Manager mit Behindertenausweis:

Hallo,
habe jetzt die Themen „Behindertenausweis“ und Kündigungsrecht u.s.w. gegoogelt und viele interessante Infos dazu gefunden. Daß das alles für normale Arbeitnehmer gilt, ist mir klar.
Man stelle sich jetzt folgenden Fall vor:
Ein sehrgut verdienenden Manager hat Probleme in der Firma und der Stuhl wackelt, es wurde aber noch nicht von Kündigung gesprochen. Nun präsentiert dieser Manager aufgrund von Augenproblemen seinem Arbeitgeber seinen neuen Schwerbehindertenausweis(50%). Der Arbeitgeber sichert dem Manager seine derzeitige Aufgabe noch für 1 Jahr zu, danach soll er eine andere Tätigkeit im Unternehmen wahrnehmen. Muss der Manager nun mit Gehaltseinbußen rechnen, oder hat er sein hohes Gehalt sicher?

Hallo

Warum wackelt der Stuhl. Sind die gesundheitlichen Einschränkungen Ursache für die Schlechtleistung? Kann der AN seine derzeitige Aufgabe also gar nicht mehr voll ausführen?

Gruß,
LeoLo

Ein sehrgut verdienenden Manager

Hi,
ein leitender Angestellter? Was hat er für einen Arbeitsvertrag?
Bei der Formulierung oben ist mir gleich Herr Ackermann eingefallen. Fänd ich irgendwie lustig, wenn er mit so einer Bescheinigung käme.
:wink:

Gruß
Uli

Ja, den Gedanken finde ich auch lustig, besonders, da er sich wie Ackermann aufführt. Er hat einen Arbeitsvertrag außerhalb jeden Tarifrechts. Sein Gehalt setzt sich aus aus einem Grundgehalt und leistungsabhängigen Komponenten; sowie Tantiemen (was immer das ist).Er ist schon ein Top-Manager und hat ca. 500-1000 Mitarbeiter…

Das der Stuhl wackelt hat nichts mit dem schlechten Sehen zu tun. Meiner Meinung nach ist der Mann einfach unfähig; vermutlich sehen seine Vorgesetzten das auch so…

Hallo

Das der Stuhl wackelt hat nichts mit dem schlechten Sehen zu
tun. Meiner Meinung nach ist der Mann einfach unfähig;
vermutlich sehen seine Vorgesetzten das auch so…

Dann muß der Mann auch einer Versetzung nicht zustimmen. Erst Recht keiner, wo sein Gehalt reduziert wird. Gegen Schlechtleistungen gibt es das Instrument der Abmahnung.

Gruß
LeoLo

Hallo,

ob der Manager mit Gehaltseinbußen, Degradierung oder sonst was rechnen muß, sei dahingestellt.
Was der AG bei entsprechenden Maßnahmen aber beachten muß, ist folgendes:
Der arbeitsrechtliche Schutz des SGB IX umfasst alle „Beschäftigten“ eines Betriebes und damit auch „Manager“ bzw. leitende Angestellte. Dies ist weitergehend als der Begriff des „Arbeitnehmers“ im BetrVG.
Der AG hat also auch bei Schwerbehinderten/gleichgestellten ltd. Angestellten, wenn es Probleme gibt, die einschlägigen Vorschriften des SGB IX, z. B. § 84 Abs. 1
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
zu beachten, um rechtssicher agieren zu können.

&Tschüß
Wolfgang