Mangel

Liebe Experten,

angenommen, Frau A kauft bei Firma B einen Einbaugasofen.
Diese liefert ihn und vermittelt einen Installateur C,
der ihn einbaut. Kurz darauf bemerkt Frau A, dass die Ofentüre nicht
dicht schließt und beschwert sich bei B. Dieser informiert den
Kundendienst des Herstellers, der einen Handwerker schickt.
Der Handwerker sagt, dass diese Toleranzen normal sind und man da
nichts machen könne. Frau A ist damit natürlich nicht zufrieden.
An wen wendet sie sich korrekterweise jetzt mit Ihrer Beschwerde und
wie könnte sie weiter vorgehen? Kann sie den (fest eingebauten) Herd
umtauschen?

Danke für Antworten.
Alex

nichts machen könne. Frau A ist damit natürlich nicht
zufrieden.

Warum nicht ? Was spricht gegen die Aussage des Lieferanten ?

An wen wendet sie sich korrekterweise jetzt mit Ihrer
Beschwerde und

Wenn mioch nicht alles täuscht, muß der Ofen von einem schornsteifeger abgenommen werden. Davon steht nichts in der Fallbeschreibung.

wie könnte sie weiter vorgehen?

Ich würde den örtlichen Schornsteinfeger einschalten, der kann beurteilen, ob der Ofen in Ordnung ist, ob er Mangelhaft ist oder ob er schlicht und einfach nur schlecht verarbeitet ist.

Kann sie den (fest eingebauten) Herd umtauschen?

Wie soll das gehen ? Evt. tuts eine Reparatur auch.

nichts machen könne. Frau A ist damit natürlich nicht
zufrieden.

Warum nicht ? Was spricht gegen die Aussage des Lieferanten ?

Weil die Türe nicht ganz zu ist und da die heiße Luft rausbläst.

An wen wendet sie sich korrekterweise jetzt mit Ihrer
Beschwerde und

Wenn mioch nicht alles täuscht, muß der Ofen von einem
schornsteifeger abgenommen werden. Davon steht nichts in der
Fallbeschreibung.

Du meinst wahrscheinlich einen Heizofen, hier handelt es sich um
einen Kochherd und damit hat der Kaminkehrer nichts zu tun.

wie könnte sie weiter vorgehen?

Ich würde den örtlichen Schornsteinfeger einschalten, der kann
beurteilen, ob der Ofen in Ordnung ist, ob er Mangelhaft ist
oder ob er schlicht und einfach nur schlecht verarbeitet ist.

s.o.

Kann sie den (fest eingebauten) Herd umtauschen?

Wie soll das gehen ? Evt. tuts eine Reparatur auch.

Na ja, um das geht es ja unter anderem; man kann ihn ja schlecht ins
Geschäft zurückbringen.

Weil die Türe nicht ganz zu ist und da die heiße Luft
rausbläst.

Das müßte man justieren können.

Du meinst wahrscheinlich einen Heizofen, hier handelt es sich
um einen Kochherd und damit hat der Kaminkehrer nichts zu tun.

Da habe ich Dich tatsächlich mißverstanden.

wie könnte sie weiter vorgehen?

Beim Lieferanten reklamieren, notfalls mit Hilfe der Verbraucherzentrale oder eines Anwaltes.

Na ja, um das geht es ja unter anderem; man kann ihn ja
schlecht ins Geschäft zurückbringen.

Warum nicht ? Einen defekten Einbaukühlschrank muß man auch ausbauen und ins Geschäft zurückbringen.

Hallo,

Weil die Türe nicht ganz zu ist und da die heiße Luft
rausbläst.
hier handelt es sich um einen Kochherd

bist Du ganz sicher, dass es sich da um heiße Luft aus der Backröhre handelt? Dann müsste sich irgendwo auch eine Öffnung finden, durch die die Luft reinkommt - sonst hättest Du ja irgendwann Vakuum im Ofen.

Schau Dir mal die obere Kante hinter der Tür ganz genau an. Vermutlich wirst Du da ein paar Schlitze finden. Und genau dadurch wird wohl die Luft kommen. Es handelt sich dabei nicht um einen Mangel, das muss so sein. Die Isolation der Backröhre ist ja nicht perfekt. Deshalb würde der Schrank, in den der Herd eingebaut ist, nach längerer Backzeit zu heiß werden. Deshalb baut man einen Lüfter in den Ofen ein, der den Bereich zwischen Gehäuseblech und Backröhre kühlt. Und diese Luft wird vorn oberhalb der Backofentür rausgeblasen.
Kannst Du merken, wenn der Ofen mal eine Weile geheizt hat und Du ihn dann abschaltest - der Gehäuselüfter läuft dann eine Weile nach (bis der Ofen wieder kalt ist) und pustet natürlich weiter die Luft raus.

