Mangel oder Verschleiß?

Hi!

Ich hätte gerne gewusst, ob ein undichter Kühler ein Mangel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung für Gebrauchtwagen ist, oder ob es sich um Verschleiß handelt. Wäre echt nett, wenn Ihr mir helfen könntet. Auch Links zu Seiten, die dieses Thema behandeln, sind willkommen.

Gruß, Daniel

War der Kühler schon beim Kauf undicht?
Oder wieviel Zeit ist zwischen Kauf und undichtigkeit vergangen?

Greetz
Benny

Hi Daniel,

wenn der Defekt erst später auftritt, wird es wohl als „altersbedingter Verschleiß“ laufen.

Schade… aber warum nicht mal mit dem Verkäufer sprechen und vielleicht trägt er ja einen Teil der Kosten mit ?

Gruß
BJ

Die 6 Monate sind zum Glück noch nicht um. Habe den Wagen Mitte Januar gekauft. Also liegt die Beweislast noch beim Händler. Vor knapp 2 Monaten hatte ich einen Kupplungsschaden, der mich fast 300 € gekostet hat. Damals konnte ich den Händler nicht in die Pflicht nehmen, da Kupplung zu Verschleiß zählt. Gibt es nicht eine genaue Angabe was zu Verschleiß zählt und was nicht? Glaube mal gehört zu haben, das der Kühler nicht zu Verschleiß zählt.

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Hallo,
eigentlich ist es wirklich kein Verschleißteil.
Je nach Fahrzeugalter ist aber eben mit einem Ausfall zu rechnen… das ist normal und deshalb muss der Händler auch dafür dann nicht haften.

Grundsätzlich muss er immer haften, wenn der Fehler schon bei Kauf bestanden hat oder ein Ausfall innerhalb der nächsten (kurzen Zeit) zu erwarten ist.

Gruß
BJ

Moment mal…
Hallo,

eigentlich ist es wirklich kein Verschleißteil.
Je nach Fahrzeugalter ist aber eben mit einem Ausfall zu
rechnen… das ist normal und deshalb muss der Händler auch
dafür dann nicht haften.

… natürlich kann bei älteren Fzg. immer mal was kaputt gehen. Aber hat man nicht gerade dafür eine Gewährleistung bzw. Garantie?
Da sollte der Händler bitteschön erst mal beweisen, dass ein Kühler ein Verschleißteil ist oder aber den Schaden kostenfrei beheben.
Zumindest würde ich entsprechend Druck machen.

Beste Grüße
Guido

Erstmal vielen Dank für eure Einschätzung. Aber gibt es nicht irgendwo klar definierte Listen, was einen Mangel darstellt, und was zu Verschleiß zählt?

Hallo Daniel,
da wäre auch von Interesse, welcher Art die undichte Stelle ist (bzw was die Ursache dafür ist). Das kann Korrosion sein, das kann ein (mechanischer) Schwingungsschaden sein. etc.
Gruß
Karl

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Hi again,
eigentlich sind Verschleißteile alle Teile die sich durch Abnutzung „selbst aufbrauchen“
Kupplung, Bremsen, Reifen, Polster, sogar Auspuff zählt dazu…
Also immer wenn es „normal“ ist, dass das teil kaputt geht.

Altersbedingter Verschleiß ist aber etwas anderes.
Wenn es normal ist, dass dieses bestimmte Bauteil bei einem Kfz dieses Alters defekt wird/ist… zählt es zum altersbedingten Verschleiß.

Ein Kühler ist also kein eigentliches Verschleißteil… wenn der Wagen jedoch schon (z.B.)20 Jahre alt ist, ist es nromal wenn der Kühler kaputt geht… dann ist es altersbedingter Verschleiß… und damit eben nciht in der Gewährleistung.

Eas kommt dabei aber auch uimmer noch auf die Kfz-Marke und Modell an.
Wenn es bei diesem Mdoell normal ist, zählt es nicht zur Gewährleistung.

Der Händler kann immer sagen: Es ist allgemein bekannt, dass dieses Teil nach xxx Jahren den Geist aufgeben kann.
Wenn es in Fachzeitschriften bekannt gegeben wurde, so wird er Recht bekommen.
Man müsste sich dann vorher informieren, ob es bei diesem Modell + Alter normal ist.

Gewährleistung ist keine „Allroundpflicht“ des Verkäufers. Es werden nur absehbare und/oder schon vorhandene Schäden abgedeckt.
Wenn der Verkäufer dann noch genau auf diese Schadensmöglichkeit hingewiesen hätte, hätte er sich sogar aus sder Gewährleistungspflicht befreien können.
Wenn der Mangel bei Kauf bekannt ist, kann man nicht nachträglich damit kommen „jetzt musst du es aber reparieren“.
Der Preis wurde unter Einbeziehung des Mangels kalkuliert und von beiden Seiten akzeptiert… damit auch der Mangel bzw. die Mangelmöglichkeit.

Ich stimme Guido zu:
Hau erst mal auf den Putz. Wenn der Schadn kurz nach dem Kauf eintritt, musste ein Händler davon wissen, dass er in Kürze eintreten kann.
Wenn er keine Ahnung von der Materie hatte… ist es sein eigenes Problem.
Das ist dann sein unternehmerisches Risiko… gespielt und verloren.

Vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort. Hat mir echt weitergeholfen. Ich habe einen Rover 45, Baujahr 2000. Also dürfte es sich nicht um Verschleiß handeln. Werde morgen mal „auf den Putz“ hauen…