlangt ( und bekommen ) als ihr rechtlich zustehen würde.da es aber freiwillig bezahlt wurde,dürfte es ja legitim sein, oder ?
wer weiss was ?
gruß
Hallo!
Was passiert ?
Nichts, wenn der auszahlende Erbe damit einverstanden war und die Dreistigkeit nicht als Nötigung auffasste und nun Strafantrag stellt.
MfG
duck313
Frage, die nicht weiterhilft
Hallo
laut testament hat das vermögen einen betrag x und laut der berechnung der person wäre der anteil 10.000 euro.
Mich würde wahnsinnig interessieren, wie hoch ca. der Betrag x ist.
D. h. mich interessiert, ob die Person jetzt mehr Geld erhalten hat als der Erbe, oder ungefähr das gleiche, oder doch deutlich weniger?
Viele Grüße
Strafantrag stellt.
wie sollte sie das beweisen ? aussage gegen aussage
D. h. mich interessiert, ob die Person jetzt mehr Geld
erhalten hat als der Erbe, oder ungefähr das gleiche, oder
doch deutlich weniger?
der erbe bekamm alles. es geht hier nur im den pflichtteil der ca. 10.000 euro betragen würde, aber der erbe kennt sich nicht aus und wäre bereit 15.000 zu zahlen damit er keinen ärger und stress hat
Servus,
öfffentliche Gerichtsverhandlungen gibt es nicht bloß, damit sparsame Rentner zu Hause die Heizung runterdrehen können - geh doch mal hin, wenn Du Zeit hast. Da kann man zum Thema „Aussage gegen Aussage“ allerhand lernen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
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der erbe bekamm alles. es geht hier nur im den pflichtteil der ca. 10.000 euro betragen würde, …
Das hatte ich verstanden.
Was mich interessieren würde wäre, ob der Erbe mehr oder wesentlich mehr oder als 15.000 bekommt, nachdem er diesen Betrag an den Enterbten ausgezahlt hat, oder ob der Erbe dann ebenfalls 15.000 bekommt.
Boterspeculoos
Servus,
es würde mich nicht gar zu sehr überraschen, wenn der nicht Enterbte nach Auszahlung der 15.000 an den Enterbten „etwa“ 25.000 behalten hätte.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
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