Mandant M sucht einen Rechtsanwalt RA auf.
Ziel von M ist, in einem ersten Gespräch zu klären, ob ein Mandant erteilt werden soll.
M wird am Empfang der RA Kanzlei ein Formblatt zugewiesen, mit der Bitte, dies auszufüllen, da folgenden Inhalts:
Personenangaben, Bankverbindung, Rechtsschutzversicherung. M tut wie verlangt.
Das Gespräch mit RA findet daraufhin statt.
M schildert seinen Fall, weist daraufhin, das er abwägt ob hier ein Mandat zu erteilen ist.
Wenige Minuten später verbaschieden sich beide wieder, mit dem Ergenbis, wenn es bei M soweit ist kommt dieser wieder zu RA und lässt sich von diesem vertreten.
Aber bevor M geht meint RA, das eben noch diese Vollmacht (standardvollmacht ReA) von M zu unterschreiben sei. M fragt ob dies jetzt schon sein müsse, daraufhin äußert RA -ja- dass dies so üblich ist.
Bei M kam es zwischenzeitlich nicht zum Entritt besagten Falls und meldete sich nicht mehr bei RA.
Ein halbes Jahr später tut dies jedoch RA, mit einer Rechnung an M.
Erstaunt stellt dieser fest, das RA auch seine RSV (Rechtsschutzvers.) angeschrieben hatte und von dort tatsächlich Geld bekommen hatte.
Nur reichte dies nicht, da der SB abzugezogen wurde, welchen RA nun von M beansprucht.
Jetzt viel M wieder ein, aus welchem Grund die freundliche Dame am Empfang auf dem ausgefüllten Bogen bestand. Und warum RA selbiges mit der Vollmacht tat.
Ist RAs Vorgehen gerechtfertigt?
Falls -ja- worauf begründet, falls -nein- wegen welcher Verletzungen?
Danke.