Mangel oder nicht?

Hallo,

angenommen jemand ersteigert ein Slider-Handy. In der Beschreibung steht, dass das Handy rund 1,5 Jahre alt und so gut wie unbenutzt sei. Ob es noch Garantie darauf gäbe wüßte man nicht. Eine Rechnung des Händlers läge bei.

Der einzige Mangel den der Verkäufer bemerkt hätte,wäre dass das Display hin und wieder nur monochrom anzeigen würde, wenn man im Menü herumspielt.

Jemand hätte das Telefon trotzdem gekauft und alles klappt, das Telefon sieht wirklich aus wie neu. Allerdings stellt sich sofort heraus, dass das Display sehr sehr oft nur monochrom anzeigt und auch immer wieder ganz dunkel wird und gar nichts mehr anzeigt. Laut Recherche wäre das ein bekanntes Problem bei diesem Telefon und man müßte das Flexband auswechseln lassen.

Läge jetzt ein berechtigter Grund vor, das Gerät zurück zu geben? Falls die Gewährleistung greifen würde, wäre es egal, dass das Telefon weiterverkauft wurde?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Didi

Hallo,

Jemand hätte das Telefon trotzdem gekauft und alles klappt,
das Telefon sieht wirklich aus wie neu. Allerdings stellt sich
sofort heraus, dass das Display sehr sehr oft nur monochrom
anzeigt und auch immer wieder ganz dunkel wird und gar nichts
mehr anzeigt. Laut Recherche wäre das ein bekanntes Problem
bei diesem Telefon und man müßte das Flexband auswechseln
lassen.

meine Einschätzung:

BGB §434 sagt:

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Da Mängel bekannt waren, die nur eine eingeschränkte Funktion zulassen, dürfte es hier schwierig werden, Mängelansprüche zu stellen. Es stellt sich auch die Frage, was der Käufer eines bekanntermaßen defekten Gerätes üblicherweise erwarten kann.

Läge jetzt ein berechtigter Grund vor, das Gerät zurück zu
geben? Falls die Gewährleistung greifen würde, wäre es egal,
dass das Telefon weiterverkauft wurde?

Zurück geben an wen? Wer will hier Ansprüche gegen wen stellen und was ist mit „weiterverkauft“ gemeint.

Ansprüche hat grundsätzlich der Käufer dem Verkäufer gegenüber. Verkauft Händler A an Käufer B und der verkauft das Teil an Käufer C weiter, hat C keinen Anspruch gegen A, da kein Vertragsverhältnis zwischen den beiden besteht. Aber selbst B hätte A gegenüber kaum Chancen seine Ansprüche geltend zu machen, da er nach 1,5 Jahren beweisen müsste, dass der Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist, der bereits bei Gefahrübergang bestand.

Gruß

S.J.

Hi Steve,

Deine Fachkenntnis bestätigt mein Bauchgefühl.

Danke und Gruß
Didi

Da Mängel bekannt waren, die nur eine eingeschränkte Funktion
zulassen, dürfte es hier schwierig werden, Mängelansprüche zu
stellen. Es stellt sich auch die Frage, was der Käufer eines
bekanntermaßen defekten Gerätes üblicherweise erwarten kann.

auf den subsidiären mängelbegriff des § 434 I 2 bgb kommt es nicht an, da man bereits von einer vereinbarten beschaffenheit nach S.1 ausgehen kann, wofür grds. die beschreibung der soll-beschaffenheit ausreicht (umstr.; a.A. z.b. MK).

hier kann man auf zwei unterschiedlichen wegen zum vorliegen eines mangels nach § 433 I 1 bgb kommen:

a) die häufigkeit des beschriebenen mangels tritt laut beschreibung nur ab und zu auf, während die anzeige in wirklichkeit „sehr sehr oft“ nur monochrom angezeigt wird

b)der bildschirm wird völlig schwarz

die frage, ob ein mangel vorliegt, ist daher sehr einfach zu beantworten.
aber selbst wenn man auf § 434 I 2 bgb abstellt, liegt ein mangel vor, da bei einem handy (wie neu) nach 1,5jahren nicht von einem „sehr sehr oft“ auftretenden schwarzen bildschirm ausgegangen werden kann.
(§ 442 bgb scheidet bzgl. des schwarzen bildschirms aus, da monochrom weder im wissenschaftlichen noch im umgangssprachlichen sinn als schwarzer bildschirm zu verstehen ist)