ich habe mir Anfang April 2010 ein Gebrauchtfahrzeug mit 12Mon. Gebrauchtwagengarantie gekauft. Der PKW ist Bj. 2007 und hatte 11.300 Tkm gelaufen. Nach Abholung des Wagens sind mir auf der Autobahn bei einsetzendem Regen Kratzer auf der Frontscheibe auf der Beifahrerseite aufgefallen. Lt. Carglass Experten stammen die Kratzer von einem Eiskratzer (Kauf im April 2010!!!) und sind nicht reparabel. Verkäufer des AH beruft sich auf zuvor stattgefundene TÜV Abnahme ohne Mängel uns stellt sich quer. Was kann ich tun?
es tut mir sehr leid, ich kann bei Ihrer Frage nicht weiterhelfen. Ich weiß gar nicht,
wie ich dazu komme, als Experte benannt zu werden. Ich habe keine Ahnung von
Autos. Irgendwas ist hier wohl falsch gelaufen.
es tut mir sehr leid, ich kann bei Ihrer Frage nicht weiterhelfen. Ich weiß gar nicht,
wie ich dazu komme, als Experte benannt zu werden. Ich habe keine Ahnung von
Autos. Irgendwas ist hier wohl falsch gelaufen.
Hallo TR123,
ich bin als Ingenieur und Werkstoffkundler im Bereich Feertigungstechnik nicht gerade der Experte für Fragestellungen in der Abteilung Mangel an Gebrauchtfahrzeugen.
Grundsätzlich prüft der TÜV jedenfalls nicht die Seitenscheiben auf Kratzer insofern hat der Verkäufer kein wirklich gutes Argument. Andererseits stellen meiner Meinung nach solche Kratzer auch keinen verdeckten Mangel dar, das sie ja, intensive Prüfung des Fahrzeugs vorausgesetzt, feststellbar gewesen wären.
Ich glaube, Sie sind auf den guten Willen des AH angewiesen. Ein Rechtsstreit mit dem entsprechenden Gutachteraufwand würde den entstandenen Schaden sicher überschreiten.
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ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber meines Erachtens stellen die Kratzer einen Mangel dar. Problem ist aber die Beweislast, dass die Kratzer beim Kauf schon vorhanden waren.Beweislast uneingeschränkt bei Käufer.
Auch im April musste man ja hier und da noch wetterbedingt kratzen. Gutachten erstellen zu lassen steht sicherlich nicht im Verhältnis zu einer neuen Scheibe über die Glasbruch mit SB.
Und dass bei einer 29er Abnahme die Kratzer im Trockenen nicht aufgefallen sind, zeigt ja, dass sie nicht offensichtlich sofort ins Auge fallen.
Andererseits sagt die Rechtsprechung, dass bei einem Kauf vom Unternehmer (hier Autohaus) gem 476 BGB eine Beweiserleichterung eintritt.
Sofern ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe der Sache auftritt, wird gesetzlich vermutet, dass er von Anfang an bestand. Dem Unternehmer obliegt dann der Gegenbeweis .
Stichwort zum Googeln: Verbrauchsgüterkauf – Beweislast für Mängel bei Gefahrübergang.
MfG
JK
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