Hallo,
angenommen ein Mieter zieht aus seiner Wohnung aus und der Vermieter möchten die Kosten für ersetzt haben für
a) Macken in der Badewanne, die angeblich falsch nachemailliert (?) wurden… - Mieter hat Macken nicht verursacht und auch nichts daran gemacht. Sie waren schon bei Einzug da, was er leider nicht beweisen kann.
b) Rost in der Badewanne - ist Rost nicht eine normale „Begleiterscheinung“, wenn man 8 Jahre in der Wohnung gewohnt hat und die Badewanne ca 40 Jahre alt ist?
Welche Kosten kämen hier auf den Mieter zu, wenn er sich weigert, diese „Mängel“ zu beseitigen? Muss er überhaupt dafür zahlen? Ist es denn nicht auch die Schuld des Vermieters, der seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt und sich weigert, ein so altes Bad zu erneuern?