hallo liebe leute,
angenommen jemand hätte bei einem Möbelhändler Möbel gekauft, die im Preis ermäßigt waren. Nun weisen die Möbel einen Schaden auf, der auch vom Möbelhaus dokumentiert wurde. Das Möbelhaus weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der Ermäßigung weine regulierung (in welcher Art auch immer) nicht seiten des Möbelhauses möglich sei.
Kann der Käufer berechtigt davon ausgehen, dass die Aussage des Möbelhauses ohne rechtlichen halt ist?
Wäre schön wenn Ihr mir eine Rechtsgrundlage nennen könntet.
Danke
Moinsen!
Kann der Käufer berechtigt davon ausgehen, dass die Aussage
des Möbelhauses ohne rechtlichen halt ist?
Was den für einen rechtlichen Halt? Man klärt über den Zustand der Ware auf, nennt für diesen Zustand einen Preis, und ein Vertrag kommt zustande. Was willst Du? Weniger Geld bezahlen, obwohl schon reduziert? Einen Mangel beheben lassen, der keiner war, weil die Ware doch so beschrieben war!? Was ist, wenn ich von einem Händler einen Unfallwagen, Totalschaden, kaufe…? Ihn dann verklagen?
Wäre schön wenn Ihr mir eine Rechtsgrundlage nennen könntet.
Wär schön, wenn ich die Frage verstehen würde…
Die Möbel sind bereits gekauft! Nach einiger Zeit ist ein Schaden bei den Möbel aufgetreten, der offensichtlich als Produktionsfehler zu klassifizieren ist. Der Schaden war beim Kauf nicht vorhanden!!! Die Reduzierung des Preises beruhte darauf, dass die Möbel auslaufmodele waren und die letzten!!!
ich hoffe jetzt ist der Fall klarer
Die Möbel sind bereits gekauft! Nach einiger Zeit ist ein
Schaden bei den Möbel aufgetreten, der offensichtlich als
Produktionsfehler zu klassifizieren ist. Der Schaden war beim
Kauf nicht vorhanden!!! Die Reduzierung des Preises beruhte
darauf, dass die Möbel auslaufmodele waren und die letzten!!!
Dann gilt - wie üblich - FAQ:1152
Gruß,
Christian
P.S.
!!!
Moinsen!
Nun weisen die Möbel einen Schaden auf, der auch vom Möbelhaus
dokumentiert wurde. Das Möbelhaus weist jedoch darauf hin, dass
aufgrund der Ermäßigung eine regulierung (in welcher Art auch immer)
nicht seiten des Möbelhauses möglich sei.
Sorry, das las sich echt so, als ob schon beim Kauf alles „dokumentiert“ war…
So, dann kanns ja nun losgehen!
Ware zu reduzieren hat natürlich nichts damit zu tun, dass eine Ware nicht mängelfrei sein muss. Höchstens das Umtauschrecht könnte eingeschränkt werden, aber dafür gibt es rechtlich eh keine Handhabe.
Ansonsten gelten für Deinen Vertrag die gleichen rechtlichen Ansprüche auf Mängelfreiheit, wie bei jeder anderen Neuware auch:
-Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
-Rücktrittsrecht (§ 437 Nr. 2 BGB)
-Minderung (§ 441 BGB),
-Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB)
Gruß
Markus