Mangel an einer Polstergarnitur

Guten Tag,
folgende Sachlage

im Dezember 2010 wurde eine
moderne Polstergarnitur gekauft. Bei dieser war Abholung im Möbelhaus vereinbart. Vor Weihnachten wurde die Couch abgeholt und aufgebaut. Dabei ist aufgefallen, dass beim Ottomanen die große Polstermatte an der Armlehne falsch genäht ist. Das heißt sie schließt nicht ganz hinten ab und schaut vorne über die Couch.
Die Reklamation erfolgte vor Ort im Möbelhaus. Dort wurde mündlich zugesichert, dass der Hersteller innerhalb von drei Wochen einen Fachmann schickt, der den Mangel begutachtet. Nachdem vier Wochen verstrichen sind gab es auch nach telefonischer Nachfrage noch keine Reaktion.

Wie sollte vorgegangen werden. Was ist richtig?
Bei Abholung wurde per EC-Lastschrift bezahlt. Darf das Möbelhaus per Einwurfeinschreiben in Verzug gesetzt werden und eine 14 Tage Frist zur Behebung des Mangels verlangt werden? Mit Androhung des Widerrufs der EC-Lastschrift?

Um kompetente Hilfe zum Thema bin ich sehr dankbar.

Gruß
Maikbe

Hallo,

Wie sollte vorgegangen werden. Was ist richtig?

Bei Abholung wurde per EC-Lastschrift bezahlt. Darf das
Möbelhaus per Einwurfeinschreiben in Verzug gesetzt werden und
eine 14 Tage Frist zur Behebung des Mangels verlangt werden?

ja. Das ist genau der richtige Weg.

Mit Androhung des Widerrufs der EC-Lastschrift?

Androhen kann man viel. Aber eine rechtliche Grundlage hierfür sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Gruß

S.J.

Mit Androhung des Widerrufs der EC-Lastschrift?

Hier kommt es drauf an, welches Verfahren.
Eine ec-cash Zahlung (PIN) kann nicht zurückgegeben werden, die Androhung wäre sinnlos.
Bei ELV (Unterschrift) solltest Du vorher Deine Bank fragen, ob die das überhaupt mitmachen würden und alle Voraussetzungen für eine Rückgabe vorliegen.