… allerdings mit der Absicht, dass der Untermieter irgendwann in das Hauptmietverhältnis eintritt. Man möchte in naher Zukunft eine eigene Immobilie kaufen und der Untermieter soll dann die gemietete Wohnung als Hauptmieter übernehmen.
Hat der Eigentümer das Recht bei Hauptmietvertragskündigung sich gegen den Untermieter zu stellen oder hat der Untermieter sozusagen Erstmietrecht gegenüber anderen potentiellen Nachmietern!?
Danke für die Antwort!!!
Nettiegirl
Hi,
nun gegenüber des Untermeiters tritt der jetzige Mieter als Vermieter auf mit sämtlichen Rechten und Pflichten.
Der Vermieter muss keinen Untermieter als neuen Hauptmieter übernehmen.
Mehr dazu: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/unterm…
cu