In einer Wohnung heizt der Mieter mit 2 Heizungen in einem 28qm Zimmer 3 Stunden auf Stufe 4 und kommt gerade so auf 16-17 Grad. Die Wohnung befindet sich über Garagen, was der Mieter erst bei Einzug erkannte. Die Kälte von unten ist sehr stark. Handelt es sich hierbei um einen verdeckten Mangel?
Dazu muss man das ganze selbst sehen . Ist ein solcher Mangel ein Kündigungsgründ seiten des Mieters, wenn dieser einen Zeitmietvertrag unterzeichnet hat?
Dann mach Fotos *g*
Ne, aber jetzt ernsthaft, ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, wie man Garagen bauen kann, die nicht ins Auge fallen.
Ist ein solcher
Mangel ein Kündigungsgründ seiten des Mieters, wenn dieser
einen Zeitmietvertrag unterzeichnet hat?
Ich würde meinen, daß man erst den Vermieter auffordern muß, den Mangel abzustellen. Wie Hans schon geschrieben hat, muß eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht werden.
Eine Mietminderung sollte also auf jeden Fall drinnen sein.
Die Wohnung ist im EG, man geht ebenerdig rein und wenn man am ende zum fenster raus schaut, ist man nicht mehr ebenerdig und kann gegenüber garagen sehen, dass sich unter der wohnung kein keller, sonder auch garagen befinden wusste der mieter nicht, da es auch keinen hinweis gab. komplizierte geschichte . Auf Nachfragen einer besseren isolierung wurde nur geantwortet, kostet 10.000€ und dafür wird die miete erhöht
es hilft nix,du musst jetzt deinen ganzen mut zusammen nehmen und den vermieter schriftlich auffordern,dafür zu sorgen,dass deine wohnung vernünftig zu beheizen ist!(mit fristsetzung)
In einer Wohnung heizt der Mieter mit 2 Heizungen in einem
28qm Zimmer 3 Stunden auf Stufe 4 und kommt gerade so auf
16-17 Grad.
Bezieht sich die Stufe auf die Thermostatventile am Heizkörper? Warum heizt der Mieter nur auf Stufe 4 und nicht auf Stufe 5? Was passiert nach den drei Stunden? Ist das der Dauerzustand oder ist es ein Problem in der Übergangszeit? Sind die Heizkörper komplett warm oder nur zur Hälfte (Luft im System, Pumpe zu niedrig eingestellt)?
Die Thermostatventile sind P-Regler. Wenn die Vorlauftemperatur zu niedrig eingestellt ist (in der Übergangszeit ist unter Umständen die Heizungssteuerung einfach zu langsam - ebenfalls Einstellungssache) wird die Raumtemperatur dann nicht mehr schon auf Stufe 3, sondern erst auf 4 oder gar 5 erreicht. Eine höhere Vorlauftemperatur (und damit eine höhere Verstärkung im Regelkreis) behebt dann das Problem vielleicht schon.
Der Mieter heizt nicht auf Stufe 5, da der Gasverbrauch in unermessliche steigt, und da man in keiner normalen Wohnung 24 Stunden lang auf Stufe 5 heizen muss. Die Temperatur der Wohnung sinkt nach ausschalten sofort ab, was anscheinend Folge der mangelhaften Isolierung ist, was dem Mieter vor Einzug im Sommer nicht bekannt war.
Die Gastherme ist auch nicht Mängelfrei, da sie manchmal ausfällt un der mieter sie wieder einschaltern muss. Heizungsfirma war auch schon vor ort und konnte den mangel bisher nicht beseitigen
Da bin ich mir nicht mehr so sicher. Es wird ja geschrieben, daß der Mieter nicht auf höchster Stufe heizen möchte, wegen des Gasverbrauches.
Die Wohnung könnte also auf die erforderlichen Temperaturen gebracht werden. Ob schlechte Isolierung generell als Mietminderungsgrund ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Denn es dürfte auf viele alte Wohnungen zutreffen, daß die Heizkosten aufgrund schlechter Isolierung höher sind, als bei neuen.
Also der Mieter wohnt in einer nicht gerade alten, aber auch nicht neuen Wohnung, Baujahr ca. 1970 denkt er. Die Heizkosten für 1 Zimmer von 27qm belaufen sich auf knapp 70€ im Monat, was etwas viel ist wie er meint, da es ja nur ein Zimmer ist was geheizt wird und dann wir es auch nur 17, maximal 18° auf Stufe 3-4. Ist dies nicht ein Mangel, der verschwiegen wurde? Da der Einzug auch im Hochsommer war, konnte dies nicht vom Mieter festgestellt werden.