Mandantenverrat

Guten Tag, ein RA wird mit der Klagevorbereitung gegen ein Amt, wegen dessen mehrfachen Pflichtverletzungen, beauftragt. Nach einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen erklärt der RA, es lägen keine Pflichtverletzung des Amtes vor. Der besagte RA hatte dabei die zeitliche Brisanz wg. Fristeinhaltungen gekannt, und nahm sich trotzdessen einen unangemessenen zeitl. Rahmen über die von ihm gegeben Terminzusage Zeit. Das Ergebins der rechtlichen Aussage ist als Verweigerung der juristischen Vertretung unter fadenscheinigen Begründungen zu werten. Die Begründung der Ablehnung kam sehr verspätet, unter letzendlichem Kontakt mit dem Klagegegner (Amt), beim Mandanten in sehr verworrenem sachlichen Zusammenhang an.
Es handelt sich um Schadenersatzansprüche gegen ein hohes deutsches Amt, wegen Pflichtverletzungen im Amt.
Ist dem RA allgemein der Vorwurf des Mandantenverrats zuzuordnen?
Eine Arbeits-/ Ausführungsverweigerung kann man einem RA ja schlecht unterstellen. Verfahrensverschleppung und Behinderung der Justiz ist in dem Stadium ja auch noch nicht möglich.
Eine stichhaltige Rechtsberatung die 100% geprüft und zuverlässig ist, kann man hier ja nicht erwarten.
Jedoch wird unter Kenntnis gewsisser Berufscodecs keine Möglichkeit der Anklage wegen der Vorwürfe möglich sein.
Der Sachverhalt (Amtspflichtverletzung im Amt)wurde zuvor von einer zweiten unparteiischen Instanz (RAin) als solche angesehen.
Bitte um neutrale Einschätzung und eventuell der Weisung einer Richtung zur Lösung der beiden Konflikte.
Das Amt ist das hiesige Finanzamt, der Umstand betrifft eine Pfändung von mehreren Forderungen, welche ohne Einflußnahme und Rückinfo in die Verjährung gelaufen lassen wurden.

Bitte um neutrale Einschätzung und eventuell der Weisung einer
Richtung zur Lösung der beiden Konflikte.

Kann man nicht, ohne den Sachverhalt zu kennen. Vielleicht hatte der Anwalt ja schlicht und einfach recht, und die Anwältin vorher wollte einfach nur ein bißchen mehr ins gleiche Horn wie der potentielle Mandant stoßen?

Das Amt ist das hiesige Finanzamt, der Umstand betrifft eine
Pfändung von mehreren Forderungen, welche ohne Einflußnahme
und Rückinfo in die Verjährung gelaufen lassen wurden.

Hä?

Es gibt nur die zivilrechtliche Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsanwalt geltend zu machen, wenn dieser Fristen versäumt hat und eine falsche Rechtsauskunft erteilt hat.

Strafrechtlich sehe ich hier keinen Tatbestand.

Selten so ein … gelesen.
Werd doch einfach selbst Anwalt, wenn du alles so genau weißt. Unter gewissen Umständen kann man sich auch selbst vertreten.

vnA

@ von-nix-Ahnung , selten so einen sinnleeren Beitrag gelesen. Auf solche Kommentare wartet man hier natürlich, von Nichts eine Ahnung, aber mal schlau Daherreden. Hättest du dir sparen können. Danke

@ Leobär , danke Dir , aber wahrscheinlich liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen. So man sie denn erkennen kann. Der eine Jurist ist wohl zu beschäftigt, und wagt es nicht, oder für ihn lohnt es nicht, sich mit einem Amt anzulegen. Vorallem für einen unbedeutenden Mandanten wie mich.
Und der Sachverhalt ist wohl nicht so alltäglich und für jeden gleich verständlich. Liegt wohl in der Natur des Vorganges.

@ Bitter Moon, danke auch dir, jedoch noch mehr Kriegsherde aufreißen, bringt wohl auch weniger. Doch die vertrödelten 3 Wochen sind schon etwas heftig, und geben einem wieder mal eine Lektion „gratis“.

Man wird sich wohl mit dem Amt gütlich einigen müssen, anders ist es in dem System gar nicht geplant, und gewollt. Ist ja schließlich der Geldeintreiber für den lieben Vater Staat.

Der Thread kann geschlossen oder gelöscht werden, hat ja eh keine allgemeine Breitenwirkung oder Interesse.