Man was für Mathematiker ;o)

Moien,

mal angenommen jemand fängt am 18. 04. 2005 einen neuen Job an mit Monatslohn XXX.

Wie berechnet sich das Gehalt für den April?

Variante 1:

Der April hatte 21 Werktage an denen an 10 Tagen gearbeitet wurde also Gehalt = XXX * 10 / 21

Variante 2:

Der April hat 30 Tage wovon man ab dem 18. 13 Tage angestellt war, also Gehalt = XXX * 13 / 31

Variante 3 kenn ich nicht, aber vielleicht habt ihr ja noch eine ;o))

Gruß

Bernd

Hallo.

Ich oute mich: bin Mathematiker :smile:

mal angenommen jemand fängt am 18. 04. 2005 einen neuen Job an
mit Monatslohn XXX.
Der April hatte 21 Werktage an denen an 10 Tagen gearbeitet
wurde also Gehalt = XXX * 10 / 21
Variante 2:
Der April hat 30 Tage wovon man ab dem 18. 13 Tage angestellt
war, also Gehalt = XXX * 13 / 31

Auch ohne Rechnung: seit wann wird man für nicht geleistete Arbeit bezahlt ? Von daher ist Variante 1 richtig. Und für den Arbeitenden sogar noch das günstigste: 10/21 = 0,476… > 13/31 = 0,419…

HTH
mfg M.L.

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Hallo,
das kommt darauf an was vereinbart wurde.
bei einem Monatsgehalt wird der Monat generell mit 30 Tagen
festgelegt, also auch der Februar, ansonsten nach der
tatsächlichen Abrechnung und da bleiben entweder nur die
Werktage oder die tatsächlich vereinbarten Arbeitstage (z.B. Mo,Di
und Mi,) übrig.

Gruss

Günter Czauderna

Rehi,

Dankä schonmal!

Dachte mir schon das Variante 1 zutrifft, doch mein AG hat Variante 2 gewählt.

Selbst bei Variante2 kommt dieser dann noch auf ein anderes Ergebnis.

Frage1: Welcher Paragraph regelt dies, damit ich dies dem AG nennen kann.

Frage2: Wo kann ich die Abrechnung im Netz verlässlich checken? Der Gehaltsrechner von Nettolohn.de schmeisst etwas völlig anderes raus…

Gruß

Bernd