Man kommt nie raus aus der gesetzlichen Krankenv.?

Hallo,

mir wurde immer gesagt - wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, kann aus der gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenversicherung raus. Aber dann irgendwann später wieder zurückzukommen, so man es mal möchte, sei sehr schwierig bis unmöglich (nur mit Tricks).

Allerdings sagte man mir jetzt bei der AOK, dass man selbst bei Überschreiten der Grenze kaum Möglichkeiten habe, dauerhaft aus der gesetzlichen Versicherung rauszukommen:

Denn wenn man als Angestellter auch nur 1 Monat wieder unter der Grenze läge, müsse man sofort seine private KV verlassen und zurück in die GKV.

Selbst bei folgendem Fall wäre keine private Versicherung möglich: Ein Selbständiger ist privat versichert. Er nimmt nun neben der Selbständigkeit eine Stelle an, weil er sonst zu wenig verdient. Insgesamt verdient er in der ersten Zeit unter der Versicherungspflichtgrenze. Somit muss er aus seiner PKV raus und sowohl Kranken- wie Rentenversicherung gesetzlich abschließen.

Wenn er dann irgendwann mal wieder langfristig über der Grenze liegt, kann er sich wieder privat versichern, aber würde er auch nur einen Monat wieder drunter liegen (was man nie ganz ausschließen kann), dann ist er sofort wieder in der gesetzlichen drin.

Stimmt das? Oder gibt es da andere Möglichkeiten?

Vielen Dank!

Frank

Hallo Frank,
in deiner Anfrage ist manches so dargestellt, dass ich zunächst mal
was Grundsätzliches erklären muss.
Wer als Arbeitnehmer wegen Überschreitung der Jahresentgeltver-
dienstgrenze (JAEV) aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidet,
hat die Möglichkeit sich in einer Privatkrankenkasse zu versichern,
das gilt aber nur für die Kranken/Pflegeversicherung, nicht aber für die
Renten- und Arbeitslosenversicherung, denn da gibt es keine
Versicherungspflichtgrenzen sondern nur Beitragsbemessungsgrenzen.
Unterschreitet der Arbeitnehmer mit seinem Gehalt die JAEV wird
er wieder krankenversicherungspflichtig und muss grundsätzlich
in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück. War er lang genug
(5 Jahre) in der PKV versichert, hat er die Möglichkeit sich auf Dauer,
aslo für immer, von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Dies tut er bei seiner letzten GKV-Kasse. In diesem Falle muss er sich
für den Rest seines Lebens in der PKV versichern (nach heutigem Gesetzesstand).
Wenn er aus Krankenversicherungspflicht erneut ausscheidet, hat er
das Recht sich bei seiner bosherigen GKV-Kasse freiwillig weiter-
zu versichern, das geht aber nur, wenn er eine entsprechende Vorversicherungszeit erfüllt hat (12 Monate unmittelbar oder 24
Monate in den letzen drei Jahren).
Wenn der Arbeitnehmer älter als 55 Jahre ist und in den letzten
fünf Jahren vor Wiedereintritt der Krankenversicherungspflicht
nicht gesetzlich krankenversichert war, also PKV, dann ist es ihm
per Gesetz nicht mehr möglich in die GKV zurückzukehren.
Der hauptberuflich Selbständige, der in der PKV versichert ist, wird
durch Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit grundsätzlich nicht
krankenversicherungspflichtig, deshalb ist auch eine Versicherung
in der GKV nicht möglich.
Noch Fragen ?? - gertne !!

Gruss
Günter Czauderna

Hallo Günter,

hier muss ich noch etwas hinzufügen:

Mal abgesehen von der Möglichkeit, dass sich der Kollege einfach nur verhört hat oder der Mitarbeiter der AOK sich mißverständlich ausgedrückt hat.

Mir ist seit nunmehr 20 Jahren bekannt, dass Mitarbeiter der GKV`n immer wieder mit diesen „Totschlägerargumentationen“ kommen, wenn sich ein Mitglied nach der Möglichkeit einer PKV erkundigt.

Das hat die GKV ja eigentlich nicht nötig, oder?

Warum wird nicht fair und konstruktiv die Frage des ratsuchenden erklärt?

Warum sehen die GKV`n die PKV eigentlich immer als Gegener an, den man „vernichten“ muss?

Es gibt aber Ausnahmen - Du scheinst dazuzugehören!!! Auch wenn es Dir nicht immer vollständig gelingt!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Thorulf,
ja, du hast recht, aber mir geht es da genauso wie dir !!
Gruss
Günter

Vielen Dank für die ausführlichen Infos!

Das war wirklich verständlich - werde das jetzt einmal genau durchrechnen und überlegen.

Viele Grüße
Frank