Mangel bei Gebrauchtwagen

Hallo zusammen,
vorab vielen Dank für eure Hilfe.

Gebrauchtwagen gekauft. Testfahrt alles okay aber nicht über die Autobahn gefahren. Erste Autobahnfahrt -> Ausfall Servotronic. Fachwerkstatt sagt Lenksäulensteuergerät kaputt. Den kompletten Fehlerbericht dem Händler geschickt + Händler angerufen + angeschrieben mit Frist (3 Wochen) zur Nachbesserung.

Dieser sagt er kümmert sich drum. 1 Tag nach Frist kommt ein Brief vom KFZ Verbund -> Bitte zum Händler fahren Mangel zeigen. Händler hat aber keine Werkstatt und hat von mir den kompletten Fehlerbericht der Fachwerkstatt schon bekommen. Der Elektronikfehler tritt auch nicht immer auf und Händler ist 200km weit weg.

Händler weigert sich den Mangel zu beheben bzw. die Reparatur zu zahlen.

Frage: Muss ich zum Händler fahren und ihm den Mangel zeigen? Der Händler hat keine Werkstatt und will mir die Fehlersuche in Rechnung stellen wenn es sich als „mängelfrei“ rausstellt. Reicht der Fehlerbericht der Fachwerkstatt mit Kostenvoranschlag nicht als Mangelbeweis?

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße

Hallo !

Händler weigert sich den Mangel zu beheben bzw. die Reparatur
zu zahlen.

Frage: Muss ich zum Händler fahren und ihm den Mangel zeigen?

Ja,natürlich ! Denn nur der Händler gibt die gesetzliche Gewährleistung,die man ja offensichtlich beanspruchen will und m.E. nach so kurzer Zeit auch zu recht.

Der Händler hat keine Werkstatt und will mir die Fehlersuche
in Rechnung stellen wenn es sich als „mängelfrei“ rausstellt.

Er muss doch auch keine Werkstatt haben,das ist sein Problem,dann muss er es eben selbst in eine Werkstatt geben.

Reicht der Fehlerbericht der Fachwerkstatt mit
Kostenvoranschlag nicht als Mangelbeweis?

Nein. Jedenfalls nicht so ohne weiteres,Händler braucht das nicht anerkennen.
Aber Händler muss ja selbst BEWEISEN,Steuergerät war zum Kaufzeitpunkt OK,wie will er das machen ? Dazu muss er ja ebenfalls ein Sachverständigen-Gutachten machen lassen.
Aber ist auch sein Problem.

Und sollte es ihm gelingen,den Beweis zu führen,dann muss der Kunde auch die Überprüfung bezahlen,denn die Mängelrüge erfolgte ja zu Unrecht.

Ich frage mich immer wieder,wie man ein Auto bei einem weit entfernten Händler kauften mag,wo doch alle kommenden Reklamationen nur Schwierigkeiten bringen werden.
Denn es ist m.E. nach nicht ganz klar,ob der Händler bei berechtigtem Mangel auch die Transportkosten tragen müsste,also PKW etwa aufgeladen abholt oder die Kosten bei Selbstanlieferung erstatten muss.

MfG
duck313

Hallo zusammen,

Ja,natürlich ! Denn nur der Händler gibt die gesetzliche
Gewährleistung,die man ja offensichtlich beanspruchen will und
m.E. nach so kurzer Zeit auch zu recht.

Das sehe ich genauso. Wobei ich jetzt mal davon ausgehe, dass keine Werksgarantie mehr besteht und man bei einer eventuellen Gebrauchtwagengarantie selber was zuzahlen müsste.

Ich frage mich immer wieder,wie man ein Auto bei einem weit
entfernten Händler kauften mag,wo doch alle kommenden
Reklamationen nur Schwierigkeiten bringen werden.

Geiz ist nun mal geil.

Denn es ist m.E. nach nicht ganz klar,ob der Händler bei
berechtigtem Mangel auch die Transportkosten tragen
müsste,also PKW etwa aufgeladen abholt oder die Kosten bei
Selbstanlieferung erstatten muss.

Ich meine dass er das muss, bin mir aber auch nicht ganz sicher.

Beste Grüße
Guido