mal angenommen jemand fängt am 18. 04. 2005 einen neuen Job an
mit Monatslohn XXX.
Der April hatte 21 Werktage an denen an 10 Tagen gearbeitet
wurde also Gehalt = XXX * 10 / 21
Variante 2:
Der April hat 30 Tage wovon man ab dem 18. 13 Tage angestellt
war, also Gehalt = XXX * 13 / 31
Auch ohne Rechnung: seit wann wird man für nicht geleistete Arbeit bezahlt ? Von daher ist Variante 1 richtig. Und für den Arbeitenden sogar noch das günstigste: 10/21 = 0,476… > 13/31 = 0,419…
Hallo,
das kommt darauf an was vereinbart wurde.
bei einem Monatsgehalt wird der Monat generell mit 30 Tagen
festgelegt, also auch der Februar, ansonsten nach der
tatsächlichen Abrechnung und da bleiben entweder nur die
Werktage oder die tatsächlich vereinbarten Arbeitstage (z.B. Mo,Di
und Mi,) übrig.