Guten Tag,
folgende Sachlage
im Dezember 2010 wurde eine
moderne Polstergarnitur gekauft. Bei dieser war Abholung im Möbelhaus vereinbart. Vor Weihnachten wurde die Couch abgeholt und aufgebaut. Dabei ist aufgefallen, dass beim Ottomanen die große Polstermatte an der Armlehne falsch genäht ist. Das heißt sie schließt nicht ganz hinten ab und schaut vorne über die Couch.
Die Reklamation erfolgte vor Ort im Möbelhaus. Dort wurde mündlich zugesichert, dass der Hersteller innerhalb von drei Wochen einen Fachmann schickt, der den Mangel begutachtet. Nachdem vier Wochen verstrichen sind gab es auch nach telefonischer Nachfrage noch keine Reaktion.
Wie sollte vorgegangen werden. Was ist richtig?
Bei Abholung wurde per EC-Lastschrift bezahlt. Darf das Möbelhaus per Einwurfeinschreiben in Verzug gesetzt werden und eine 14 Tage Frist zur Behebung des Mangels verlangt werden? Mit Androhung des Widerrufs der EC-Lastschrift?
Um kompetente Hilfe zum Thema bin ich sehr dankbar.
Gruß
Maikbe