Hi again,
eigentlich sind Verschleißteile alle Teile die sich durch Abnutzung „selbst aufbrauchen“
Kupplung, Bremsen, Reifen, Polster, sogar Auspuff zählt dazu…
Also immer wenn es „normal“ ist, dass das teil kaputt geht.
Altersbedingter Verschleiß ist aber etwas anderes.
Wenn es normal ist, dass dieses bestimmte Bauteil bei einem Kfz dieses Alters defekt wird/ist… zählt es zum altersbedingten Verschleiß.
Ein Kühler ist also kein eigentliches Verschleißteil… wenn der Wagen jedoch schon (z.B.)20 Jahre alt ist, ist es nromal wenn der Kühler kaputt geht… dann ist es altersbedingter Verschleiß… und damit eben nciht in der Gewährleistung.
Eas kommt dabei aber auch uimmer noch auf die Kfz-Marke und Modell an.
Wenn es bei diesem Mdoell normal ist, zählt es nicht zur Gewährleistung.
Der Händler kann immer sagen: Es ist allgemein bekannt, dass dieses Teil nach xxx Jahren den Geist aufgeben kann.
Wenn es in Fachzeitschriften bekannt gegeben wurde, so wird er Recht bekommen.
Man müsste sich dann vorher informieren, ob es bei diesem Modell + Alter normal ist.
Gewährleistung ist keine „Allroundpflicht“ des Verkäufers. Es werden nur absehbare und/oder schon vorhandene Schäden abgedeckt.
Wenn der Verkäufer dann noch genau auf diese Schadensmöglichkeit hingewiesen hätte, hätte er sich sogar aus sder Gewährleistungspflicht befreien können.
Wenn der Mangel bei Kauf bekannt ist, kann man nicht nachträglich damit kommen „jetzt musst du es aber reparieren“.
Der Preis wurde unter Einbeziehung des Mangels kalkuliert und von beiden Seiten akzeptiert… damit auch der Mangel bzw. die Mangelmöglichkeit.
Ich stimme Guido zu:
Hau erst mal auf den Putz. Wenn der Schadn kurz nach dem Kauf eintritt, musste ein Händler davon wissen, dass er in Kürze eintreten kann.
Wenn er keine Ahnung von der Materie hatte… ist es sein eigenes Problem.
Das ist dann sein unternehmerisches Risiko… gespielt und verloren.