Mangel an Treppe

Hallo, wir haben eine Treppe mit Aufstiegsgeländer und Brüstungsgeländer. Teilweise verläuft dieses paralllel, jedoch nicht gleichmäßig. Auf einer Länger von etwa 1 Meter verändert sich der Abstand um ca. 2 cm, von 7 cm Abstand am Abschluß auf 5 cm etwa auf Mitte des Aufstiegsgeländers.
Gibt es hierfür Toleranzen, wenn ja welche DIN?
Vielen herzlichen Dank für eine hilfreich Antwort.

Ich frag mich gerade, wie man dieses Problem mit SAP lösen könnte…

hab es auch gemerkt, weiß aber nicht wie ich die Kat umstelle …

das können vermutlich nur die Moderatoren des w-w-w

hi,

Bild oder Skizze wären bei der Erklärung hilfreich,
Es ist nicht wirklich zu erraten wo sich dieser Abstand befindet, zudem ist die Beschreibung widersprüchlich oder es handelt sich um mehrere Läufe.

Ich kann mir nur vorstellen, das der Abstand Treppe - Geländer gemeint ist,
Sind verschiedene Gewerke beteiligt? Etwa Treppe mit Naturstein belegt, Geländer davor aufgemessen und die Maße haben sich geändert…

Aber es wäre einfach zuviel geraten, ohne zu wissen, worum es überhaupt geht.

grüße
lipi

Hallo, sorry wenn ich mich unklar ausgedrückt habe. Es geht primär um das Treppengeländer bzw. die Handläufe deren zueinander. Habe ein Bild dazu beigefügt. Oben schließen die beiden Handläufe (und damit auch nach die Stäbe) mit einem Abstand von etwa 7 cm ab. Am Ende des Brüstungsgeländers messe ich zum Handlauf des Geländers nach unten einen Abstand von 5 cm. Die Distanz zwischen den Messpunkten ist etwa 1 Meter.

Bin nun auf der Suche nach Toleranzwerten, ob diese Abweichung o.k. oder eben nicht, ggf. gibt es dazu eine DIN, welche die Toleranzen festschreibt.

Vielen Dank für jede Hilfe.
Gruß Michael

hi,

es wird klarer.
Eine DIN wirst du dafür kaum finden, das sind ja grundsätzlich verschiedenen Bauteile. bin mir aber nicht sicher, ob man hier eine der abertausenden Normen anwenden könnte. Kommt letztlich mehr darauf an, warum der Abstand unterschiedlich ist. Dann windet man auch eher eine Norm dazu.

vom Bild her hätte ich erwartet, dass der untere Abstand der Größere ist. Vertippt?

kannst du das Problem etwas eingrenzen?

Alle Pfosten lotrecht?
Wie ist der, leicht nach hinten versetzte, Halter für den ‚Eckpfosten‘ vom Abstand her zu dem Kantenschutz am Laminat?
Ebenso der 2. Halter oben an der Treppe, haben beide einen unterschiedlichen oder den gleichen Abstand?

Das Glas läuft also nicht parallel?

grüße
lipi

Die Pfosten sind wohl nicht das eigentliche Problem. Das Brüstungsgeländer, also der Winkel, ist nach links fast press an der Wand. Ich vermute das Stück vom Winkel bis links zur Wand ist einfach 2-3 cm zu lang. Damit hat man das Brüstungsgeländer nach rechts geschoben und damit wiederum das Ganze nicht mehr parallel zum Steigungsgeländer gehalten. Man konnte das Brüstungsgeländer nicht gleichmäßig nach rechts ziehen, da am Treffpunkt der Endstücke der Handläufe, unten die beiden Rosetten am Boden die nicht zu gelassen haben. Somit der der Abstand an den Endstücken 7 cm und am Winkel zur Mitte des Handlaufes des Steigungsgeländers nur 5 cm.

Mit dem Verschieben nach rechts des Brüstungsgeländers bei gleichzeitigem Halten des Abstandes an den Endstücken, verschiebt sich dann auch der Abschluß der Endstücke.

hi,

ich persönlich halte ja mehr davon, den Abstand einfach nach zu messen und bei ungleichem Abstand den Erbauer zu befragen.

Das eigentliche Problem ist Nebensache, denn es lässt sich nicht mit Sicherheit nachvollziehen.
Was sich aber nachvollziehen lässt ist der jetzige Zustand.
Um den Zustand zu bestimmen, misst man nach.

