Mangel Kälte

Also der Mieter wohnt in einer nicht gerade alten, aber auch
nicht neuen Wohnung, Baujahr ca. 1970 denkt er. Die Heizkosten
für 1 Zimmer von 27qm belaufen sich auf knapp 70€ im Monat,
was etwas viel ist wie er meint, da es ja nur ein Zimmer ist
was geheizt wird und dann wir es auch nur 17, maximal 18° auf
Stufe 3-4. Ist dies nicht ein Mangel, der verschwiegen wurde?

NEIN

Da der Einzug auch im Hochsommer war, konnte dies nicht vom
Mieter festgestellt werden.

Obwohl das Thema nun schon lange diskutiert wird, sind erst damit > Bj ca. 1970 sinnvolle Anworten überhaupt möglich.

Ein Mangel ist eine negative Abweichung vom vertragsgemässen Zustand bzw. (mangels expliziter Zustandsbeschreibung/Eigenschaftszusicherung) das, was der Mieter üblicherweise entsprechend dem Baujahr erwarten durfte.

Ein Mangel würde also vorliegen, wenn die vorhandene Heizanlage es nicht schafft, die Räume auf 20-22° zu halten.
Darüber macht es aber keinerlei Sinn zu spekulieren, solange sich der Mieter schlicht weigert, die vorhandene Heizmöglichkeit auch auszunutzen:

2 Heizungen in einem 28qm Zimmer 3 Stunden auf Stufe 4 und kommt gerade so auf 16-17 Grad

Wenn ein Mangel vorliegen würde, könnte/müsste der VM Abhilfe schaffen - möglich wäre dies z.B. durch Änderung der Einstellungen der Heizanlage, Einbau größer dimensionierter Heizkörper = „Lieferung“ von mehr Wärme = höhere Heizkosten … (das will der Mieter aber offensichtlich nicht)

Der Mieter heizt nicht auf Stufe 5, da der Gasverbrauch in unermessliche steigt, und da man in keiner normalen Wohnung 24 Stunden lang auf Stufe 5 heizen muss.

Nun ich kenne viele Wohnungen (gerade aus der Zeit vor der Ölkrise) bei denen genau das der Fall ist, weil Wärmedämmung/Isolierung damals noch ganz exotisch und nicht üblich war.

„Hohe Heizkosten“ sind jedenfalls kein Mangel - sofern nicht eine bestimmte Höhe von Heizkosten explizit zugesichert wurde (was äusserst ungewöhnlich sein dürfte bzw. durch ständig steigende Preise/unterschiedliche Heizgewohnheiten+Wärmebedürfnisse unmöglich).

Ein Anspruch auf Wärmedämmung bestünde, wenn die zum Zeitpunkt der Erbauung geltenden Vorschriften nicht eingehalten wurden.
Erstmals wurden hierzu im Jahr 1978 Vorschriften erlassen …
http://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4rmeschutzverordnung

Wenn kein bestimmer Isolierstandard geschuldet ist, liegt auch kein Mangel vor. Sollte der Vermieter den energetischen Zustand der Wohnung anheben, darf die Miete im Rahmen § 559 BGB erhöht werden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

siehe auch hier - gleiche Fragestellung: Unzureichende Wärmedämmung
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unzureichende-W%C3%A…

und ganz ausführlich, mit Urteilsverweisen > Vortrag Sternel - Mietgerichtstag
Energiepass und Gewährleistung
z.B. Seite 5/Pkt 3. b)
http://mietgerichtstag.de/downloads/vortrag06sternel…

mal angenommen, die vormieterin hat dem nachmieter falsche angaben bezüglich der gas/strompreise gemacht, dann hat der nachmieter einfach pech gehabt? der vermieter konnte keine angaben hierzu machen. mal angenommen der nachmieter unterschreibt einen 2 jahres vertrag, merkt aber nach einzug, dass so einige angaben der vormieterin nicht stimmen, dann hat er einfach pech gehabt, weil diese aussagen mündlich waren?