Person X hat in einer großen Möbelkette im Januar ein Bett gekauft. Nun ist das Holz aufgeplatzt, was auf einen MAterialhinweis deutet. Person X hat Angst, dass das BEtt auseinanderbricht und bereits eine Reklamations-Email mit fotos und allem drum und dran an die Zentrale geschickt.
Antwort der Zentrale: Reklamation in der Filile
Wie ist die rechtliche Sicht? Kann erwartet werden, dass Person X das Bett abbaut und es irgendwie in die 20 km entfernte Filiale schafft? Wie sollte Person X am besten weiter vorgehen?
Geh zunächst mit den Fotos zur Filiale und versuche Dich dort auf die weitere Vorgehensweise zu einigen. Die Zentrale kann oft gar nichts machen, wenn die Filialen rechtlich selbständig handeln. Der Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle ist immer das Unternehmen, daß verkauft hat. Also mal genau in die Rechnung schauen.
Hallo,
wo genau ist denn das Holz geplatzt? Kann es evt auch auf eigenes Verschulden zurückzuführen sein?
Ich würde generell die Fotos an das Haus schicken, wo Du das Bett gekauft hast und eine Mitteilung dazu schreiben. Generell hast Du eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung, bei der in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits ab Kauf bestand. Ist der Mangel allerdings auf Eigenverschulden zurückzuführen, dann wird es da schwieriger. Die meisten Möbelhäuser handhaben das aber in den ersten 6 Monaten eher großzügig. macht ja keinen Sinn, sich wegen lapalien die Kunden zu vergraulen. Wenn die ersten 6 Monate nach Kauf schon rum sind, dann wird es etwas schwieriger, da sich ja die Beweislast umdreht und Du nachweisen musst, dass der Mangel bereits bei Kauf bestand. Von daher ist die Art des Defekts hier schon von großer Bedeutung.
Hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüsse
Schneewebse