Mangel nach Autokauf

Hallo liebes Forum,

o.g. Thematik schon oft behandelt doch in Einzelfällen immer wieder anders:smile:

angenommen es wird über Ebay ein Auto ersteigert (Privatkauf) bei dem sich nach ca. 7 Monate herausstellt, dass eine ABE zu den Felgen nicht existiert und der TÜV dies als erheblichen Mangel identifiziert. Zuvor auch noch für Reifen ca. 500€ ausgegeben wurden. Der Verkäufer jedoch von einer ABE nichts weiß jedoch nach seinem Kauf selbst beim TÜV war. Daraus würde man doch die Schlußfolgerung ziehen, dass bei der letzten TÜV-Abnahme entweder eine ABE vorlag oder die Felgen anschließend aufgezogen wurden.
Könnte man im letzteren Fall von einer arglistigen Täuschung ausgehen da der Käufer an eine Standardausführung der Felgen glaubte?

Zudem die im letzten TÜV-Bericht aufgeführten Mängel nicht beseitigt sind und sich dies erst bei der folgenden Abnahme herausstellt. Natürlich davon ausgegangen die genanntten Mängel sind nicht im Kaufvetrag aufgeführt.

Falls verständlich, sollte man sich Rechtsberatung holen?

Hoffe ich habe es einigermaßen anschaulich erläutert?

Grüße
Franz

Mangel während Autokauf
Hi Franz!

angenommen es wird über Ebay ein Auto ersteigert (Privatkauf)
bei dem sich nach ca. 7 Monate herausstellt, dass eine ABE zu
den Felgen nicht existiert

na ja… man hätte ja bei der Besichtigung danach fragen oder schauen können.

Daraus würde
man doch die Schlußfolgerung ziehen, dass bei der letzten
TÜV-Abnahme entweder eine ABE vorlag oder die Felgen
anschließend aufgezogen wurden.

… oder der TÜV an dieser Stelle nicht so genau hingeschaut hat…

Könnte man im letzteren Fall von einer arglistigen Täuschung
ausgehen da der Käufer an eine Standardausführung der Felgen
glaubte?

Der Käufer hätte es hinterfragen oder kontrollieren können…

Zudem die im letzten TÜV-Bericht aufgeführten Mängel nicht
beseitigt sind und sich dies erst bei der folgenden Abnahme
herausstellt. Natürlich davon ausgegangen die genanntten
Mängel sind nicht im Kaufvetrag aufgeführt.

Ich gehe davon aus, dass beim Kauf auch der TÜV-Bericht übergeben wurde.
Als Käufer sind die dort aufgeführten Mängel spätestens vor der Unterschrift unter dem Kaufvertrag zu hinterfragen.

Es liest sich so, als wäre ein Käufer recht blauäugig in einen Autokauf eingestiegen. Ob der Verkäufer sich noch daran erinnern kann, welche Felgen montiert waren? Kann ja sein, dass der Käufer selbst diese nach dem Kauf montiert hat.

Bei Übergabe des TÜV-Berichtes mit Mängeln sollte ein Käufer hinterfragen, ob diese Mängel behoben sind.
Ansonsten kann man diese auch als bekannt voraussetzen.

Was da auch immer passiert ist - sieht nicht gut aus für den Käufer.

LG Ulli

Hallo,

angenommen es wird über Ebay ein Auto ersteigert (Privatkauf)

wurde die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt?

bei dem sich nach ca. 7 Monate herausstellt, dass eine ABE zu
den Felgen nicht existiert und der TÜV dies als erheblichen
Mangel identifiziert. Zuvor auch noch für Reifen ca. 500€
ausgegeben wurden. Der Verkäufer jedoch von einer ABE nichts
weiß jedoch nach seinem Kauf selbst beim TÜV war. Daraus würde
man doch die Schlußfolgerung ziehen, dass bei der letzten
TÜV-Abnahme entweder eine ABE vorlag oder die Felgen
anschließend aufgezogen wurden.

Sehe ich nicht so. Der TÜV sieht auch nicht alles. Ob der Verkäufer überhaupt wusste dass es sich nicht um die originalen Felgen handelt?

Könnte man im letzteren Fall von einer arglistigen Täuschung
ausgehen da der Käufer an eine Standardausführung der Felgen
glaubte?

Das halte ich für sehr weit hergeholt. Die Beweislast läge in jedem Fall beim Käufer und diese Behauptung stichhaltig zu beweisen dürfte schwer bis unmöglich sein.

Zudem die im letzten TÜV-Bericht aufgeführten Mängel nicht
beseitigt sind und sich dies erst bei der folgenden Abnahme
herausstellt. Natürlich davon ausgegangen die genanntten
Mängel sind nicht im Kaufvetrag aufgeführt.

Moment. Wo kommt denn der TÜV Bericht her? Den kann der Käufer ja nur vom Verkäufer bekommen haben. Somit muss dem Käufer doch bekannt gewesen sein, dass Mängel vorhanden waren.

Falls verständlich, sollte man sich Rechtsberatung holen?

Beraten lassen kann man sich immer. Die Juristen müssen auch zusehen, dass der Kühlschrank voll ist.

Fakt ist auf jeden Fall, dass die gesamte Beweislast beim Käufer liegt. Das macht die Sache sicher nicht einfach.

Gruß

S.J.

Hallo liebes Forum,

Eure angeführten bedenken sind durchaus berechtigt! Trotzdem sollten bekannte Mängel aufgeführt oder beseitigt werden. Was nun erhebliche Mängel sind die im Kaufvertrag angeführt werden müssen ist natürlich eine andere Frage. Das Auto wäre laut TÜV nicht fahrberechtigt. D.h. ein schwerwiegender Mangel. Da das Auto zuvor eine Prüfung überstanden hat bzw. hätte muss sich sich doch an den Felgen etwas verändert haben. Wen der TÜV zuvor pennt, nun ja wessen Schuld ist das:smile: Auch ist mit bewußt, dass die Beweislast beim Käufer liegt…Hm, schwierig