Hallo^^
also mein LCD-TV ist ca. 1 Jahr alt und seit ca. 2 Monaten tauchen, vor allem nach dem Einschalten des Fernsehers, immmer wieder helle horizontale Streifen auf, die flackern. Das ist ganz komisch. Die Streifen tauchen auch nicht immer an der selben Stelle auf und flackern so komisch und sind auch nicht die ganze Zeit da. Die kommmen immer mal wieder kurz und dann is wieder ganz normales und scharfes Bild…
Ich hab keine Ahnung, was das sein könnte…
Hat jemand eine Idee und kann mir bitte helfen?
Vielen Dank schon im Voraus.
Hi
Da auf dem Gerät noch Garantie ist , spielt es keine Rolle … Ab damit zum Service
gruss
Toni
Hallo!
Da auf dem Gerät noch Garantie ist , spielt es keine Rolle …
Ab damit zum Service
Welche Glaskugel hast du das du sowas weißt ohne das Gerät zu kennen?
Verwunderter Gruß
Stefan
Hi
Da Sie schreiben das genanntes Gerät 1 Jahr und ein paar Monate alt ist , die Deutsche GESETZGEBUNG 2 JAHRE GARANTIE FESTGELEGT hat , hat das Gerät Garantie .
wen ein Fachberater etwas anderes behauptet , dann hat er keine Ahnung und will ihnen nur ein neues Gerät verkaufen.
Gesetz ist Gesetz , was auf dem Karton steht oder der Verkäufer labert interessiert nicht
gruss
Toni
Mahlzeit!
Da Sie schreiben das genanntes Gerät 1 Jahr und ein paar
Monate alt ist , die Deutsche GESETZGEBUNG 2 JAHRE GARANTIE
FESTGELEGT hat , hat das Gerät Garantie .
Falsch!
wen ein Fachberater etwas anderes behauptet , dann hat er
keine Ahnung und will ihnen nur ein neues Gerät verkaufen.
Du hast in dem Fall keine Ahnung.
Gesetz ist Gesetz , was auf dem Karton steht oder der
Verkäufer labert interessiert nicht
Das steht aber nicht im Gesetz.
Zur geneigten Lektüre sei dir [FAQ:1152] empfohlen.
Gruß
Stefan
vielen Dank für den Hinweiss :
Kopie FAQ :
>> Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.
Mahlzeit!
Fakt ist : Der Hersteller , nicht der Verkäufer , wird zu 2
Jahre Gewährleistung verpflichtet .
Sorry das ist Unsinn, auch wenn du es wiederholst wird es nicht
wahrer!
Der Käufer müßte dem Verkäufer nachweisen, das dass Gerät bei
Gefahrübergang (also vor 12 Monaten) bereits mangelhaft war.
Es gibt keine gesetzliche Regelung die vorschreibt wie lange ein Gerät
halten muß.
Gruß
Stefan
Hi
Das diskutiere dann aber mal im Rechtsboard aus , bzw im Zweifelsfalle vor Gericht .
Da ich beruflich damit zu tun habe , ist für mich hier die Diskussion beendet .
Toni
Hallo!
Das diskutiere dann aber mal im Rechtsboard aus , bzw im
Zweifelsfalle vor Gericht .
Brauchst du nicht, die Suchfunktion von w-w-w reicht aus. Dieses
Thema wird mindesten einmal pro Woche angefragt.
Wenn du mal in Ruhe die FAQ gelesen hättest dann wäre dir das
alles hier erspart geblieben.
Da ich beruflich damit zu tun habe , ist für mich hier die
Diskussion beendet .
Das soll jetzt was heißen, das du dadurch automatisch Recht hast?
Ich würde dir raten schau nochmal in deine Lehrbücher.
Gruß
Stefan
Garantie vs Gewährleistung
Hallo!
Ich hab das Gefühl, ihr beide redet aneinander vorbei.
Bzgl. der Gewährleistung hat Stefan Recht. Du meinst Garantie, da braucht der Käufer nichts nachweisen. Diese ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
fg
MT
hi
Seit ungefähr 2002 gibt es eine Gesetzesänderung , das man auf alle Artikel als Händler gegen Privatkunde diese Gewährleistung geben muss .
Ausnahme Verschleissteile .
beispielweise beim Auto die Bremsbeläge abgefahren.
bei so einem Mangel muss tatsächlich der Käufer nachweisen , das die Bremsbeläge zum Kauftag schon abgefahren waren.
Aber geht beispielweise in einem Fernseher ein Transistor kaputt , auf den der Kunde kein Einfluss nehmen kann , gilt die 2 Jährige Gewährleistung ohne das dieses per Sachverständiger oder wer auch immer , nachgewiesen werden muss .
Ein konkreter Fall , der vor gut 4 - 5 Monate zu einem Fall genau dieser Art geführt hat , war ein Philips Flat TV , 18 Monate alt und der Netzschalter hielt nicht mehr fest , wohl im Netzschalter eine Feder gebrochen , so das beim loslassen des Schalters der TV wieder ausging .
Auch hier wurde wegen Mängelhaftung diskutiert , denn Philips konnte den Schalter nicht mehr liefern .
das ganze ging so aus , das der Kunde gegen einen Aufpreis von 100 Euro ein neues gleichwertiges Gerät bekam .
Denn wie schon sehr gut ausdiskutiert unterscheidet man unter (Voll) Garantie und Gewährleistung , so das man sich auf diesen Abschlag von 100,- Euro für ein neues Gerät einigte .
bei beschriebenen Mangel in diesem Thread , handelt es sich um Kontaktprobleme des Flexkabels des TFT Bilschirmes zur Elektronic .
man geht wohl davon aus , das der Kunde nicht das Gerät auseinander geschraubt hat und diesen Wackelkontakt wissentlich verursacht hat , auch kann er auf diese Steckverbindung auf andere weise kein Einfluss nehmen , so das es sich hierbei zu sehr hoher wahrscheinlichkeit um einen verdeckten Fertigungsfehler handelt , der erst nach dieser Laufzeit aufgetreten ist .
wenn so ein Mangel nicht unter Gewährleistung fallen würde , dann würde es ein Fall für die Bildzeitung
Danke
Toni
Morgen!
Ich hab das Gefühl, ihr beide redet aneinander vorbei.
Ich denke nicht, er beharrt auf seine Meinung und ist noch
nicht mal bereit eine FAQ bis zu Ende zu lesen.
Hat wohl noch nicht genug Lehrgeld bezahlt für seinen Job
aber das kommt dann noch.
Gruß
Stefan