Mangel an der Mietwohnung - Badewanne?

Hallo,

angenommen ein Mieter zieht aus seiner Wohnung aus und der Vermieter möchten die Kosten für ersetzt haben für
a) Macken in der Badewanne, die angeblich falsch nachemailliert (?) wurden… - Mieter hat Macken nicht verursacht und auch nichts daran gemacht. Sie waren schon bei Einzug da, was er leider nicht beweisen kann.
b) Rost in der Badewanne - ist Rost nicht eine normale „Begleiterscheinung“, wenn man 8 Jahre in der Wohnung gewohnt hat und die Badewanne ca 40 Jahre alt ist?

Welche Kosten kämen hier auf den Mieter zu, wenn er sich weigert, diese „Mängel“ zu beseitigen? Muss er überhaupt dafür zahlen? Ist es denn nicht auch die Schuld des Vermieters, der seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt und sich weigert, ein so altes Bad zu erneuern?

Hallo Marion
Jedes Teil in der Mietwohnung hat eine bestimmte Frist für die Lebensdauer.
Teppichboden kürzer, Badewannen länger.
Ich kenne die Erneuerungsfrist für Badewannen nicht, aber nach 40 Jahren dürfte die als abgewohnt gelten und damit für den Vermieter als erneuerungswürdig.

Gruß
Rochus

Und was sagt uns deine Antwort? Nichts.
Schäden, auch an alten Sachen, sind vom Verursacher zu tragen. Wobei dabei natürlich der Zeitwert der beschädigten Sache beachtet werden muss. Mit Sicherheit ist keine neue Badewanne auf Kosten des Mieters drin, aber eine fachgerechte Ausbesserung mit Sicherheit. Der Zeitwert einer funktionierenden Sache sinkt zu keinem Zeitpunkt auf Null. Gleich wie alt das Ding ist. Irgendeinen Wert hat es immer, und dieser ist bestimmt höher als die Reparatur einiger Schadstellen.

vnA

Hm… die Badewann dürfte vom Vermieter bereits seit langem auf 0 abgeschrieben sein… insofern dürfte der Zeitwert wohl kaum die Kosten einer Reparatur übersteigen.

Also kann ein Mieter einer Wohnung aus der Gründerzeit (1880), da sämtliche Bauteile schon lange abgeschrieben sind, am Mietende Badewanne, Türen, Fenster Heizkörper usw. mit Hammer und Meisel nach Lust und Laune bearbeiten, ohne dafür finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Entschuldigung: Glaube ich jetzt so nicht.

vnA

Sicher nicht… allerdings dürfte der Zeitwert hier wohl kaum die Reparaturkosten übersteigen…

Eine Emaille-Reparatur kostet sicherlich kein Vermögen. Dabei meine ich keine Flächenbeschichtung, sondern punktuell an den Schadstellen, mit anschließender Politur.

vnA

Ok… wenn ich die Mieterin wäre würde ich den Fall an meine Haftpflicht abgeben und dann würds mich echt interessieren welcher Wert denn angesetzt wird.

Dumm dass ich keinen realen Fall habe :wink:

Auch eine buchhalterisch abgeschriebene Sache hat immer einen Wert, sonst müssten 10 Jahre alte Autos grundsätzlich verschenkt werden…

Hallo,

Ok… wenn ich die Mieterin wäre würde ich den Fall an meine
Haftpflicht abgeben und dann würds mich echt interessieren
welcher Wert denn angesetzt wird.

Kannst Du ja versuchen. Vor allem solltest Du dann eine interessante Geschichte zur Ursache der Beschädigung haben. Und zum Schadenszeitpunkt. Und warum das nicht sofort gemeldet wurde.

Und natürich sollte es sich um keine Privathaftpflicht, sondern um eine Mietschadenversicherung handeln. Sonst hat das eh’ keinen Zweck.

Tja - ganz so einfach ist es nun doch nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

Kannst Du ja versuchen.

Warum auch nicht?

Vor allem solltest Du dann eine interessante Geschichte zur Ursache der :Beschädigung haben.

Einfach den Hergang schildern

Und zum Schadenszeitpunkt. Und warum das nicht sofort gemeldet
wurde.

Weil man es jetzt erst festgestellt hat. (Manifestation)

Und natürich sollte es sich um keine Privathaftpflicht,
sondern um eine Mietschadenversicherung handeln.

Mietsachschäden sind seit ein paar Jahrzehnten in jeder vernünftigen Privathaftpflichtversicherung enthalten

Gruß Keki

… das Problem ist, dass man die Haftpflichtversicherung ja anlügen müsste, da man den Schaden ja nicht verursacht hat! Was heißt es denn, dass man den Zeitwert berechnen muss? Verstehe es so (Beispiel):

Zeitwert Badewanne, 40 Jahre alt: 50 Euro
Kosten Reparatur: 200 Euro

–> folglich muss Mieter „nur“ 50 Euro bezahlen, da die Wanne nicht mehr wert ist? Ist das so gemeint?

… das Problem ist, dass man die Haftpflichtversicherung ja
anlügen müsste, da man den Schaden ja nicht verursacht hat!

Nein, muss man nicht. Den Schaden genau so melden, der Versicherer wird dann die Anspruchsberechtigung prüfen und ggf. die Regulierung ablehnen.

Was heißt es denn, dass man den Zeitwert berechnen muss?
Verstehe es so (Beispiel):

Zeitwert Badewanne, 40 Jahre alt: 50 Euro
Kosten Reparatur: 200 Euro

–> folglich muss Mieter „nur“ 50 Euro bezahlen, da die Wanne
nicht mehr wert ist? Ist das so gemeint?

Ja, genau so.

Gruß Keki

Hallo,

Nein, muss man nicht. Den Schaden genau so melden, der
Versicherer wird dann die Anspruchsberechtigung prüfen und
ggf. die Regulierung ablehnen.

Im letzten Posting hast Du noch geschrieben, man würde entschädigt, nun vielleicht doch nicht. Was gilt denn nun?
Und: falls Du eine Versicherungsgesellschaft kennst, die Schäden bezahlt, die irgendein Vormieter vor Jahren verursacht hat, kannst Du sie mir vielleicht nennen, damit ich diese meiden kann?
Gruß
loderunner (ianal)

Im letzten Posting hast Du noch geschrieben, man würde
entschädigt,

Hi,
hast du das wirklich gelesen? Seltsam, von einer Entschädigung war nicht die Rede.

nun vielleicht doch nicht. Was gilt denn nun?

Es ist ganz einfach so, dass jede Haftpflichtversicherung auch als passiver Rechtsschutz wirkt. Prüfung der Anspruchsberechtigung dem Grunde und der Höhe nach. Abwehr unberechtigter Ansprüche -notfalls auch gerichtlich- für den Versicherungsnehmer kostenfrei.

Nicht jede Meldung eines Haftpflichtschadens löst zwingend eine Regulierung aus.

Gruß Keki