Mängel beim Hauskauf

Hallo…
Familie G kauft eine Doppelhaushälfte und nach dem Einzug entdeckt sie Mängel, die der Verkäufer verschwiegen hat,
Zum Beispiel ist die Elektrik nicht erneuert obwohl er dieses im Expose und auch mündlich als erneuert beschrieben hatte und nun muss Familie G die Elektrik komplett erneuern,

Könnte sich Familie G vom Verkäufer die Unkosten zurückerstatten lassen?

Das habe ich noch nie erlebt oder gelesen, das die Elektrik komplett erneuert werden muß.
Warum soll die Elektrik komplett erneuert werden?

MfG kheinz

Hallo,
ist „mal wieder“ ein Fall von „am falschen Ende gespart“ - 100 TEUR für ein Haus ausgegeben, aber die 5 TEUR für den Sachverständigen gespart…

Mal im Ernst: steht das mit der erneuerten Elektrik im Vertrag oder nur im Exposé?
Im Vertrag: dann könnte es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handeln - wo man den Verkäufer mit in die Pflicht nehmen kann -
nur im Exposé: Pech - da geht auf rechtlichem Wege mE nichts.

Gruß
HaweThie

Sicher könnte sie sich das.

Das Problem wird aber sein, was nun wirklich genau vereinbart war zum Zustand der Elektrik.

„Elektrik erneuert“ kann man leider mehrdeutig auslegen.

Erneuern = neu machen… Ist das aber alles neu machen ? So als ob eine E-Installation erstmalig und dann nach aktuellen Richtlinien eingebaut würde ? Alle Leitungen neu, neuer Verteiler, neue Schalter und Steckdosen, angepasste Anzahl an moderne Erfordernisse, mehr Stromkreise usw.

dazu müsste man aber erst mal erfahren, was man vorgefunden hatte und was man beabsichtigte zu erneuern.

Man hat doch bei Besichtigung auch den sichtbaren Teil der Elektrik gesehen, also Schalter und Steckdosen, Lichtauslässe und Sicherungskasten und Zählerschrank.
daraus kann man doch schon was erkennen, ob die Aussage „Elektrik erneuert“ zutreffen kann oder nicht. Und wenn nicht, frage ich gezielt nach was denn nun genau „erneuert“ bedeutet.

Ich würde auch den bloßen Tausch der alten Lichtschalter und Steckdosen gegen moderne Geräte als „Erneuerung“ bezeichnen.
Oder auch nur den Umbau des Sicherungskastens von Schmelzsicherungen auf Automaten und/oder den Einbau von FI-Schutzschalter(n).

MfG
duck313

Hallo, ich weiß von Familie G nur, daß, nachdem der Sicherungskasten aufgeschraubt wurde ( diesmal durch eine Fachfirma) erst dann feststellte, das zum Teil die Kabel nicht fachgerecht angeschlossen und der sogenannte FI Schalter keiner war und auch nicht mal angeschlossen war.
Dieses war als Nichtfachmann nicht zu sehen,zumal alles aufgeschraubt und geprüft werden musste.
Auch die fehlerhaften Anschlüssen konnten nicht erkannt werden ohne alles aufzuschrauben.
Laut Aussage des Fachmanns sehr abenteuerlich und auch gefährlich,da kein Personenschutz besteht und er sich wundert,das nichts schlimmeres passiert ist,
Die Stadtwerke hätten alles abgeklemmt,da es nicht zulässig ist.( so sagt der Fachmann)

Nachsatz : Es hilft Familie G. nicht …was sie hätten und was sie nicht !