hallo rechtsgelehrte,
ganz hypothetisch jetzt (wirklich!):
es wird ja so gerne wegen jedem blödsinn abgemahnt. und die herrschaften, die das tun (und ausschließlich davon zu leben scheinen), sind ja auch nicht sonderlich zimperlich in ihren androhungen, was im falle der nichtzahlung alles passiert.
ein armes schwein - sprich: ein abgemahnter - zahlt brav, weil er pest und hölle fürchtet oder was sonst ihm angedroht wurde. aber nachdem der schrecken verflogen ist und er die ganze sache in ruhe überdacht hat, kommt ihm zu bewußtsein, daß er ganz schön abgezockt worden ist, weil man mit seiner angst gespielt hat, daß noch schlimmeres passieren könnte.
jetzt schreibt er den abmahnanwälten:
„ja wißt ihr, ihr habt mir zwar einen riesen schrecken eingejagt und ich habe auch vor lauter angst sofort bezahlt - aber jetzt habe ich mir das nochmal überlegt und bin zu der überzeugung gelangt, daß das nichts weiter war, als eine böse erpressung. ich möchte gerne mein geld zurück haben. und zwar bis xx.xx.xxxx. zzgl. einer pauschale für die mir dadurch entstanden porto-, telefon und sonstigen kosten (bleiben wir bescheiden und damit 2stellig). wenn sie dennoch meinen, recht auf mein geld zu haben, klagen sie doch bitte lieber.“
tut das keiner?
fragt sich und vor allem euch
ann
Hallo Astrid Ann!
tut das keiner?
Sagen wir mal so: Wenn mir jemand sowas schreiben würde, nachdem er durch Zahlung bereits erklärt hatte, dass er den Anspruch anerkennt, würde ich kurz schmunzeln und mir denken: Wenn Du Geld von mir willst, dann klag halt. Mehr würde da nicht passieren.
Hallo!
bescheiden und damit 2stellig). wenn sie dennoch meinen, recht
auf mein geld zu haben, klagen sie doch bitte lieber."
Es ist in Deutschland (und wohl überall in der Welt) leider so, dass derjenige, der etwas verlangt, klagen muss, nicht derjenige, der meint, etwas nicht zu schulden. Wäre ja auch sehr komisch, wenn nach Erhalt dieses Briefes jemand etwas einklagen würde, das er schon längst erhalten hat…
Gruß,
Florian
MOD: Hinweis auf das richtige Brett nach Verschiebung entfernt
hallo joachim,
Sagen wir mal so: Wenn mir jemand sowas schreiben würde,
nachdem er durch Zahlung bereits erklärt hatte, dass er den
Anspruch anerkennt, würde ich kurz schmunzeln und mir denken:
Wenn Du Geld von mir willst, dann klag halt. Mehr würde da
nicht passieren.
schmunzeln ist mir ja klar. und auch, daß wohl keiner geld, was er einmal hat, so einfach wieder raus rückt. also klagt er.
weil er erpreßt worden ist? d.h. eine verletzung des rechts ist mit unverhältnismäßigen bzw. ungesetzlichen mitteln abgemahnt worden? (egal jetzt, ob die abmahnung zu recht erfolgte oder nicht)
und damit hätte er chancen?
es grüßt
astrid ann
Hallo Ann,
ob „gerne“ (i.S.v. oft oder aus heiterem Himmel) abgemahnt wird und „wegen jedem Blödsinn“ kann ich nicht beurteilen. Mahnungen erfolgen m.W. nur, wenn vorher ein Vertrag bestanden hat, bei dem ein Vertragsbestandteil von einem der Vertragspartner verletzt wurde.
Wenn sich der Abgemahnte sicher ist, dass er seinen Teil des Vertrages ordnungsgemäß erfüllt hat (alle Vertragsbestandteile lesen!), dann wird er er auch nicht zahlen, sondern das Anwalt-Abmahnschreiben unter Darlegung der Fakten beantworten. Wenn er sich nicht sicher ist, sollte er VOR einer Zahlung umfassende Erkundigungen einholen, ob die Forderung Rechtens ist.
In jedem Fall gilt: ruhig Blut, erst Fakten klären, ggf. mit Hilfe einer Rechtsberatung, dann handeln.
Beste Grüße
Mara
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weil er erpreßt worden ist? d.h. eine verletzung des rechts
ist mit unverhältnismäßigen bzw. ungesetzlichen mitteln
abgemahnt worden? (egal jetzt, ob die abmahnung zu recht
erfolgte oder nicht)
hä? Wasnnu? Zu Recht gemahnt oder nicht? Geld geschuldet oder nicht?
Wenn man bedroht wird, ist das eine Straftat, aber das ist eine ganz andere Geschichte.
Ich verstehs irgendwie nett…
Dea
Hallo,
ich bekahm mal von einem Abmahnbüro eine Email. (Ich Privatperson)
Angeblich war auf unserer Hompage das Impressum unzureichend.
Im Kopf war da nur 1 Anwalt und die Person die den Fall betrutet stand oben als dipl. Biologin. Sie wolten glaub als Abmahmbetrag 10000 Euro ansetzen und gleich von mir 750 Euro.
Unter ihre Unterschrift setzte sie aber klar und deutlich den Zusatz „Rechtsanwältin“. Naja, ich schrieb dann eien recht unschöne Email zurück mit den Hinweis das sie sich doch bitte gleich an unseren Anwalt wenden sollen. (ein Bekannter)
Dann waren sie so schlau und haben mir ein Einschrieben, Rückschein tzgeschickt. Die Postbotin zeigte mir natürlich den Absender und ich nahm es nicht an.
Nach 3 Wochen kahm dann wieder eien Email, mit so Quasi mega drohungen. Besonders schalu waren sie das si emir eine Kopie des Schriebens an mich als Anhang der Email beilegten. Das was sie darin schrieben würde ich als Erpressungsversuch bewerten, bin ja kein Anwalt, aber wenn das keine Drohung und Erpressung war weiss ichs nimmer. Habe die noch irgendwo. Naja da ich bissel sauer war schrieb ich einfach einen gross gemalten Stinkefinger mit einen groseen Fuck You drunter zurück.
Seit nun schon über einem Jahr nichts mehr von denen gehört 
Ich hoffe meien Geswchichte dazu hilft dir irgendwie weiter.
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