Wir können aber auch einfach bisschen drüber reden :smile:
Schön geworden ist es ja.
War der Abschlusswinkel auch schon dran, als man das Geländer beauftragt hatte?
Wäre ungünstig, wenn man die Situation verändert hat.
Persönlich muss ich sagen, da der Handlauf nur indirekt parallel läuft würde es mir wohl nicht groß auffallen. 2 cm bei 7 cm sind aber wirklich nicht ganz wenig.

grüße
lipi

Du meinst den Abschlußwinkel am Boden? Nein, der Schreiner/Fussbodenleger hat sich dann an dem Geländer orientiert :frowning:

Hier noch eine Skizze, welche das Ganze (hoffentlich)nochmals verdeutlicht.


Der Erbauer sieht die Situation nicht als Mangel und damit gerät das Thema zum Streitfall.

hi,

Wenn der Abschlusswinkel nachträglich angebracht wurde, hätte das Geländer komplett bei der Montage problemlos 2 cm in Richtung Treppe verschoben werden können?!

Das Ablängen des Rundstabes ist eigentlich auch kein Problem.

Viel Glück bei der Suche nach einer DIN. alternativ würde man das Kunstwerk in angemessenem Abstand betrachten und prüfen, ob die Abweichungen sichtbar sind.
Für eine faire Bewertung des Gewerks kommen zu wenige Infos und deine Meinung scheint fest zu stehen.

Da sich die wenigen Angaben nicht ergänzen sondern etwas widersprechen ist es wirklich schwer zu erkennen was nun richtig ist.
Die Angaben sind zu rund, das ist untypisch und hinterlässt einen ungenauen und gerundeten Eindruck.
Die Abdeckungen sehen aufm dem Foto aus, als lägen sie in einer Linie.

Solang das Geländer die Sicherheitsaspekte erfüllt, ist alles ok. Für einen Metallbauer ist eine derartige Abweichung aber untypisch.
Ich habe den Eindruck, an der Geschichte fehlt etwas.

grüße
lipi

Hallo,

nachdem ich mir das ganze nun hier durchgelesen habe und die Bilder gesehen habe verstehe ich das Problem.

Eine Norm wird es dafür sicherlich nicht geben.
Allerdings wird dieses Problem wohl auch dem Erbauer aufgefallen sein.

Der Erbauer muss hierzu ja ein Statement gemacht haben. Er wird ja nicht nur gesagt haben „Das muss so, das haben wir immer schon gemacht“.
Hat er sich das denn angesehen vor Ort?
Die Frage ist auf wen der das Problem nun schiebt.

Ich tippe mal darauf, dass irgendwer nicht zu 100 % im rechten Winkel gearbeitet hat. Dadurch passt der Winkel des Brüstungsgeländers nicht zum Podest. Geht es unten noch um die Ecke oder ist der Handlauf gerade abgeschlossen?

Egal was passiert, am Ende wird irgendwas erneuert werden müssen.
Daher sollte man den geringsten weg gehen.
Vielleicht einfach das Brüstunggeländer an der etwas versetzen.

Den Steg zwischen dem Pfosten von Brüstungs- und Steigungsgeländer auftrennen, die Rosetten am Boden abnehmen und dann das gleiche Maß zwischen den Pfosten herstellen wie es unten der Fall ist.
So entsteht die Unwinkligkeit hinten am Podest, wo sie nicht mehr so auffällt.
Dann neue Rosetten die etwas größer sind um die alten Löcher und kanten zu verdecken.

Damit wäre wahrscheinlich allen Parteien geholfen.

Trotzdem würde mich mal interessieren was der Erbauer dazu sagt?