Gruß
loderunner

Hallo,

ich würdemich nochmal bei dem Lieferanten beschweren und Ihm eine Frist setzen, bis wann der Ofen repariert sein soll…Frist muss genau sein. Dann sind weitere rechtliche Schritte erst möglich.

Aber wie schon gesagt, die Verbraucherzentrale hilft bestimmt.

Na ja, um das geht es ja unter anderem; man kann ihn ja
schlecht ins Geschäft zurückbringen.

Warum nicht ? Einen defekten Einbaukühlschrank muß man auch
ausbauen und ins Geschäft zurückbringen.

Ist das so? Dann müßte die Dame ja einen Installateur beauftragen.
NB: Wo ist denn da die Grenze? Müßte man eine defekte Badewanne auch
herausstemmen und in den Laden karren?

Hallo,

Weil die Türe nicht ganz zu ist und da die heiße Luft
rausbläst.
hier handelt es sich um einen Kochherd

bist Du ganz sicher, dass es sich da um heiße Luft aus der
Backröhre handelt? Dann müsste sich irgendwo auch eine Öffnung
finden, durch die die Luft reinkommt - sonst hättest Du ja
irgendwann Vakuum im Ofen.

Deshalb gehen die Kuchen der Dame immer so schön auf. :smile:

Schau Dir mal die obere Kante hinter der Tür ganz genau an.
Vermutlich wirst Du da ein paar Schlitze finden. Und genau
dadurch wird wohl die Luft kommen. Es handelt sich dabei nicht
um einen Mangel, das muss so sein. Die Isolation der Backröhre
ist ja nicht perfekt. Deshalb würde der Schrank, in den der
Herd eingebaut ist, nach längerer Backzeit zu heiß werden.
Deshalb baut man einen Lüfter in den Ofen ein, der den Bereich
zwischen Gehäuseblech und Backröhre kühlt. Und diese Luft wird
vorn oberhalb der Backofentür rausgeblasen.
Kannst Du merken, wenn der Ofen mal eine Weile geheizt hat und
Du ihn dann abschaltest - der Gehäuselüfter läuft dann eine
Weile nach (bis der Ofen wieder kalt ist) und pustet natürlich
weiter die Luft raus.

Nein, das bläst schon zwischen Türe und Dichtung raus. Wenn man einen
Papierstreifen dazwischen steckt, kann man den auf einem Drittel der
Breite frei bewegen.

Mangel?
Hallo,

zunächst sollte man prüfen, ob überhaupt ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt:

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
    sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
    Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Die Ofenfunktion scheint ja nun gegeben zu sein, womit Absatz 1 erfüllt wäre. Nun stellt sich die eher akademische Frage nach Absatz 2. Was ist bei einem Ofen normal, was kann der Kunde erwarten? Wie ist der Stand der Technik? Muss eventuell sogar technologiebedingt dort ein Schlitz sein?

Es stellt sich schlichtweg die Frage, ob das normal ist oder ob der Käufer ein Erbsenzähler ist. Nicht alles was subjektiv als störend empfunden wird, ist auch ein Mangel.

Ich denke, dass bei einem Rechtsstreit eine Entscheidung von einem Sachverständigengutachten abhängig gemacht werden würde.

Ich persönlich denke nicht, dass es sich hier um einen Sachmangel handelt. Und bevor das nicht geklärt ist, sind die bereits gegebenen Tipps einen Rechtsanwalt, den Verbraucherschutz oder das BKA einzuschalten nicht sehr hilfreich.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist das so? Dann müßte die Dame ja einen Installateur
beauftragen.

Sorry, habe mich ungenau ausgedrückt. Das muß natürlich der Lieferant machen und nicht der Käufer. Wenn der Lieferant allerdings ein „Geiz-ist-Scheiss“-Discounter ist, wird es natürlich schwer.

Danke
Liebe Experten,

vielen Dank für die Antworten. Der Knackpunkt ist wohl der, ob im
obigen Fall überhaupt ein Mangel vorliegen würde.
Falls dies so wäre müßte man, soweit ich das verstanden habe, den
Verkäufer mit einer Frist auffordern, diesen zu beseitigen und falls er
sich weigern würde, Verbraucherschutz oder Anwalt einschalten.

Vielen Dank
Alex

(der jetzt versucht im Brett Hauswirtschaft und Handwerk technische
Auskünfte zu erhalten.)