Hallo zusammen,
in einem Zivilprozeß wird ein sein Honorar einklagender Anwalt gezwungen sein, darzulegen, was er geleistet hat (insb. bei Stundenhonorar). Gibt es da ein Problem mit den Verschwiegenheitspflichten? Wie wird dies ggf. zu lösen sein?
Gruss
derr
Hallo,
ich Zitier mal aus der Berufsordnung für Steurberater (sicher ähnlich in Euerer Berufsordnung zu finden).
§ 9 (3): Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nicht, soweit die Offenlegung der Wahrung eigener berechtigter Interessen des Steuerberaters dient …
Grüße
Chris
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Genau!
§ 2 Abs. 3 BORA!