Gruß
Marcel

Dem Erbauer hatten wir initial die mangelhaften Abschluß der Handläufe und der zu enge Abschluß an der Wand bemägelt (neben weiteren Mängeln), danach hat er sich das angesehen und damit kommentiert ‚das alles in den Toleranzwerten liegt‘, jedoch ohne Toleranzwerte zu nennen. Wiederum danach ist dann durch das Messen der beiden Stäben und der damit verbunden zu lange Handlauf zu Wand erst bewußt geworden und hatte dies auch so an den Erbauer mitgeteilt, allerdings war hier schon die Stimmung versaut.
Denke nicht, das jemand nicht zu 100% im rechten Winkel gearbeitet hat, sondern das alleine das zu lange Brüstungsgeländer/Handlauf zur Wand der Auslösung lag.
Denke die beste Lösung wird sein, den Handlauf hier 2-3 cm zu kürzen (ist machbar ohne das Brüstungsgeländer neu zu bauen. Dann dann Brüstungsgeländer neu ausrichten (der Boden muss eben zuvor entfernt werden), Damit ist das Brüstungsgelände parallel zum Aufstiegsgeländer, die Handläufe am Abschluss wieder sauber abgeschlossen und das Endstück an der Wand nicht mehr press, da eben gekürzt.
Denke auch, dass dem Erbauer diese Mangel aufgefallen ist, denn es ist schon bemerkenswert, dass die Haltungen der Glaswände so ausgerichtet sind, dass diese dem Mißstand entgegen wirken, hier ist also die Differenz der Glasscheiben nicht so deutlich, wie die der Handläufe.

Sicher habe ich meine Meinung so nach und nach gebildet, ist eben nur die Frage, ob ich damit richtig liege und daher die Frage hier und die Hoffung auf eine objektive Meinung Anderer.
Die Messangaben sich gerundet, richtig. Sind aber höchst 1-2 mm, kann aber die korrekten Angaben nachreichen bzw. korrigieren.
Vielen Dank auf jeden Fall für Deine ehrliche Meinung.

Klar ist das ein Mangel !

Und wie kann es denn überhaupt passieren, das die Geländer nicht passen und durch bewusst schiefe Montage passend gemacht werden ?

Es wurde doch nach Erstellen der Wand ausgemessen oder nicht ?

Warum ist das Wandende nicht gekürzt worden, das sollte sogar nachträglich leicht auf der Baustelle möglich sein ?

Entweder es wird dort fest eingemauert (unüblich, denn dann könnte man auch tiefer rein und korrigieren)) oder es hat eine Flanschplatte dran, die trennt man ab. kürzt das Rohr und schweißt sie wieder dran. Etwas verputzen und es passt.

ich finde es auch mind. optisch unschön, das oberer Brüstungshandlauf und der treppenhandlauf am Treppenende in 2 stumpfen Rohrstücken enden.
Da hätte man einen verbindenden Halbkreis ansetzen soll, der eine durchgehende Linie bildet.

MfG
duck313

Man sollte sich die Fotos schon bis zum Ende anschauen.

da ist ja gar kein Wandflansch. Also kann man doch das Rohr einfach kürzen.
Endstopfen raus, absägen, verputzen, Stopfen wieder rein.
Und dann alles neu ausrichten …
Mag sein, man müsste dazu auch den kleinen Verbindungssteg zw. den 2 Pfosten trennen und später neu anschweißen.

die Treppe wurde im Rohbau vermessen und auch noch im Rohbau eingebaut. Eine Abnahme direkt nach Einbau gab es nicht. Leider haben wir den Mangel erst sehr spät gesehen, da war die Wand schon verputzt. Allerdings wurde auch das Gelände direkt nach Einbau in Luftpolsterfolie schützend eingepackt, diese haben erst nach dem Einzug entfernt, auf unserer Sicht war die Treppe ja auch noch nicht fertig. Die Mängel haben wir aber vor dem Einzug aufgeführt, da war aber eben die Wand schon verputzt uns tapeziert.

Hab’ nun nochmals genau gemessen:
Messpunkt 1 (Handlaufende): 6,8 cm
Messpunkt 2 (Treffpunkt der Handäufe am Ende des Brüstungsgeländes und Mitte des Steigungsgeländers´): 4,9 cm
Distanz der beiden Messpunkte: 134 cm
Differenz von 1,9 cm auf 134 cm

Wow, ich hab jetzt nicht alles im Detail gelesen, aber du solltest dir vllt. eine Art Gutachten erstellen lassen, von jemandem der Ahnung hat. Die Abweichungen sind ja schon enorm. Sowas hab ich noch nie gesehen. Hast du denn den Erbauer schon zum Ausgleich aufgefordert? (sorry falls du die Frage bereits beantwortet hast, hab wie gesagt nicht alles im Detail gelesen)?

Empfehlen kann ich dir wie gesagt ein Gutachten vom Fachmann, wie friedrich-treppenbau.de

Die sitzen wahrscheinlich nicht bei dir um die Ecke, aber vllt kannst du die Bilder mal hinschicken und um Rat bitten!

MOD Selina: Link nicht klick bar gemacht.
[1]: http://friedrich-treppenbau.de/