Mangel Einbauküche Streit mit Küchenstudio

Hallo,

nehmen wir an jemand hat in einem Küchenstudio seine Einbauküche gekauft. Diese wird ihm geliefert und aufgebaut.
Nach wenigen Monaten quillt die Arbeitsplatte leicht an der einen Ecke des Kochfeldes auf, weil wohl Wasser rein gelaufen ist.
Die Spüle ist kaum 10cm vom Kochfeld entfernt (Design wurde vom Studio am Computer entworden und die Küche wurde vor Ort ausgemessen).

Nun hätte der Pechvogel erstens das Problem, dass die Arbeitsplatte leicht aufgequillt ist.
Und zweitens hätte er die Befürchtung, dass es schlimmer wird, wenn nichts dagegen getan wird.

Er hätte noch eine Restzahlung von 200€ zu zahlen, die das Studio an ein Inkassobüro abzutreten droht, falls nicht fristgerecht gezahlt werde.
Im weiteren Schreiben:
[…]
ausserdem begutchtete Hr. … die von Ihnen reklamierte Arbeitsplatte.
nach Rücksprache mit ihm können wir Ihnen bestätigen, dass es sich hierbei um einen unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen, da die Platte aufquillt obwohl die sie durch unseren Monteur versiegelt wurde.
Aus diesem grund stellt sich für uns keine Reklamation dar. Jedoch können wir Ihnen aus Wunsch die Arbeitsplatten gegen Berechnung zu einem Sonderpreis austauschen.
[…]

Wie könnte man sich dagegen wehren? Wie sollte man in so einem Falle vorgehen? Sollte man die 200€ Restzahlung unabhängig von der Reklamation zahlen?

Ich danke schon mal vorab 1000 mal für jede Hilfe!!!

Viele Grüße

maho

Hallo,

nehmen wir an jemand hat in einem Küchenstudio seine
Einbauküche gekauft. Diese wird ihm geliefert und aufgebaut.
Nach wenigen Monaten quillt die Arbeitsplatte leicht an der
einen Ecke des Kochfeldes auf, weil wohl Wasser rein gelaufen
ist.
Die Spüle ist kaum 10cm vom Kochfeld entfernt (Design wurde
vom Studio am Computer entworden und die Küche wurde vor Ort
ausgemessen).

Nun hätte der Pechvogel erstens das Problem, dass die
Arbeitsplatte leicht aufgequillt ist.
Und zweitens hätte er die Befürchtung, dass es schlimmer wird,
wenn nichts dagegen getan wird.

Er hätte noch eine Restzahlung von 200€ zu zahlen, die das
Studio an ein Inkassobüro abzutreten droht, falls nicht
fristgerecht gezahlt werde.
Im weiteren Schreiben:
[…]
ausserdem begutchtete Hr. … die von Ihnen reklamierte
Arbeitsplatte.
nach Rücksprache mit ihm können wir Ihnen bestätigen, dass es
sich hierbei um einen unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen,

da die Platte aufquillt obwohl die sie durch unseren Monteur
versiegelt wurde.

Kann wohl nicht sein -es ist unsachgemäß versiegelt oder der Durchbruch wurde überhaupt nicht versiegelt. (Sägeflächen)

Aus diesem grund stellt sich für uns keine Reklamation dar.
Jedoch können wir Ihnen aus Wunsch die Arbeitsplatten gegen
Berechnung zu einem Sonderpreis austauschen.

Das hätten die wohl gern

Nachbessern müssen die. Frist setzen per Einwurfeinschreiben.
14Tg sollten reichen, gleich androhen, daß man nach verstreichen der Frist eine andere Firma beauftragen wird mit der Mangelbeseitigung.
Bezüglich der 200 erklären Sie die Aufrechnung mit Ihrem Schaden an der Sache. Das muss dann das Inkassobüro auch gegen sich gelten lassen.

Jakob

[…]

Wie könnte man sich dagegen wehren? Wie sollte man in so einem
Falle vorgehen? Sollte man die 200€ Restzahlung unabhängig von
der Reklamation zahlen?

Nein natürlich nicht zahlen.

Ich danke schon mal vorab 1000 mal für jede Hilfe!!!

Viele Grüße

maho

Der Monteur hat mit Solikon versiegelt. Aber genau an der Stelle wo aufgequollen ist, fehlt das Silikon…
Darauf meint der Idiot von Reklamationsabteilung:
Das hätte der Monteur gar nicht machen sollen, weil das verboten ist in Herdnähe Silikon zu verwenden. nach dem Motto, ich solle froh sein, dass er überhaupt versiegelt hat.

Die Frage ist, was ich verlangen kann? Die Arbeitsplatte komplett tauschen und diesmal richtig versiegeln?
Oder Preisnachlaß und dazu richtig versiegeln?
Das erste wäre mir ehrlich gesagt lieber. habe eine neue Küche für sehr viel geld und nach wenigen Monaten das Theater, weil nicht sauber gearbeitet wurde.
Die sagen, wir müssen übertrieben viel Wasser auf die Platte gegeben haben, damit das passieren konnte.
Ich finde das unglaublich!!!

Ich überlege, einen Anwalt einzuschalten. Meine Rechtschutz hat mir schon eine Deckungszusage gegeben. Was für ein Fachgebiet muss es sein? Kennt jemand einen guten Anwalt in Stuttgart, der in solchen Themen fit ist?
Ich möchte aber trotzdem jetzt am Wochenende schon ein Brief verfassen mit Fristsetzung und Aufrechung des Restzahlung.
Wie sollte der Brief korrekt aussehen, auf was sollte ich acht geben im Brief?

Was für einen Anwalt muss man bei so einem Problem aufsuchen?
Wie geht man vor, um einen „guten“ Anwalt zu finden? Evtl. über das Internet?

Ich kann nur abraten von selbstverfassten Briefen wenn man Rechtschutz hat.
Schreibe lieber deinem Anwewalt in Spe
Um was es geht, was Du haben möchtest
Ich will Geld zurück alles ein Teil halt was ER erreichen soll.
Genaue Beschreibung der Lage der Dinge.
Mit Zeugenangabe Ladungsfähiger Adr.
und was die aussagen werden.
Beweisfoto´s sind immer gut sowas wird einfach nach Aktenlage entschieden.
Jakob

Vorsicht vor dem Forumstroll BerndW

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